Die Welt ist böse...

Registriert
9. Januar 2002
Reaktionspunkte
22
Ort
Nähe Frankfurt
Hi Leute,

ich muss jetzt mal eine Anekdote loswerden, vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, und kann sich dazu äussern...


Am 8. Mai, also jetzt zweieinhalb Wochen her, habe ich mich morgens auf den Weg zur Arbeit gemacht. Ich schwing mich auf mein ganze 5 Tage altes GHOST FR 5700 und fahre auf einem Radweg bergab Richtung nächste Ortschaft. Ganz gemütlich und ohne Hast rolle ich da so lang und hab allerhöchstens 30 km/h drauf...

Dann kommt auf einmal ein netter Nissan Terrano 2 aus einer Einfahrt geschossen. Ich hab keine Möglichkeit auszuweichen und brettere voll rein. Ergebnis: ohnmächtiges OZ, Fahrrad im Sack, Schulter im Sack, Auto im Sack... zweitägiger Krankenhausaufenthalt wegen Verdacht auf Gehirnerschütterung, AC-Luxation, Typ Tossy 3 (Schultereckgelenksprengung), Hautabschürfungen...

Nach dem ersten Schreck und dem Realisieren des Glücks, welches man eigentlich gehabt hat (zum Glück hatte ich einen Helm auf...) macht man sich ja schon Gedanken über die Schuldfrage... Mein Gegner war anfangs recht versönlich, und es ist ja (meiner Ansicht nach...) eigentlich ne ganz klare Frage... Das grosse Erwachen kommt am vergangenen Freitag:

Brief vom Anwalt meines Gegners:

Ich soll ma bitte 2700+ Öhre bezahlen, weil das Auto kaputt und so... HA HA! Und jetzt fängts an... Ich muss zum Anwalt, dann Gericht und ohgottohgott.... Das wird dauern...

Ich finds einfach nur zum Weinen, das Menschen im ersten Moment einsichtig sein können, und zwei Momente später so eine Tour fahren...

Naja, ich bin mal gespannt wie das jetzt so weiter geht... Und wenn Ihr villeicht ähnliche Erfahrungen gemacht habt, bitte posten!

Gruss
OZ

P.S.: NIE MEEEEEEEHR, ZWEITE LIGA! NIE MEEEEEEEHR, NIE MEEEEEEEHR! NIE MEEEEEEEHR, ZWEITE LIGA!
Glückwunsch der Eintracht!
 
Als erstes mal den Vorfall Deiner Privathaftpflicht melden.
Die kümmert sich schon um die Schuldfrage (Rechtsschutzfunktion).
Du kannst natürlich parallel einen Anwalt einschalten, um Deine Ansprüche durchzusetzen.
Evtl. beauftragt Deine Versicherung den gleichen Anwalt, nach Rücksprache.
So bleibt Dein finanzielles Risiko gering.
 
Ja private Haftpflicht wär schön, wenns denn eine gäbe... Ich bin Student und wohn seit einem halben Jahr alleine, das mit einer Versicherung abschliessen war der nächste grosse Punkt den ich mal angehen wollte...

Anwaltstechnisch ist alles in die Wege geleitet, nur leider muss ich den ersten Termin auf die komplett eigene Kappe nehmen... Das finanzielle Risiko ist damit leider nicht so gering wie ichs gerne hätte... Aber da kann ich erstmal nix machen...

Ansonsten, ja es war ein netter befestigter Radweg, sogar mit blauem Schild, und in einer richtig guten Qualität... Guter Asphalt, sauber und trocken...

Um diese Ausfahrt hat es sich gehandelt:
 

Anhänge

  • dscf0073klein.jpg
    dscf0073klein.jpg
    32,2 KB · Aufrufe: 1.263
Ist das eine Ausfahrt von einem Privatgelände ? Dann hätte er sich das Geld für seinen Anwalt sparen können. Wenn das eine Strasse ist, kommts wahrscheinlich drauf an, aus welcher Richtung Du gekommen bist und ob der Radweg in beide Richtungen gilt.

Tendenziell würde ich erwarten, daß der Bursche in den Kies niest und wenig bis gar keine Kohle sieht. Im Gegenteil - es sollte ein neues Bike und reichlich Schmerzensgeld für Dich drin sein.

Es ist doch gerade erst die StVO dahingehend geändert worden, daß stärkere gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern noch mehr Rücksicht üben müssen und tendenziell selbst dann eine Mitschuld bekommen, wenn z.B. der Radfahrer totalen Mist gebaut hat.

