darf ich meinen fahrradanhänger im fahrradständer parken???

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hallo,
ich hoffe mir kann hier jemand helfen...
mein vermieter will mir verbieten das ich meinen fahrradanhänger an unseren fahrradständer * anschließe,
der vermieter meint dieser sei ausschließlich für fahrräder da und nicht für anhänger.
darf mir mein vermieter das verbieten?
mit den anhänger komme ich nicht ohne ihn zu zelegen in den keller.
kann mir nicht vorstellen das das rechtens ist.?
kann mir da jemand helfen...?
mfg tobias
 
darf mir mein vermieter das verbieten?

Niemals! Der Ständer * ist schließlich nur für dich da! :rolleyes:

Gib doch mal ein paar mehr Info´s preis. Wieviele Räder passen da hin, wieviele "blockierst" du? Oder mach am besten mal ein Foto.

Ganz ehrlich... wäre ich ein Nachbar von dir und du besetzt mit deinem Hänger sämtliche Ständer * so das niemand anderes die Ständer * nutzen kann, hätte ich auch einen dicken Hals. Vielleicht nutzt du den Anhänger sogar nur alle paar Wochen, vielleicht besitzt aber auch gar niemand weiter in deinem Haus ein Fahrrad.

Du könntest überall mal klingeln und die Mieter befragen ob es jemanden stört. Das könntest sogar mit Unterschrift machen und dann beim Mieter einreichen sollte es einstimmig sein. Ansonsten weißt du ja wer sich darüber abgesehen vom Vermieter aufregt und kannst mit demjenigen eine Lösung finden.
 
ich behindere niemanden aus unseren haus mit den anhänger,
da er ganz an der seite steht ( also er seht nunmal auf zwei plätzen durch die breite ).
der grund ist eigentlich ein neuer miete der seinen ( baumarkt ) fahrradanhänger einfach
immer hinter die anderen fahrräder gestellt hat und dies zu beschwerden führte.
mein hänger ist ein chariot und den will ich nicht unangeschlossen so wie der vermieter sagt
an die seite stellen... ( kostet ja fast 900,-€)
 
Ob Baumarkthänger oder Edelschaukel ist schon mal vollkommen Latte. Das beste wäre sicherlich mal vernünftig mit dem Baumarkthängerfritzen zu reden und erst mal den Hausfrieden wieder herzustellen.
 
Ob Baumarkthänger oder Edelschaukel ist schon mal vollkommen Latte. Das beste wäre sicherlich mal vernünftig mit dem Baumarkthängerfritzen zu reden und erst mal den Hausfrieden wieder herzustellen.

na das ging völlig in die hose....
das war der erste schritt, wir haben sogar alle ( aus dem ganzen haus ) unsere fahrräder umgestellt das er auch platz hat,
aber es gibt leute mit den kann man nicht reden.
mir ging es jetzt eigentlich darum ob mein vermieter mir das abstellen verbieten darf
 
Mit Rad am Straßenrand parken? Da regen sich die Leute immer wahnsinnig drüber auf, wenn ich denen den Parktplatz für die Rostlaube wegnehme:daumen: Ist aber rechtens.

Ansonsten: Wenn der Ständer * auf Privatgrund steht, kann der Vermieter es meiner Meinung nach verbieten.
Zusammenklappen, an die Seite stellen und anschließen, ist nicht breiter als ein Rad.

Der Nikolauzi
 
Ein Chariot Kinderanhänger?Falls ja kann der als Kinderwagen einfach im Flur oder Eingangsbereich Geparkt werden ( http://www.mieterbund.de/925.html) .
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Chariot Kinderanhänger?Falls ja kann der als Kinderwagen einfach im Flur oder Eingangsbereich Geparkt werden ( http://www.mieterbund.de/925.html) .

Fluchtwege dürfen allerdings nicht versperrt werden, sonst könnte das im Brandfall eine Todesfalle werden (Rauchentwicklung, Sichtbeeinträchtigung). In Berlin gab's hier mal eine Serie Brandanschläge, bei denen reihenweise Kinderwägen in Fluren mutwillig angezündet wurden. Rausgekommen ist dabei ein Zeitungszusteller mit einem etwas merkwürdigen Sozialneid gegenüber Schwaben.

Aber um mal auf den Thread zurückzukommen - auf privatem Grund gilt die jeweilige Hausordnung. Allerdings kann ein Vermieter den Mieter nicht unzumutbar einschränken und alles einfach verbieten. Wenn es keine andere zumutbare Möglichkeit der Sicherung gibt, wird es sicherlich auch möglich sein, den Anhänger an den Ständer * zu ketten, so dass andere Nutzer/Mieter möglichst wenig beeinträchtigt werden.

Ich denke es ist hier ganz hilfreich das Gespräch mit der Hausverwaltung zu suchen und das Problem möglichst einfach und außergerichtlich zu klären.
 
Problem ist allerdings, dass das Verstauen im Keller sicherlich eine zumutbare Möglichkeit ist.... Platz ist begrenzt und wie man sieht, wird es eng, wenn zwei Leute einen Anhänger an den Fahrradständer * ketten. Wenn es keine platzsparende Möglichkeit gibt, dass alle noch an ihr Fahrrad kommen, kann man schlecht dem einen den Anhänger erlauben festzuketten und dem anderen nicht.
Die Lösung ist dann eben: Fahrräder dürfen in den dafür vorgesehenen Fahrradständer * - und alles andere muss in die eigenen vier Wände. Und dass ein Fahrradanhänger kein Kinderwagen ist, dürfte auch klar sein.

Alternative: Vielleicht liegt deine Wohnung ja so, dass niemand an deiner Haustür vorbei muss? Dann könntest du den Anhänger vielleicht vor deiner Tür fest machen.
 


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