Bombenkrater Zerstörung nur der erste Schritt... Isartrails der Nächste???

ähem, wenn du die Mail-Adresse völlig unverfremdet veröffentlichst, werden die in Zukunft einen noch stärkeren Spamfilter haben...
 
Mich würde mal juristische Meinungen ;) zum Thema interessieren: Am "Tatort" stehen Schilder die das Fahren abseits von geeigneten Wegen nicht gestatten... Gut und schön, es will ja auch niemand abseits von Wegen fahren, aber wie definiert sich denn ein Weg? Nach meiner Definition ist ein Weg z.B etwas zu dem künstlich Hilfsmittel zur Begehung gebaut wurden, sprich Treppen, Geländer etc... Nur leider ist mein persönliches Rechtsverständnis nicht immer auch das Rechtsverständnis wie es im Buche steht ;)
 
http://by.juris.de/by/gesamt/NatSchG_BY_2005.htm

Art. 22

Betretungsrecht; Gemeingebrauch an Gewässern

(1) Alle Teile der freien Natur, insbesondere Wald, Bergweide, Fels, Ödungen, Brachflächen, Auen, Uferstreifen und landwirtschaftlich genutzte Flächen, können von jedermann unentgeltlich betreten werden.
(2) 1 Das Betretungsrecht umfasst auch die Befugnisse nach den Art. 23 und 24 . 2 Es ist beschränkt durch die allgemeinen Gesetze sowie durch die Art. 25 bis 27 dieses Gesetzes.
(3) 1 Das Betretungsrecht kann vom Grundeigentümer oder sonstigen Berechtigten nur unter den Voraussetzungen des Art. 29 verweigert werden. 2 Das Betretungsrecht kann nicht ausgeübt werden, soweit der Grundeigentümer oder sonstige Berechtigte das Betreten seines Grundstücks durch für die Allgemeinheit geltende, deutlich sichtbare Sperren, insbesondere durch Einfriedungen, andere tatsächliche Hindernisse oder Beschilderungen untersagt hat. 3 Beschilderungen sind jedoch nur wirksam, wenn sie auf einen gesetzlichen Grund hinweisen, der eine Beschränkung des Betretungsrechts rechtfertigt.
(4) 1 Der Gemeingebrauch an Gewässern bestimmt sich nach § 23 des Wasserhaushaltsgesetzes und den Art. 21 bis 23 des Bayerischen Wassergesetzes . 2 Der Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen bestimmt sich nach Art. 14 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und § 7 des Bundesfernstraßengesetzes .
Art. 23

Benutzung von Wegen; Markierungen

(1) 1 Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. 2 Dem Fußgänger gebührt der Vorrang.
(2) 1 Markierungen und Wegetafeln müssen ohne Beeinträchtigung des Landschaftsbilds deutlich, aussagekräftig und unter Beachtung örtlicher und überörtlicher Wanderwegenetze einheitlich gestaltet sein. 2 Genügen Markierungen und Wegetafeln diesen Anforderungen nicht, kann ihre Beseitigung angeordnet werden.
(3) 1 Der Eigentümer oder sonstige Berechtigte hat Markierungen und Wegetafeln zu dulden, die Gemeinden oder Organisationen, die sich satzungsgemäß vorwiegend der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege widmen, mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde anbringen. 2 Auf die Grundstücksnutzung ist Rücksicht zu nehmen. 3 Der Eigentümer oder sonstige Berechtigte ist vor der Anbringung zu benachrichtigen.
(4) Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.
Art. 24

Sportliche Betätigung

Zum Betreten im Sinn dieses Abschnitts gehören auch das Skifahren, das Schlittenfahren, das Reiten, das Ballspielen und ähnliche sportliche Betätigungen in der freien Natur.