Da geht was....
 
Soweit man es auf dem Bild erkennen kann, und mit der Annahme dass das blaue Schild auch schon weiter vorne steht, hattest du definitiv Vorfahrt.

Erstens kamst du von rechts, zweitens sieht das aus wie ein durchgezogener Rinnstein, also ist es definitiv eine Ausfahrt. Dort gilt nicht mal rechts vor Links.

Es ist leider oft so bei solchen Radwegen, eigentlich typisch, Büsche davor, und ein Autofahrer fährt bis zur Strasse ein, obwohl er vor dem Radweg halten müsste.

Ich denke du kannst der Angelegenheit gelassen entgegen sehen. :)
 
Also, bis jetzt scheints so, dass du an der ganzen Sache keine Schuld trägst. Bei dem Unfall war doch bestimmt die Polizei dabei, oder? Wenn ja, frag einfach bei denen nach, wenn sie als den "Schuldigen" eingetragen haben.

Die Anwaltskosten werden, wenn (und so wie's aussieht wirst du auch :) )du die Sache gewinnst, von der gegnerischen Versicherung bezhalt, genau wie alle anderen Kosten die dir entstanden sind. Wenn du dein Fahrrad wirklich brauchst um von A nach B zu kommen, kannst du auch noch die Kosten für ein Leihfarrad (oder halt für eine Fahrrkarte) einfordern.

Aber ich würde auf jeden Fall zum Anwalt gehen, der wird dir normalerweise direkt im ersten Gespräch sagen wie hoch deine Gewinnchancen liegen.

Gruß

Paddie

PS: IANAL
 
Original geschrieben von Paddie
Also, bis jetzt scheints so, dass du an der ganzen Sache keine Schuld trägst. Bei dem Unfall war doch bestimmt die Polizei dabei, oder? Wenn ja, frag einfach bei denen nach, wenn sie als den "Schuldigen" eingetragen haben.

PS: IANAL

Die Polizei trägt nemanden als "Schuldigen" ein :eek: Wir sind ja kein Polizeistaat :rolleyes:

Die Polizei nimmt nur den Sachverhalt auf, das kann aber auch jeder selbst, also foto, Meterstab etc.

Allerdings denke ich auch, dass bei einem ohnmächtigen OZ die Polizei gekommen ist, die hören wohl den Notruf ab :lol:
 
Hi an alle,

Danke erstmal für eure Ermutigungen, ist nett von euch... :daumen:

Ich hatte gestern einen Termin bei meinem Anwalt, und der sieht der Sache auch gelassen entgegen... Bei einem abschüssigen Radweg (übrigens in beide Richtungen befahrbar) kann niemand von mir verlangen auf Schrittgeschwindigkeit runterzubremsen, wobei die 30 km/h, die ich allerhöchstens drauf hatte auch nicht übertrieben sind... Man kann da bestimmt auch doppelt so schnell unterwegs sein...

Was mich aber am meisten enttäuscht hat, war die Tour von meinem Unfallgegner... Erst nett und Juhu, nix passiert, und dann ein absolut dreister Brief vom Anwalt.. Da steht drin das ich bei "angemessenem Tempo" das Heck des Autos umfahren hätte können... :confused: Demnach muss also die Strassenbahn, die hier vorbei fährt das nächste mal einen Bogen um mich machen, wenn ich aus einer Einfahrt auf die Vorfahrtsstrasse will... is doch klar.... :hüpf:

Wir haben jetzt erstmal Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung gestellt...

Die Polizei war da und hat das ganze aufgenommen... Ich lag da schon im Krankenwagen... Die klären auch nicht die Schuldfrage, sondern schreiben einen Bericht, der auch nur von einem Anwalt eingesehen werden kann... Das ist jetzt erstmal alles in die Wege geleitet... Wir dürfen gespannt sein, wird sich bestimmt ziehen, der Kram...



@tilman

Nähe Frankfurt bedeutet Hofheim am Taunus.. sagt Dir das was?
 
Original geschrieben von nurichdarf


Die Polizei trägt nemanden als "Schuldigen" ein :eek: Wir sind ja kein Polizeistaat :rolleyes:


War vielleicht etwas ungenau von mir geschrieben.

