Bikepacking, Bahn Waffenverbotszonen.

leFafnir

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hallo zusammen,

Hat wer von euch schon Erfahrungen gemacht mit Fahrrad Bikepacking Equipment und diesen Waffenverbot Zonen, die jetzt überall an Bahnhöfen gibt?

Wir planen im Herbst eine Tour und wollen zum Startpunkt mit der Bahn fahren kommen dadurch mehrere Bahnhöfe die jetzt Waffenverbotszone sind. Soweit ich mich informieren konnte, hat da auch jeder einzelne Bahnhof wieder einzelne Regelungen. Zum Teil ist es aber so, dass selbst Schraubendreher oder Taschenmesser, etc. verboten sind.

Die Regelungen sind, wie wir aus beruflicher Erfahrung müssen auch sehr harte Auslegungssache wohl der einzelnen Beamten.
(Anzeige wegen Teppichmesser in der Tasche.)

Da wir wahrscheinlich kontrolliert werden, da einer unserer Mitfahrer zu 100 % in das Raster der Bundespolizei fällt. Wollten wir uns mal vorab informieren, was es hier für Erfahrungen gibt.
 
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Du schreibst ja, dass ihr Erfahrung habt - war das Teppichmesser in der Hosentasche?
Sonst würd ich das (Camping-Taschen-?)Messer tief in den Bikepackingtaschen verstauen beim Kochzeug und bei Ansprache der Polizei gleich mit offenen Karten spielen (Campingurlaub, kleines Taschenmesser, aber tief im Gepäck). Ne sichere Aussage wird vmtl keiner machen können, da du ja selbst sagst, dass es Auslegungssache ist…?

Edit: ich würd das auch so klein wie möglich halten und evtl reicht ja eines für die Gruppe?
 
Wenn du dir da Sorgen machst, ist es wahrscheinlich schwierig dich vom Gegenteil zu überzeugen.
Ein Versuch:
Es gibt auch Leute die zum Skitourengehen den Zug nehmen, inkl. Stöcke, Ski und Eispickel (!!!).
Achtung, alles mit einem Augenzwinkern:
Wenn ihr durch Bayern mit dem Zug fahrt: Setzt euch einfach neben die Seniorengruppe "die fröhlichen Wanderfalken" - die haben sicher mehr Brotzeitmesser dabei (und Alkohol) als Blade der Vampirslayer
Seid ihr Grävler - evt. vorher mal durch den Vollbart kämmen ;-)

OK, ernsthaft:
Sind Fahrradradelgruppen typische "Gefährder"?
 
Ja, das waren Teppichmesser in der Handwerkerhose auf Montage, während die Kollegen kurz zum Bäcker reingegangen sind und natürlich vergessen haben das Messer vorher aus der Hosentasche zu nehmen. Bei der Polizei nachfragen haben wir versucht das Problem ist unterschiedliche Bundesländer. Unterschiedliche Städte und so weiter müsste wahrscheinlich bei jedem einzelnen Bahnhof und bei der Bundespolizei fragen. Die Polizei in meinem Heimatort habe ich gefragt und von der die wollen keine rechtsverbindliche Aussage erteilen.

Mitnehmen wollen wir halt alles an Werkzeug und Ersatzteilen noch mal normal beim Bikepacking. Dabei hat inklusive halt auch einen Koffer mit Gas Arth usche Speichen, Multitool, Teleskop,pumpe und so weiter und sofort. Vor allen Dingen bei Multitool und Letterman ist es wahrscheinlich fraglich. Also für mich stellt sich die Frage, ob man überhaupt noch im Zug zum Bikepark fahren kann.
 
Darf denn die Polizei überhaupt grundlos das Gepäck am Fahrrad durchsuchen? Ich denke eigentlich nicht, sofern es keinen Verdacht gibt. Einfach so die Bikepacking Taschen zu durchsuchen halte ich nicht für verhältnismäßig.
Und ich kann mir auch nicht vorstellen dass sie das tut. Oder in welches "Raster" fällt der Mitfahrer?