Art. 29

Zulässigkeit von Sperren

Der Grundeigentümer oder sonstige Berechtigte darf der Allgemeinheit das Betreten von Grundstücken in der freien Natur durch Sperren im Sinn des Art. 22 Abs. 3 Satz 2 nur unter folgenden Voraussetzungen verwehren:

  1. Sperren können errichtet werden, wenn andernfalls die zulässige Nutzung des Grundstücks nicht unerheblich behindert oder eingeschränkt würde. Das gilt insbesondere, wenn die Beschädigung von Forstkulturen, Sonderkulturen oder sonstigen Nutzpflanzen zu erwarten ist, oder wenn das Grundstück regelmäßig von einer Vielzahl von Personen betreten und dadurch in seinem Ertrag erheblich gemindert oder in unzumutbarer Weise beschädigt oder verunreinigt wird.
  2. Bei Wohngrundstücken ist eine Beschränkung nur für den Wohnbereich zulässig, der sich nach den berechtigten Wohnbedürfnissen und nach den örtlichen Gegebenheiten bestimmt.
  3. Flächen können aus Gründen des Naturschutzes, zur Durchführung von landschaftspflegerischen Vorhaben oder forstwirtschaftlichen Maßnahmen, von Jagden, ferner zur Vorbereitung und Durchführung sportlicher Wettkämpfe in der freien Natur sowie aus anderen zwingenden Gründen des Gemeinwohls kurzzeitig gesperrt werden.
Art. 30

Verfahren

(1) 1 Bedarf die Errichtung einer Sperre im Sinn des Art. 22 Abs. 3 Satz 2 einer behördlichen Gestattung nach anderen Vorschriften, so ergeht diese im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde, sofern Bundesrecht nicht entgegensteht. 2 Ist eine Gestattung nach anderen Vorschriften nicht erforderlich, so darf eine Sperre in der freien Natur nur errichtet werden, wenn dies der unteren Naturschutzbehörde mindestens einen Monat vorher angezeigt wurde. 3 Sperren von Forstpflanzgärten, Forstkulturen und Sonderkulturen mit einer Fläche bis zu 5 ha bedürfen keiner Anzeige. 4 Für kurzzeitige Sperrungen genügt eine unverzügliche Anzeige an die untere Naturschutzbehörde.
(2) 1 Die Errichtung der Sperre ist zu untersagen, wenn dies im gegenwärtigen oder absehbaren zukünftigen Interesse der erholungsuchenden Bevölkerung erforderlich ist und die Sperre den Voraussetzungen des Art. 29 widerspricht. 2 Die Untersagung ist nur innerhalb von einem Monat nach der Anzeige zulässig.
(3) Unbeschadet sonstiger Vorschriften über die Rücknahme und den Widerruf der Gestattung oder über eine Beseitigungsanordnung kann die untere Naturschutzbehörde die Beseitigung einer bereits bestehenden Sperre anordnen, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach Abs. 2 die Errichtung der Sperre untersagt werden müsste.
Kann mir mal jemand erklären, wie es durch das Benutzen der Isartrails zur "Beschädigung von Forstkulturen, Sonderkulturen oder sonstigen Nutzpflanzen" kommen kann bzw. wie das "Grundstück...in unzumutbarer Weise beschädigt oder verunreinigt wird"?

Einen anderen Grund kann es nach dem BayNatSchG wohl nicht geben die Wege für Mountainbiker zu sperren. Die Aussage, dass laut diesem Gesetz das das Biken im Wald generell verboten ist gehört wohl in den Bereich der Legende...
 
Einen anderen Grund kann es nach dem BayNatSchG wohl nicht geben die Wege für Mountainbiker zu sperren. Die Aussage, dass laut diesem Gesetz das das Biken im Wald generell verboten ist gehört wohl in den Bereich der Legende...

STOP
beTRETEN und beFAHREN sind unterschiedliche Dinge
und befahren darf man (siehe §23 alle Wege)

M
 
Die FRage ist doch auch ob das Bayrische Naturschutzgesetz in dem Falle überhaupt greift. Ich gehe mal davon aus, dass es ein separates Gesetz für diese FFH Gebiete gibt und dieses ist sicher höher einzustufen als das bayrische.
 