Der Unfallverursacher (in den Augen der Polizei) wird aber normalerweise als Nr. 1 auf den Aufnahmebögen der Polizei geführt. Was der Staatsanwalt nachher daraus macht ist eine andere Sache.

Die Polizei nimmt nur den Sachverhalt auf, das kann aber auch jeder selbst, also foto, Meterstab etc.

ACK, leider bringen einem selbst gemachte Fotos des öfteren nix vor Gericht (selbst schon erlebt) und die Fotos von der Polizei sind meistens besch*****. Und aus dem Sachverhalt lässt sich (sehr oft) schon der "Schuldige" feststellen, siehe Auffahrunfälle.

Allerdings denke ich auch, dass bei einem ohnmächtigen OZ die Polizei gekommen ist, die hören wohl den Notruf ab :lol:

AFAIR wird die in solchen Fällen von der Rettungsleitstelle verständigt.


Gruß

Paddie
 
Erstmal gute Besserung jetzt hoffentlich wieder maechtiges OZ :D

Ich hab grade auch ein juristisches Ding mit meinem Ex-Vermieter laufen (da wurde ich zwar nicht verletzt, aber ein paar EUR sind da auch im Spiel), und es ist echt zum Kotzen auf was fuer miese Touren einige Leute kommen, wenn's ans Bezahlen geht.

Gut, wenn man dann wie Du und ich im Recht ist, und das auch nachtraeglich noch zu beweisen ist. :daumen:

Schlecht, weil man einen Haufen Zeit und Nerven investieren muss, und ausserdem ewig lange warten darf, bis man fuer seinen Schaden kompensiert wird :mad:

Wenn Du wieder gesund bist koennen wir ja mal gemeinsam losziehen, und unseren Freunden mit dem Drehmomentschluessel und der Kettenpeitsche ein paar Schrauben nachjustieren ...
:lol:
 
Hi,

jeder soll dort fahren wo er sich am wohlsten fühlt. Ich will auch keinem seine Radwege wegnehmen.
Die Benutzungspflicht von Radwegen betrachte ich aber als Eingriff in mein persönliches Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Die Benutzungspflicht dieser gefährlichen Sonderwege verbietet mir als Radfahrer nämlich die Teilnahme am Straßenverkehr bei geringstem Unfallrisiko.

Wer als Radfahrer gg. § 2 Abs. 4 StVO verstößt, muss mit einer Geldbuße von EUR 15,- rechnen. Bei einem Unfall auf der Fahrbahn neben benutzungspflichtigem Rad weg! kann es passieren, dass man, obwohl schuldlos, auf einem Teil seiner Kosten sitzen bleibt, sofern der Richter bei der Verteilung der Schadensquoten einen Zusammenhang mit der vermeintlichen Schutzwirkung des Radwegs sehen will (ca. 20% Teilschuld für den Radfahrer kommen hier gelegentlich vor).

Was aber nicht heißen soll, dass man als Radfahrer auf Rad weg! diesbezüglich besser "fahren" würde. Auf Radwegen gibt es eigentlich immer irgendetwas, das man dem Radfahrer vorwerfen kann und wird – bei erhöhtem Unfallrisiko wohlgemerkt (Studien gehen von ca. 12fachem Risiko auf linksseitigen und ca. 3fachem auf rechtsseitigen, straßenbegleitenden Radwegen im Vergleich zur Fahrbahn aus).


Für OZ könnte dieses aktuelle Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 5. Dezember 2002 - 14 U 53/02 ein Anhaltspunkt sein:

Original geschrieben von Bayerische Staatszeitung Nr. 18/2003 vom 2. Mai 2003
Rennradler fährt joggenden Polizisten an

Obwohl es leicht nieselte, war ein Mann mit seinem Rennrad auf einem Radweg
flott unterwegs. In gleicher Richtung joggten zwei Polizeibeamte beim
Dienstsport (auf dem parallel laufenden Gehweg, der vom Radweg durch einen
Grünstreifen getrennt war). Die beiden Jogger wollten die Straße
überqueren. Einer der Polizisten betrat den Radweg und blieb stehen, als er
den Radler kommen sah. Der Rennradler sah sich zu einer Vollbremsung
veranlasst, stürzte und fiel gegen den Jogger.
Beide erlitten Blessuren, der Radler verletzte sich am Knie. Anschließend
verklagte er den Dienstherrn des Polizeibeamten auf Zahlung von
Schmerzensgeld. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle ließ ihn abblitzen (14 U
53/02). Der joggende Staatsdiener hätte zwar vorsichtiger sein sollen,
räumte das OLG ein. Das sei aber ein harmloser Schnitzer im Vergleich zu
den Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), die sich der
Radfahrer erlaubt habe.
Mindestens "mit 25 km/h sei der Leistungssportler
den Radweg entlang gedüst"
, was angesichts der Umstände
viel zu schnell gewesen sei. Denn die
kurvige Straße sei wegen der dichten Randbepflanzung nicht gut zu
übersehen. Es gebe mehrere Kreuzungen, an denen zur Mittagszeit mit regem
Betrieb zu rechnen sei. Zudem habe ein Rennrad keine Klingel, um Fußgänger
zu warnen. Und bei Regen könne man mit den profillosen Rennradreifen
besonders schlecht bremsen - ein weiterer Grund, besondere Vorsicht walten
zu lassen.