Ich würde das Messer jedenfalls auch nicht am Körper mitführen sondern tief in die Taschen verstauen.
 
Ich glaube nicht das es so wild wird:
Mal ein Auszug aus der FAZ (für Hessen)

Was ist mit einem Schweizer Taschenmesser?
Selbst wenn die größte Klinge länger als vier Zentimeter ist, kann ein Taschenmesser abends ins Bahnhofsviertel mitgenommen werden, sofern man zum Ausklappen der Klinge beide Hände benötigt und diese nicht festgestellt werden kann.
Welches Reizgas ist gestattet?
Da gelten die gleichen Regeln in der Waffenverbotszone wie in allen anderen Stadtvierteln: Reizgas darf – auch von Jugendlichen – zur Selbstverteidigung mitgeführt werden, wenn dieses ein amtliches Zulassungszeichen trägt. Fehlt dieses Zeichen, ist das Spray illegal. Eine Besonderheit sind Pfeffersprays, die als Tierabwehrspray gekennzeichnet sind. Sie sind vom Waffengesetz nicht erfasst und daher legal.
Was ist mit Baseballschlägern?
Sportgeräte fallen nicht unter das Waffengesetz. Baseballschläger mitzuführen ist daher auch künftig im Bahnhofsviertel abends erlaubt. Auch Brauchtumswaffen bleiben gestattet. Ein Verbot wäre dann möglich gewesen, wenn sich die Römerkoalition darauf geeinigt hätte. Doch insbesondere die Grünen lehnen die Waffenverbotszone ab und warnen vor „Racial Profiling“ von Migranten durch die Polizei.
Aber was bringt eine Waffenverbotszone überhaupt?
Die Frankfurter Polizei, die seit Monaten dafür geworben hat, argumentiert, das Verbot habe „präventiven Charakter“, weil Waffen dauerhaft eingezogen werden könnten, die sonst in Messerstechereien zum Einsatz kämen. Ob sich in Frankfurt die Waffenverbotszone bewährt, soll in den nächsten zwölf Monaten beobachtet und evaluiert werden.
 
Da wir wahrscheinlich kontrolliert werden, da einer unserer Mitfahrer zu 100 % in das Raster der Bundespolizei fällt.
Rasieren und Frisieren ist keine Option? :lol:


Wenn ich den Sinn dieser Regelung richtig verstanden habe, geht es darum an Brennpunkten Schlimmeres zu verhindern indem (z.B. bei Fußballspielen) vorsorglich gefährliche Gegenstände abgenommen werden dürfen.

Also den Kollegen, ohne fragliche Gegenstände, 5 Minuten später folgen lassen.
Und wenn das Gemüsemesser im Campingtopf ganz unten in der Tasche steckt, dürfte der angedachte Verwendungszweck klar sein.
 

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Meine Gedanken dazu:
  • Für einen Jiu-Jitsu Kämpfer ist selbst ein Kugelschreiber eine Waffe.
  • Niemand kämpft mit einem Schweizer Taschenmesser (außer der Jiu-Jitsu Typ, mit einklappten Messer). Denn mit der nicht feststehenden Klinge schneidest du dir im Kampf selbst den eigenen Finger ab.
  • Geht es nicht um Waffen die schnell erreichbar sind (Hosentasche)? So ein Taschenmesser oder ein Küchenmesser wie z.B. ein Victorinox Gemüsemesser mit Kunststoffgriff tief im Gepäck vergraben, ist im Bahnhof doch keine akute Gefahr. :ka:
Edit:
https://waffenverbotszonen.com/juristische-fragen-und-antworten/
Eine WVZ ist ein (räumlich begrenzter) Bereich, in dem das Führen von Waffen und Messern verboten ist. Darunter fallen auch Alltagsgegenstände wie Taschen- oder Brotmesser. Diese dürfen nach einer Ausnahmeregelung nur dann bei sich geführt werden, wenn sie nicht griffbereit sind (z.B. tief im Rucksack).
 
