Bike in der Wohnung und Vermieter dreht durch...

Hupert

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Hi Leute!

Das Thema sagt ja leider eigentlich alles. Ich hab ein Problem mit meinem Vermieter, weil er meint, daß Fahrräder nix in der Wohnung zu suchen hätten und begründet dies damit, daß dadurch die Wände im Treppenhaus arg in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Krönung jedoch ist, daß ich unter keinen Umständen mein Bike in den bereitgestellten Abstellraum stellen werde, weil bei uns im Haus bis auf eine Mietpartei ausschließlich WG´s wohnen und wie hoch da die Fluktuation der Mieter ist, brauch ich wohl niemanden zu erklären der mal in ähnlichen Verhältnissen gelebt hat. Nur gibt es genauso viele Schlüssel zu dem Abstellraum wie es wahrscheinlich schon Mieter im Haus gab (...ich hab garnicht erst einen bekommen) und die Kellerräume sind auch nicht abschließbar. Abgesehen davon bin ich nicht bereit irgendeins meiner Bikes dort abzustellen wo knapp 30 Leute freien Zutritt haben...

Es gibt bestimmt ein paar Leute hier im Forum welche ähnliche Probleme hatten oder gar ein wenig juristisch in dieser Richtung bewandert sind und genau diese bitte ich hiermit um Hilfe. Schreibt mal wie solche oder ähnliche Situationen gelöst habt.

Besten Dank schonmal!
 
http://www.guter-rat.de/service/artikel_74459.html
Darf man sein Fahrrad mit in die Wohnung nehmen?
Michael ist viel mit dem Fahrrad unterwegs. Und um Dieben erst gar keine Chance zu geben, nimmt er seinen Drahtesel stets mit in die Wohnung. Doch seine Vermieterin ist darüber gar nicht erfreut. Sie behauptet, dass Fahrräder nichts in Wohnungen zu suchen hätten und verlangt, dass Michael das Rad im Hof abstellt. Doch kann der Vermieter wirklich verbieten, Fahrräder in der Wohnung unterzustellen?

Wenn der Mietvertrag keine Regelung bzw. kein Verbot vorsieht, stellt das Fahrrad in der Wohnung keine vertragswidrige Nutzung dar, solange niemand gefährdet oder belästigt wird oder der Transport Schäden, z. B. im Treppenhaus, verursacht. Für diese Schäden müsste der Mieter haften. Etwas anderes ist das Abstellen eines Fahrrads im Hausflur oder Garten etc. Dies kann der Vermieter durchaus untersagen, wenn er andere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder bereithält.
 
ist auch in der stadt eigentlich gang und gebe, dass räder >100€ in die wohnung gestellt werden.
man wird je nach hausgemeinschaft natürlich für jeden mini-streifen an der wand verantwortlich gemacht.
nach fast 10 jahren werde ich ab nächste woche zum ersten mal in der beziehung keine probleme mehr haben. :aetsch:

leider auch kein urteil: http://www.wer-weiss-was.de/theme210/article1829019.html
 
Hupert schrieb:
...das hatte ich auch schon gefunden, besten Dank. Vielleicht gits aber noch ein paar Grundsatzurteile mit der Klausel das man das Bike ausschließlich als Sportgerät nutzt oder so ähnlich...
Was willst Du da für Grundsatzurteile? Die Rechtslage ist doch eindeutig. Und mit Sportgerät oder nicht hat das doch nichts zu tun... :confused:
 
leeqwar schrieb:


...Besten Dank! Das gilt ja sicher auch für nen MTB über 2500 Flocken Anschaffungskosten oder? Würd gern mal wissen was der hysterische Vermieterspinner dazu sagen würde wenn er wüste das bei mir in Zukunft noch nen drittes Familienmitglied ein neues Heim findet...
evol_02.jpg

:D :D :D
 
"Grundsatzurteile" bringen in so einem Fall auch nicht viel, da deutsche Gerichtsurteile nur die am jeweiligen Prozess beteiligten Parteien binden.

Zahl Deine Miete pünktlich, pass auf die Wände im Treppenhaus auf, was will der Vermieter machen?

Selbst wenn man sich als Mieter aufführt wie die letzte Sau, Vermieter haben in Deutschland fast keine Rechte.

Also keine Sorge.