Leute, Radwege sind keine Rennstrecken! :rolleyes:
Rad weg!-Planer und Richter gehen von ca. 15 km/h Höchstgeschwindigkeit auf Radwegen aus. Bei Kreuzungen, Einfahrten, Ausfahrten, im Aufklappbereich Türen parkender Fahrzeuge, Fussgängern, spielenden Kindern, anderen Radfahrern, Joggern, Skatern, Traktoren, Mülleimern, Pollern, Verkehrsschildern, Ampelmasten, Hecken, Bäumen, Schranken, Drängelgittern, Baustellen, berittenen Polizisten (kein Witz - auch hierzu gibts ein Urteil mit Hauptschuld für den Radfahrer), Glatteis, Streusplitt vom letzten Winter, Laub vom letzten Herbst, miserablem Asphalt und was auf Radwegen sonst noch alles dazugehört sind 15 km/h bereits deutlich zu schnell!


In jedem Fall aber erst einmal gute Besserung!
Armin



Gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht!
 
So etwas habe ich schon befürchtet...

Ich habe mich auch schon im Internet mal schlau gemacht, bezüglich verschiedener Urteile usw., und da gibt es mehrere Urteile, bei denen dem Radfahrer eine Teilschuld eingeräumt wird... Und darauf will mein Gegner bestimmt auch hinaus...

Der von Dir angesprochene Fall bezieht sich - so wie ich das sehe - auf einen kurvigen Radweg mit dichter Randbeflanzung...
Wenn ich mir den Radweg ins Gedächtnis rufe, wo der Unfall passiert ist, dann kann ich mit gutem Gewissen sagen, das es ein sehr übersichtlicher Radweg ist... Strikt geradeaus, sehr guter Bodenbelag, das Wetter war trocken... Der Conti Vertical ist zum Glück auch kein profilloser Reifen... Und diese Einfahrt ist auch nicht sehr oft befahren, es ist eine Einfahrt die in einem Weg zu Schrebergärten mündet...

Da es genug Urteile gibt, die den Radfahrer als Mitschuldigen sehen, wird das leider nicht so der hundertprozentige Durchmarsch... Der Gegner sieht da bestimmt eine Chance noch was durchzudrücken.

Mir macht dieses Urteil Mut:

Kommt es auf einem Radweg zu einer Kollision zwischen einem Radfahrer und einem aus einer Grundstückseinfahrt herauskommenden Pkw, so ist eine volle Haftung des Pkw-Fahrers gerechtfertigt, wenn sich überhöhte Geschwindigkeit oder Unaufmerksamkeit des Radfahrers nicht feststellen läßt (OLG Hamm, Az. 32 U 1/98).

An meinem Bike war zu dem Zeitpunkt kein Tacho montiert, so dass überhohte Geschwindigkeit erstmal nachgewiesen werden muss.

Was mich jetzt wirklich mal interessieren würde ist, wie hoch denn die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf so einem Radweg tatsächlich ist. Man liest überall immer nur: "den Begebenheiten angepasst"...

Ich finde eine Geschwindigkeit zwischen 25 und 30 km/h auf einem gut ausgebauten und abschüssigen Radweg, der sich ausserhalb einer Ortschaft befindet wirklich nicht zu schnell... Aber was weiss denn ich schon...

Recht haben heisst leider nicht gleich Recht bekommen, hat mir ein guter Freund mal gesagt...:heul:

Bleibt am Ende vielleicht doch nur noch der von GageC gepriesene Drehmomentschlüssel... :D :D :D

Schaumermal...
 