Meine Gedanken dazu:
  • Für einen Jiu-Jitsu Kämpfer ist selbst ein Kugelschreiber eine Waffe.
  • Niemand kämpft mit einem Schweizer Taschenmesser (außer der Jiu-Jitsu Typ, mit einklappten Messer). Denn mit der nicht feststehenden Klinge schneidest du dir im Kampf selbst den eigenen Finger ab.
  • Geht es nicht um Waffen die schnell erreichbar sind (Hosentasche)? So ein Taschenmesser oder ein Küchenmesser wie z.B. ein Victorinox Gemüsemesser mit Kunststoffgriff tief im Gepäck vergraben, ist im Bahnhof doch keine akute Gefahr. :ka:

Jiu Jitsu ist eine von den japanischen Samurai stammende Kampfkunst der waffenlosen Selbstverteidigung.

Du meinst sicher Riddick, der kann mit der toaks tasse jemand umbringen. Hab ich selbst im Film gesehen!
 
Hab die Info aus erster Hand von einem, der seit Jahren im Verein Jiu Jitsu betreibt. Zur Selbstverteidigung würde er Alltagsgegenstände als Hilfsmittel (Waffe) einsetzen.

Hier mal eine gute Quelle für die Ausgangsfrage:
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html

Die Punkte 4 und 5 geben die Antwort.

In der Rechtsverordnung nach Satz 1 ist eine Ausnahme vom Verbot oder von der Beschränkung für Fälle vorzusehen, in denen für das Führen der Waffe oder des Messers ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei

1. Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse,
2. Anwohnern, Anliegern und dem Anlieferverkehr,
3. Gewerbetreibenden und bei ihren Beschäftigten oder bei von den Gewerbetreibenden Beauftragten, die Messer im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung führen,
4. Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege oder der Ausübung des Sports führen,
5. Personen, die eine Waffe oder ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern, und
6. Personen, die eine Waffe oder ein Messer mit Zustimmung eines anderen in dessen Hausrechtsbereich nach Satz 1 Nummer 2 führen, wenn das Führen dem Zweck des Aufenthalts in dem Hausrechtsbereich dient oder im Zusammenhang damit steht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Toll das Forum hier. Hier findet man wirklich interessante Information.
Aber andererseits kann man damit dann Probleme lösen, von denen man vorher gar nicht wusste, dass es sie gibt.

Andere Beispiele aus dem Nachbarthread:
Schaden Flussdurchquerungen den Felgen durch Wassereintritt?
Wurde die Brücke am Gallo-Trail weggespült, abgebaut oder gab es nie eine? :blah: :cooking:
 
Hier mal eine gute Quelle für die Ausgangsfrage:
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html

Die Punkte 5 und 6 geben die Antwort.

In der Rechtsverordnung nach Satz 1 ist eine Ausnahme vom Verbot oder von der Beschränkung für Fälle vorzusehen, in denen für das Führen der Waffe oder des Messers ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei

1. Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse,
2. Anwohnern, Anliegern und dem Anlieferverkehr,
3. Gewerbetreibenden und bei ihren Beschäftigten oder bei von den Gewerbetreibenden Beauftragten, die Messer im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung führen,
4. Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege oder der Ausübung des Sports führen,
5. Personen, die eine Waffe oder ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern, und
6. Personen, die eine Waffe oder ein Messer mit Zustimmung eines anderen in dessen Hausrechtsbereich nach Satz 1 Nummer 2 führen, wenn das Führen dem Zweck des Aufenthalts in dem Hausrechtsbereich dient oder im Zusammenhang damit steht.

7. Zwei erwachsene Personen aus einem Haushalt (und deren Kinder bis maximal 6 Jahre) dürfen zusammen mit einer Person aus seinem anderen Haushalt ein Messer mitführen.
 
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