Andererseits hat der Vermieter vielleicht auch seine Gründe... vielleicht sauen manche tatsächlich mit ihren Reifen * das Treppenhaus ein? Versuch's mit freundlichem Dialog.

Wenn das nix hilft: Woher weiss er, wo Dein Bike ist?
 
BackfireHH schrieb:
"Grundsatzurteile" bringen in so einem Fall auch nicht viel, da deutsche Gerichtsurteile nur die am jeweiligen Prozess beteiligten Parteien binden.

Zahl Deine Miete pünktlich, pass auf die Wände im Treppenhaus auf, was will der Vermieter machen?

Selbst wenn man sich als Mieter aufführt wie die letzte Sau, Vermieter haben in Deutschland fast keine Rechte.

Also keine Sorge.



Andererseits hat der Vermieter vielleicht auch seine Gründe... vielleicht sauen manche tatsächlich mit ihren Reifen * das Treppenhaus ein? Versuch's mit freundlichem Dialog.

Wenn das nix hilft: Woher weiss er, wo Dein Bike ist?


Das treppenhaus sieht aus wie Sau, jedoch wohn ich erst 9 Monate dort und das Treppenhaus wurde von diversen Trotteln über Jahre vorher eingesaut... freundlicher Dialog hab ich schon versucht. Der weiß wo ich mein Bike hinstelle weil der Mensch im Hinterhof sein Geschäft hat. Ne Autohifituningbude...:kotz:
 
BackfireHH schrieb:
Selbst wenn man sich als Mieter aufführt wie die letzte Sau, Vermieter haben in Deutschland fast keine Rechte.

Also keine Sorge.

Würd ich auch so sagen,schau dir mal an was diese sogenannten "Miet-nomaden" alles anrichten,und die Vermieter sind da auch meistens Machtlos, also wird er dich wohl auch nicht zwingen können dein Bike woanders abzustellen.

Sprich doch noch mal mit deinem Vermieter und mach ihm klar das es sich dabei nicht nur um ein einfaches "Fahrrad" sondern um ein teures Sportgerät handelt und du nicht möchtest das es an einem Ort steht,an dem so viele unbekannte Menschen zutritt haben,vielleicht hat er ja verständniss!
 
MZeiter schrieb:
Sprich doch noch mal mit deinem Vermieter und mach ihm klar das es sich dabei nicht nur um ein einfaches "Fahrrad" sondern um ein teures Sportgerät handelt und du nicht möchtest das es an einem Ort steht,an dem so viele unbekannte Menschen zutritt haben,vielleicht hat er ja verständniss!

...hab ich ihm schon in aller Ruhe versucht klarzumachen. Er meint das das mein Problem ist und ihn das nichts angehe. Tja... Fakt ist, das Bike kommt mit REIN!!!
 
Ja, sprich mit ihm. Und äussere dabei Verständnis für sein Anliegen. Das Treppenhaus ist schliesslich sein Eigentum, da schaut keiner gerne zu wie andere es einsauen.
Zeig ihm, dass es was anderes ist, wenn Du Dein leichtes 26" hochträgst (mit dem Du auch nirgends anstossen WILLST) als wenn irgendein **** sein olles Hollandrat die Treppen hoch dengelt.

Bleibt natürlich das Problem des Vermieters, dass er es allen erlauben muss, wenn er es Dir erlaubt.
 
Alle Achtung, Hupert, nen Evol soll deine "Familie" bereichern....na, spätestens dann wird's auch dein Vermieter verstehen....
 
Ich habe hier mal den Tenor und die Entscheidungsgründe von WM 94, 198:

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Entgegen der Hausordnung, die die Benutzung des eigens hergestellten Abstellraumes für Fahrräder der Mieter regelt, kann der Mieter berechtigt sein, ein besonders wertvolles Fahrrad in dem zur Wohnung gehörigen Kellerraum abzustellen.