Hatte auch mal son UNfall bin von der Schule nach Hause wollt über ne Kreuzung wo ich Vorfahrt hatte. Dann war ich auf der Kreuzung und hab gesehen wie ein Auto von Links ankam und nicht bremste irgendwie hab ich versucht zu bremsen aber das ging irgendwie nicht ^^ ich konnte meine Finger nicht bewegen, naja und dann ist das Auto zum Glück nur in mein Vorderrad rein und nicht in meine Beine. Bin dann durch die Luft und aufm Arsch gelandet ist nix schlimmes passiert und hat auch keine Folgen gegeben. :bier:
 
Hey gute besserung
so nachdem ich jetzt ewig lang alle berichte und bilder aus langweiler Studiert haben glaube ich kanns sicher dran das du recht hast !!!
sag uns aber auf jedenfall wie die sache ausgeht!
viel glück bei allem
mfg JO
 
Hi,
ich hatte vorgestern einen kleinen Verkehrsunfall.
Leider habe ich (die sonst wirklich versucht, alle Regeln einzuhalten) eine Teilschuld, da ich eben für 100 m auf dem Bürgersteig gefahren bin. Ich habe bei der Polizei argumentiert, dass alles andere für Radfahrer an der Stelle kaum machbar ist (ich müsste mich aus einer STraße, die ich als Biker gegen die Einbahnstrasse fahren darf links auf eine Hauptverkehrsstrasse einordnen, um 100 m weiter wieder links auf einen Radweg zu wechseln!) und dass ich es nur tat, weil kein Fußgänger in Sicht war. Dumm für mich war, dass ein Auto ohne auf eventuelle Fußgänger o.ä. zu achten aus einer Parkplatzausfahrt fuhr. Ich habe wahrheitsgemäß angegeben, dass ich Schrittempo gefahren bin. Außerdem hat er mich ja frontal erwischt. Wäre ich ihm seitlich reingefahren, sähe die Sache anders aus.
Wir werden jetzt beide eine Teilschuld bekommen. Ich bin die einzige Leidtragende (Felge gebrochen, Bremse beschädigt, viele Schürfwunden), am Auto ist nichts. Wir haben uns darauf geeinigt, keinen Strafantrag zu stellen, hoffentlich hält er sich dran.
Wenn nicht - habe zum Glück Rechtschutz und Haftpflicht....
Was kostet eigentlich Fahren auf dem Bürgersteig mit Gefährdung?
 
Hi!

Hm, ich meine das man in Schrittempo auch als
Erwachsener auf den Bürgersteig fahren darf.

Allerdings weiss ich jetzt nicht mehr wo ich das
gelesen habe....

Aber vielleicht kann jemand anderes meine
Behauptung bestätigen.

Schrittgeschwindigkeit dann aber _wirklich_ so
6-8 km/h und nicht 20. :)

MfG
Matthes
 
:)
Die Schrittgeschwindigkeit hatte ich wirklich! Zumal ich gerade vorher ja gestoppt hatte...
Wie dem auch sei, ich habe meine Aussage bei der Polizei abgegeben und bin jetzt mal gespannt auf die Dinge, die da kommen.
Werde dann weiterberichten.
 
Hallo Stephanie,

dann wünsche ich Dir viel Glück.

Eigentlich müsste der Autofahrer ja die _volle_ schuld
bekommen. Aber leider sehen das ja nicht alle so.

Hätte ja auch ein Fussgänger oder ein Rollstuhlfahrer
sein können.


MfG
Matthes
 
Original geschrieben von Armin Mann

Leute, Radwege sind keine Rennstrecken! :rolleyes:
Rad weg!-Planer und Richter gehen von ca. 15 km/h Höchstgeschwindigkeit auf Radwegen aus. Bei Kreuzungen, Einfahrten, Ausfahrten, im Aufklappbereich Türen parkender Fahrzeuge, Fussgängern, spielenden Kindern, anderen Radfahrern, Joggern, Skatern, Traktoren, Mülleimern, Pollern, Verkehrsschildern, Ampelmasten, Hecken, Bäumen, Schranken, Drängelgittern, Baustellen, berittenen Polizisten (kein Witz - auch hierzu gibts ein Urteil mit Hauptschuld für den Radfahrer), Glatteis, Streusplitt vom letzten Winter, Laub vom letzten Herbst, miserablem Asphalt und was auf Radwegen sonst noch alles dazugehört sind 15 km/h bereits deutlich zu schnell!


