Die Online-Petition gegen das Bikeverbot in hessischen Wäldern ist freigeschaltet!!!!!!!!!!!!!!!!
Bitte den Link an eure Freunde auch per Mail Verteilen, es ist ja nicht jeder im Forum oder auf Facebook.
http://openpetition.de/petition/onl...iker-gegen-ein-bikeverbot-in-hessens-waeldern
Die hessische Landesregierung möchte das Radfahren in hessischen Wäldern durch das Landesparlament beschränken lassen.
Der Gesetzesentwurf sieht folgendes vor:
Radfahrer sollen nur noch Wege befahren dürfen, die fest sind und von nicht geländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können" (siehe § 15 Abs. 2).
Damit nicht genug, soll das gemeinsame Fahren von mehreren Personen ggfs. nicht mehr vom allgemeinen Betretungsrecht umfasst sein und bedarf der Genehmigung des Eigentümers (siehe § 15 Abs. 4).
Dies alles kommt einem umfassenden und aus unserer Sicht rechtlich nicht haltbaren Bikeverbot gleich!
Der Gesetzesentwurf sieht für Verstöße gegen das Betretungsrecht Bußgelder bis zu 100.000 Euro vor (siehe § 28)!
Darüber hinaus soll sogar ggfs. das Bike eingezogen werden dürfen, mit dem ein falscher" Weg befahren wurde (siehe § 29).
Alles weitere unter DIMB Open Trails Hessen
IBC Forum Änderung Forstgesetz Hessen
oder unter Facebook Open Trails kein Bikeverbot in Hessen
Open Trails
Dimb IG Taunus
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Die hessische Landesregierung möchte das Radfahren in hessischen Wäldern durch das Landesparlament beschränken lassen.
Der Gesetzesentwurf sieht folgendes vor:
Radfahrer sollen nur noch Wege befahren dürfen, die fest sind und von nicht geländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können" (siehe § 15 Abs. 2).
Damit nicht genug, soll das gemeinsame Fahren von mehreren Personen ggfs. nicht mehr vom allgemeinen Betretungsrecht umfasst sein und bedarf der Genehmigung des Eigentümers (siehe § 15 Abs. 4).
Dies alles kommt einem umfassenden und aus unserer Sicht rechtlich nicht haltbaren Bikeverbot gleich!
Der Gesetzesentwurf sieht für Verstöße gegen das Betretungsrecht Bußgelder bis zu 100.000 Euro vor (siehe § 28)!
Darüber hinaus soll sogar ggfs. das Bike eingezogen werden dürfen, mit dem ein falscher" Weg befahren wurde (siehe § 29).
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