STOP
beTRETEN und beFAHREN sind unterschiedliche Dinge
und befahren darf man (siehe §23 alle Wege)

M

Und da wären wir wieder... Was ist denn ein Weg??? Und noch dazu ein geeigneter? Der Naturschutzwächter meinte ich kann an einer Stelle nicht fahren, nachdem er dort gerade mit seinem AUTO hingewalzt war... Fährt es jetzt querfeldein durch den Forst oder ich auf dem Weg :D
 
Die FRage ist doch auch ob das Bayrische Naturschutzgesetz in dem Falle überhaupt greift. Ich gehe mal davon aus, dass es ein separates Gesetz für diese FFH Gebiete gibt und dieses ist sicher höher einzustufen als das bayrische.

Aber das besagt doch nur, dass keine Verschlechterung für Flora und Fauna eintreten darf (soweit ich das verstanden habe), aber die Wege gibt es ja schon viel länger. Verschlechterung tritt da doch keine ein... Und wenn es tatsächlich mehr wert ist als das bayerische Naturschutzgesetz wäre dann nicht die logische Konsequenz alle Wege (Begehung von Schotterwegen verschreckt sicher auch Tiere) für alle auf immer zu sperren?
 
STOP
beTRETEN und beFAHREN sind unterschiedliche Dinge
und befahren darf man (siehe §23 alle Wege)

M
An dieser Stelle möchte ich dann nochmal das Gesetz bemühen:

Art. 24

Sportliche Betätigung

Zum Betreten im Sinn dieses Abschnitts gehören auch das Skifahren, das Schlittenfahren, das Reiten, das Ballspielen und ähnliche sportliche Betätigungen in der freien Natur.
Ob Biken hier eine "ähnliche sportliche Betätigung" ist, müsste wohl vor Gericht festgestellt werden. Ich finde es aber schon fraglich, ob auf der Grundlage solcher "Gummiparagraphen" überhaupt knallharte Verbote ausgesprochen werden können?
Um es dann weiterhin so schön unklar zu halten kann die Behörde das Biken ja eigentlich per Beschilderung nur "nicht gestatten", also im Sinne von nicht ausdrücklich erlauben aber auch nicht verbieten.
Wie es scheint ist logisches Vorgehen von öffentlicher Seite in dieser Sache aber nicht so angesagt...
 
also ich würd auch, wie ich schonmal geschrieben hab, bei diesem verschlechterungsverbot einhaken!!!

den bkm und die trails gibt es doch schon viel länger als das ffh! es werden ffh-flächen ja auch landwirtschaftlich genutzt, nur darf sich halt hier auch die situation für die in der richtlinie geschützten arten nicht verschlechtern.
und mal ehrlich, hat sich die situation im bkm oder den trails in den letzten jahren verschlechtert?
es ist ja auch ein ganz natürlicher vorgang, gerade in auwäldern, dass bäume absterben! und ich denke mal nicht, dass jemals ein biker einen solchen rindenschaden an ner buche verursacht hat wie er auf dem bild zusehen ist, der vermutlich von nem bagger stammt.

ich könnte immer noch kotzen! denn letztendlich denke ich mal ist der "(schein-)heilige" naturschutzgedanke doch nur vorgeschoben um eine politische entscheidung durchzudrücken!
 
Also ich wohn zwar in landshut, trotzdem finde ich es eine echte Schweinerei was die da machen.... allerdings denke ich das sie es nicht grundlos machen, es wird bestimmt einige Biker geben die alles verschmutzen und kaputt machen....

Trotzdem finde ich dass das echt TERROR ist was die da machen... mit Polizeikontrollen BOAHGHHH!!!!! wie lächerlich haben die bullenschweine nix besseres zu tun? (sorry, musste mal raus...)
 
ich könnte immer noch kotzen! denn letztendlich denke ich mal ist der "(schein-)heilige" naturschutzgedanke doch nur vorgeschoben um eine politische entscheidung durchzudrücken!

welche POLITISCHE ENTSCHEIDUNG wäre das denn?

ich sammel derzeit für mich immer noch fakten, da ich schlicht nicht verstehe, wie und warum es jetzt zu dieser massiven aktion kam...