Was nun? Ich soll mich als Radfahrer mit einer um 35 km/h langsameren Höchstgeschwindigkeit zufriedengeben als an gleicher Stelle auf der Straße? Da bleibt ja jeder Greschwindigkeitsvorteil des Bikes auf der Strecke. Das muß sich wohl die Lobby der Autoindustrie ausgedacht haben :D
 
Original geschrieben von gekkox
Was nun? Ich soll mich als Radfahrer mit einer um 35 km/h langsameren Höchstgeschwindigkeit zufriedengeben als an gleicher Stelle auf der Straße? Da bleibt ja jeder Greschwindigkeitsvorteil des Bikes auf der Strecke. Das muß sich wohl die Lobby der Autoindustrie ausgedacht haben :D
Nicht nur, sondern auch. Ein wenig Geschichtsunterricht hierzu liefern
--------------------------------------------------------------------------------
ForschungsDienst Fahrrad
FDF 136 - 09.03.1991

BURKHARD HORN: VOM NIEDERGANG EINES MASSENVERKEHRSMITTELS - ZUR GESCHICHTE DER STÄDTISCHEN RADVERKEHRSPLANUNG

Ausgrenzung des Fahrradverkehrs mit NS-Verkehrsplanung eingeleitet

Wichtigstes Ergebnis: Während und nach der NS-Zeit, wo die Massenmotorisierung zur Propaganda gehörte, hatten weitgehend die selben Personen und Einrichtungen maßgeb-lichen Einfluß auf die Richtlinien der Radverkehrsplanung in Deutschland. Auch nach dem Krieg wurde Radwegebau für den Vorrang des Autoverkehrs betrieben, um Fahrbahnen für die Massenmotorisierung frei von Radfahrern zu bekommen.

Zum Inhalt: Nach der von Burkhard Horn als Diplomarbeit an der Gesamthochschule Kassel verfaßten *Geschichte der städtischen Radverkehrsplanung* hat sich der Radverkehr in Deutschland in verschiedenen Phasen entwickelt. Noch vor dem ersten Weltkrieg wurde das Fahrrad vom Sportgerät der Oberschicht zum Alltagsverkehrsmittel der Arbeiter. In den zwanziger Jahren kam der Aufstieg zum Maßenverkehrsmittel. Bis in die fünfziger Jahre hinein konnte sich das Fahrrad behaupten; danach begann der schlagartige Nieder-gang. Erst seit Mitte der siebziger Jahre gibt es eine allmähliche Renaißance des Radverkehrs.

Gründe für den um 1890 datierbaren *Beginn der Radwegediskussion* mit der Forderung nach seperaten "Radfahrbahnen" oder "Radfahrwegen" waren u.a. die Gefährdung der Fußgänger, Gefahren durch scheuende Pferde und Unfallgefahren durch sorglos fahrende Radfahrer. Erste Radwege entstanden 1897 in Bremen, 1898 in Hannover; große Pläne gab es 1899 für Hamburg.

Die weitere Entwicklung des Radwegebaus in Deutschland läßt sich in ihren theoretischen Grundlagen maßgeblich auf einzelne Personen zurück-führen. In den zwanziger Jahren auf den Magdeburger Stadtbaurat *Henneking*, und in den dreißiger, vierziger und fünfziger Jahren auf den Verkehrsingenieur *Hans-Joachim Schacht*.

Henneking verfaßte im Auftrag des Vereins Deutscher Fahrradindustrieller 1926 die ersten Empfehlungen zur "Anlage von Radfahrwegen" für das Fahr-rad als Massenverkehrsmittel. 1927 entstanden unter seinem Einfluß bei der Studiengesellschaft für Automobilstraßenbau (STUFA) erste "Richtlinien für Radfahrwege", wo die Bedürfnisse des Radverkehrs berücksichtigt und gleichzeitig im Interesse des Autoverkehrs auch eine grundsätzliche Trennung der Verkehrsarten erreicht werden sollte. Das STUFA-Mindestmaß von 1,50 m für Zweirichtungsradwege hielt Henneking allerdings für zu gering (2 - 2,75 m).

Die Überschätzung der Leistungsfähigkeit schmaler Radwege und die Abkehr vom Radfahrstreifen auf der Fahrbahn geht vor allem auf Schacht zurück. In seiner 1933 an der TU Dresden verfaßten Dissertation begründet Schacht die "Herausnahme des Radverkehrs aus allen Verkehrs-straßen, bei denen der Schnellverkehr eine wesentliche Rolle spielt", sowie das Regelmaß von 1 m für einen einspurigen Radweg mit Argumenten der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit.

Als Geschäftsführer der in den NS-Apparat eingebundenen neuen "Reichs-gemeinschaft für den Radfahrwegebau" wirkte Schacht ab 1934 an der verstärkten Förderung des Radwegebaus mit, die für die propagierte Massenmotorisierung und gegen die Arbeitslosigkeit notwendig war, und veranlaßte 1936/7 die "Richtlinien für die Anlage von Radfahrwegen" des NS-Regimes. Auch nach dem Krieg vertrat Schacht die Auffassung, die Rad-wegeplanung müsse sich der Autoverkehrsplanung unterordnen. Als Arbeits-kreisleiter der umbenannten STUFA, jetzt Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen FGS, entstanden unter seinem Einfluß nach dem Krieg die "Richtlinien" von 1952.

1961 wurde der Radverkehrsausschuß der FGS dem Fußgängerverkehr zugeschlagen. Für die Radwegeplanung wurde das unbehinderte Fahren der Autofahrer zum Ziel. Beseitigt werden sollten z.B. die durch Radfahrer verursachten *Störungen* an Knotenpunkten (Ergebnis: Vorläufige Richt-linien für Radverkehrsanlagen" von 1963). 1982, als die Renaißance des Radverkehrs unübersehbar wurde, veröffentlichte der Ausschuß die relativ unverbindlichen "Empfehlungen für Planung, Bau und Betrieb von Radverkehrsanlagen", bei denen die Radnetzplanung und die Bedeutung des Fahrrads als Verkehrsmittel wieder stärker betont wurden.

Über die Zukunft des Fahrrads gibt es je nach Position unterschiedliche Ansichten. Auf der einen Seite wird betont, das Fahrrad könne als voll-wertiges Verkehrsmittel im Umweltverbund mit öffentlichen Verkehrsmitteln wieder größere Bedeutung erlangen. Dabei soll aber auf Stadtstraßen vor allem das Zu-Fuß-Gehen und das Sich-Aufhalten gefördert werden und nicht wieder zugunsten des Radverkehrs zurückgedrängt werden. Voraussetzung ist allerdings, daß das entstandene Vorstellungsbild vom Radfahrer als "halbem Fußgänger" wieder korrigiert wird und "Entflechtung" und "Entmischung" als Ziele an Bedeutung verlieren. Dagegen treten einflußreiche Verkehrsplaner wie *Konrad Pfundt*, Leiter der Schadensstelle für Unfall-verhütung der Autoversicherungen, ein - voll Unverständnis gegen "unkon-ventionelles" Planen und die "Ideologen", die Erschwernisse für den motorisierten Verkehr für vertretbar halten.

Diplomarbeit: "Vom Niedergang eines Massenverkehrsmittels - Zur Geschichte der städtischen Radverkehrsplanung", Diplomarbeit, Gesamthochschule Kassel, Fachbereich Stadt- und Landschaftsplanung 1990.

Verfasser: Burkhard Horn, Goethestr. 32, W-3500 Kassel, Tel. 0561/104913 (ob die Adresse noch stimmt, weiß ich nicht; Betreuer waren Rainer Meyfahrt und Christian Kopetzki (E.St.)).

http://www-2.informatik.umu.se/adfc/fdf/fdf-136.html
--------------------------------------------------------------------------------

und

--------------------------------------------------------------------------------
ForschungsDienst Fahrrad
FDF 218 - 28.05.1994
VOLKER BRIESE:

GESCHICHTE DER RADFAHRWEGE

Radfahrwege für die Entwicklung des Kraftverkehrs

Wichtigstes Ergebnis: Die ersten Radfahrwege Anfang des Jahrhunderts wurden für den Komfort der Radfahrer gebaut; seit Ende der zwanziger Jahre wurden Radwege als Voraussetzung für die Entwicklung des Kraftverkehrs gefordert und gefördert. Erst seit den dreißiger Jahren werden Radfahrer gezwungen, angeblich zu ihrer Sicherheit Radwege zu benutzen.

Zum Inhalt: Volker Briese hat die seit 1886 bis heute erscheinende Branchenzeitschrift "RadMarkt" ausgewertet und die Geschichte der Radfahrwege in Deutschland bis 1940 zusammengestellt. Im vergangenen Jahrhundert kam es bereits zur Forderung nach Radfahrwegen, weil die ungepflasterten oder mit großen Steinen befestigten Fahrdämme zum Radfahren denkbar ungeeignet waren.