ist irgendwas am bombenkrater vorgefallen, von dem keine berichten will?

ich habe wahrgenommen, dass grünwald einige bäume unterhalb der burg fällen wird/gefällt hat. auswirkungen auf den bk waren aber nicht zu erkennen.

ich habe vor gut 1 jahr mit dem (damaligen) vorsitzenden des isartalvereins ein sehr gutes gespräch gehabt, eine sperrung des bk wurde keinesfalls in betracht gezogen. ganz im gegenteil war er sich bewusst, dass diese gewisse konzentration für die isarauen der größtmögliche schutz wäre.

auch mit dem ehemaligen chef von der forstverwaltung hatte ich diverse gespräche, eine sperrung der trails war nie ein thema, gleichwohl er sehr klar erkannte, dass sich eine art verdrängung der fußgänger zum hochufer ergeben hat, da viele radfahrer auf dem forstweg nahe der isar (zu) schnell fahren würden und die fußgänger sich hier nicht mehr sicher fühlten.
kann ich persönlich nachvollziehen, ist ja auch der grund, warum ich die trails nutze und dort jenseits von jeglicher renngeschwindigkeit meine erholung suche...
interessant, dass bei einer sicher nicht repräsentativen erhebung meinerseits nicht nur die sportlich unterwegs seienden biker schnell fahren, sondern v.a. zu zeiten "bürobeginn/-schluss" auch radfahrer mit krawatte...
 
Ich habe am Freitag mit einem Herrn von der Unteren Naturschutzbehörde telefoniert. Auch mich interessiert vor allem der Grund für die Aktionen.
Der Mann wußte nichts davon, dass es eine besondere Aktion von irgendeiner Behörde gegen Biker gibt. Sein Argument war folgendes:

1. Wo Menschen im Wald sind, greift automatisch eine Pflicht des Eigentümers (hier: München, auch beim BKM), die Bäume so zurückzuschneiden, dass keine Äste auf Leute fallen und sie verletzen können.

2. Der Isartrail sei in den letzten Jahren (er sagt ab 2000) immer breiter geworden und daher wurden die Eingriffe der Behörden, die angeblich Verletzungen verhindern sollen, immer schärfer, was seltene Insekten, Spechte und Uhus vertreibe. Gleiches am BKM, daher die gefällten Bäume, die kurz vor dem Abriss da rumlagen.

3. Folgerung des Herrn: Er wisse zwar von nix, aber letztlich seien es ganz normale rechtliche und Naturschutzgründe, die zu den Trailkontrollen bzw. zum Abriss des BKM führten


ICH GLAUBE NICHT, DASS DAS ALLES IST, WAS DAHINTERSTECKT. Werde weiter recherchieren. Am besten, so der Herr, soll ich mit dem Referat Gartenbau des Bauamtes sprechen, da die das besser wüssten.

Grüße
Michael
 
Ist schon seltsam rätselhaft wer hinter allem steckt und ich mein das Gartenbauamt hat doch andererseits einen Spot an der Panzerwiese gebaut. Sind also auch nicht prinzipiell gegen Biker - in diesem Fall sogar Dirter......
Aber so wie die Behörden sich verhalten sind natürlich alle Spekulationen und Verschwörungstheorien erlaubt.
Hab mir schon überlegt, ob das alles von so langer Hand vorbereitet wurde und die deshalb den Alibi Spot an der Panzerwiese errichtet haben, um diesen dann aus dem Hut zu zaubern wenn der Aufschrei zu gross wird.

Bernd
 
Ich komme gerade von einer "großen" Isartrailrunde zurück. Also, der Krater ist Geschichte, habe Fotos gemacht. die "Wachleute" waren nicht mehr anwesend (wie auch, die machen ja Freitags brav um 12 Uhr Wochenende;)), die rund 50 km Trail und Forstwege, die ich gefahren bin konnte ich ungehindert nutzen. Die Wege waren schon recht abgetrocknet.
Habe insgesamt 3 weitere biker gesehen. Mit einem habe ich gesprochen, der wußte aber von nix, hatte aber auch keine Kontrollstelle gesehen.