Die ersten besonderen Wege für Radfahrer entstanden lokal ohne einheitliche Richtlinien oder staatliche Vorgaben. In Bremen, Hamburg und Lüneburg waren dies zunächst für Radfahrer verbesserte Fahrdammteile, in der Umgebung von Hannover und Magdeburg Wege für den Erholungs- und Ausflugsverkehr. Gebaut wurden sie durch Selbsthilfeaktionen von Radfahrwegevereinen oder als städtische Anlagen.

1926/28 wurde die Forderung etabliert, Radfahrer durch Radfahrwege vom Fahrdamm zu verbannen. Die erste "Bibel" des Radfahrwegebaus stammt aus dem Jahr 1926 vom Magdeburger Stadtbaurat Dr. Henneking: "Der Radfahrverkehr. Seine volkswirtschaftliche Bedeutung und die Anlage von Radfahrwegen". 1927 entstanden dann "Richtlinien für die Schaffung von Radfahrwegen" der Studiengesellschaft für Automobilstraßenbau. Seit dieser Zeit wird in Deutschland, nicht dagegen z.B. in England, der Radwegebau intensiviert, damit der Radfahrer endlich "von der Straße" kommt.

In der NS-Zeit wurde der Radwegebau in die Regierungs- und Parteipropaganda auch als wichtige Voraussetzung für die Förderung des Kraftverkehrs integriert. Das Nationalsozialistische Kraftfahrer-Korps (NSKK) und Der Deutsche Automobil-Club (DDAC) unterstützen den Radwegebau.

In der am 1.10.1934 eingeführten "Reichs-Straßen-Verkehrs-Ordnung" (RStVO) wird Radfahrern, Reitern und Fußgängern das Recht zur Straßenbenutzung erheblich beschränkt: "Ist eine Straße für einzelne Arten des Verkehrs bestimmt (Fußweg, Fahrradweg, Reitweg) so ist dieser Verkehr auf den ihm zugewiesenen Straßenteil beschränkt."

Die Radwegebenutzungspflicht wurde zum zentralen Disziplinierungsinstrument gegenüber den Radfahrern, obwohl diese in den dreißiger Jahren mit einem Verhältnis von 20:3 noch eine deutliche Mehrheit gegenüber den Kraftfahrern hatten. Die intensive Propaganda der Radwegebenutzungspflicht ab 1934 läßt darauf schließen, daß die Radfahrer mit den inzwischen angelegten schmalen Radwegen mit billigen, leicht zerstörbaren Oberflächen nicht zufrieden waren und stattdessen lieber den Fahrdamm benutzten. Während die Reichsautobahnen als "Straßen Adolf Hitlers" gefeiert wurden, wurden Radfahrwege die "Straßen des kleinen Mannes" genannt. "Zeigen wir [zur kommenden Olympiade 1936] dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet."

V. Briese: "Radwegebau vor dem Zweiten Weltkrieg. Zurück in die Zukunft", in: Radmarkt 5/1993. "Radwege. Opium für Radfahrer", in Radfahren 1/1994. "Radwege. Automobilverbände bestimmen Fahrradpolitik", in: Radfahren 2/1994.

Anschrift: Prof. Dr. Volker Briese, Elser Kirchstr. 39, 33106 Paderborn; Tel. 0521-69450.

http://www-2.informatik.umu.se/adfc/fdf/fdf-218.html
--------------------------------------------------------------------------------
Der Forschungsdienst Fahrrad des ADFC berichtete bis 1999 14-tägig über Verkehrswissenschaft und Fahrradpolitik. Vielen Dank an die Herausgeber Tilman Bracher und Mattias Doffing und an Elmar Steinbach, der die FDFs ins Internet gebracht hat.
Seit Mitte 1999 ist der Forschungsdienst Fahrrad eingestellt. Er wurde durch den Bicycle Research Report ersetzt, der beim ECF (www.ecf.com) abonniert werden kann. European Cyclists' Federation ECF - Rue de Londres 15 (b. 3) - B-1050 Brussels - Phone: +32-2-512 98 27 - Fax: +32-2-511 52 24, e-mail: [email protected]
--------------------------------------------------------------------------------
 
Zurück
Oben Unten