Also Reifen frei und viel Spaß.:daumen:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mir wird ganz schlecht wenn ich das les. Die Stadt soll sich doch freuen dass die Leut ihren Spaß in der Natur haben. Die Biker machen doch nix wirklich kaputt! Den Fröschen und Vögeln ist es egal ob da wer vorbeiradelt. Und den Bäumen erst!
Wenn ich seh was Holz-Vollernter in Bayrischen Wäldern anrichten, wenn ich hör was plappernde Horden von Nordic Walkern mit ihren Klackerstecken für eine Unruhe in den Wald tragen, dann kann ich hint und vorn nicht begreifen wieso die Trails jetzt z'mal weg sollen weil die Radler 's Naturschutzgebiet anscheinend stören.
Ich packs nicht. Wenn von der SZ jemand da war, könnte man doch durchaus die SZ auch mit Zuschriften eindecken, wo sich die Isartrail-Nutzer für Ihren Sport und ihre Strecken starkmachen. Und: Wieviele X-tausend Quadratmeter werden denn eigentlich für Fußballstadien verbraucht? (Und das Gewaltpotenzial beim Fußball? Na? Für die Biker brauchts keine Polizei, die randalieren nicht, das sind die ausgeglichensten witzigsten Leut die man sich vorstellen kann.) Darf der Radsport keinen Platz brauchen? Gibt es keine Naturschützer unter den Bikern? Die auch mal ein gutes Wort für die Sache einlegen?
Das hat doch Jahrelang funktioniert, dass die Trails benutzt wurden.
Und der Bombenkrater: Wo sollen die Kids nun sonst hin? Street sollten sie Alle fahren, überall und massenhaft, bis sie wieder ins Grüne dürfen. Mann ich reg mich auf!
(Fällt kaum auf...)

*grrrrrrrrr*

Puh. Den konstruktiven Teil liefer ich an geeigneter Stelle nach. Aber das musste raus!
 
Ja Wadlhuhn.... Lass es raus.... Schimpf dich aus.....

Ne, hast vollkommen Recht, wenn ich in Münchn wohnen würd dann wäre ich voll dabei bei irgendwelchen Demo's oder sonstwas....

Zum Glück interessiert Mr.Rampf in Landshut das Thema Mountainbiking überhaupt nicht, und unser Truppenübungsplatz sowie andere Spots sind (noch) sicher ;)
 
also ich bin heute ca 16:30/17:00 den oberen fuß/radweg entlang geradelt,konnte nicht gas geben wegen rücken und da hab ich allein zwischen hesseloher brücke und tierpark zwei von diesen mini opels mit blinke aufm dach in verkehrsorange rumfahren sehen,also unten auf dem isarnahen schotterweg.
es war quasi schneetreiben von der üblen sorte und schon sehr düster!
naja gefreut hab ich mich nicht

gruß
 
Wie geben die Herrschaften sich eigentlich zu erkennen? Weisen die sich aus? Was steht auf dem Ausweis drauf? Wie sind die Kfz gekennzeichnet?

Die, die mich am Do angehalten haben: Kein Wort zu Name, Funktion, Berechtigung, ging gleich unvermittelt mit der genannten Drohung los.
Ausweis bekam ich, trotz Nachfrage, keinen zu Gesicht.
Der solche hatte einen orangen FIAT, nur mit Münchner Wappen, der andere (nicht aktive) einen orangen Opel, "Anlagenaufsicht".
 
Au man was geht ab..jetzt wohn ich grad mal 4 Wochen in Minga und dann sowas.
Wollt eigentlich morgen ne runde fahren gehn, ich hoff mal das klappt und ich werd nicht erwischt... Die Brücke kann man ja auch umfahren und danach wieder einsteigen.
Die können doch nicht die kompletten trails überwachen?!

Wieso verstehn die nicht das durch Trailsperrung oder kaputt machen, einfach wieder neue Trails entstehen....
 
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