1
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

2
Zwar ist dem Kläger nach Auffassung des Gerichtes zuzugeben, daß er - nachdem er einen Fahrradabstellraum mit Zustimmung der Mietparteien errichtet hat - die Hausordnung dahingehend ändern kann, daß dieser Fahrradabstellraum grundsätzlich von allen Mietern benutzt werden muß. Daß die Beklagte dazu grundsätzlich auch bereit ist, ergibt sich bereits daraus, daß sie das Fahrrad, das von ihr täglich benutzt wird, auch in dem entsprechenden Raum abstellt. Unter Berücksichtigung von Treu und Glauben muß der Kläger nach Auffassung des Gerichtes im vorliegenden Verfahren aber dennoch dulden, daß die Beklagte ihr Rennrad im eigenen Keller aufbewahrt. Die Beklagte hat glaubhaft vorgetragen, daß das im Streit befindliche Rad einen erheblichen Wert besitzt und außerdem - was auch der Kläger einräumt - nicht in den normalen Fahrradständer * paßt. Außerdem liegt es in der Natur der Sache, daß wertvolle Rennräder wesentlich seltener als "normale" Fahrräder benutzt werden, so daß auch aus diesem Gesichtspunkt die Gefahr von Beschädigungen der Kellerwände relativ geringfügig ist. Unter Abwägung aller Umstände erscheint es dem Gericht jedenfalls als zumutbar, wenn der Kläger ausnahmsweise dulden muß, daß die Beklagte ihr wertvolles Fahrrad im eigenen Keller aufbewahrt. Letztlich ist in diesem Zusammenhang auch zu bedenken, daß der Kläger nach seinem Schreiben v. 10. 4. 1992 von der Sicherheit seines Fahrradraumes auch nur beschränkt überzeugt sein kann, da er den Mietern ausdrücklich geraten hat, ihre Fahrräder über die Hausratversicherung gegen Diebstahl zu versichern.



Selbstverständlich gibt es keine Bindung an das Urteil, und es wurde auch nur von einem Amtsgericht entschieden. Aber auf der anderen Seite hat Dein Vermieter doch sicher keine große Ahnung von Jura, und außerdem klingen die Gründe doch recht einleuchtend.

Gruß, Geisterfahrer
 
Also das ist jetzt die dritte Mietwohnung in der ich wohne und meine Räder waren auch immer dabei.

Bei der ersten Wohnung habe ich von Anfang an bei der Besichtigung klargestellt, dass ich Radsportler bin und die Dinger mit in die Wohnung müssten. Es sei denn, man würde mir einen ordentlichen Kellerraum zur Verfügung stellen und nicht so einen ollen Drahtverhau. Die Worte "oller Drahtverhau" machten bei der guten Vermieterin ihre Wirkung. Es war nämlich ein Erstbezug und sie war auf ihre Abstellräume stolz.
Ich hab ihr dann einmal kurz erklärt, was die Dinger kosten und dass ich auch schön vorsichtig bin. Irgendwann gabs dann mal ein Rundschreiben, weil alle möglichen Nachbarn ihre Stadtschlampen auf dem Balkon stehen hatten und das Treppenhaus wirklich litt. Drei Tage später musste mal der Hausmeister bei uns in die Wohnung. Der sah die beiden Räder, eins schön im Ständer * geparkt und das andere an der Decke über dem TV hängend. Und was sagte er: "Das ist ja verboten. Aber die Räder würde ich auch mit rein nehmen."

In der zweiten und dritten Wohnung niemand "wichtiges" mit, dass ich zwei Räder in der Wohnung habe.

Also: Mach nen guten Eindruck. Flick deinem Vermieter mal das Rad und biete ihm keine Angriffspunkte (nett sein und Miete schön pünktlich überweisen). Hau ihm nicht gleich §§§§§ um die Ohren.

Viel Glück!
 
..ich wünschte ich hätte den platz in meiner wohnung, das bike hinzustellen, so kann ich es nur in meinen blöden holzverschlag parken... mit nem schloss, dessen anschlag man mit etwas mehr kraft per hand rausreissen kann :( ...entweder ich nehms demnächst mit auf meinen balkon oder kauf mir n monsterschloss um die einzelnen holzstreben rum :mad: :mad:

P.S: 20qm Penthouse :daumen:
 
Vorschlag an den Vermieter, du machst zwei megastabile Wandhaken in die Wand vom Abstellraum und bekommst dafür natürlich den Platz reserviert und niemand darf dein Rad zustellen.
Natürlich dafür um dein Rad mit Schlössern dort anzuschliessen.


Immerhin ein Kompromiss -wenn er darauf nicht eingeht hat er Pech gehabt.

Du hast natürlich die Arbeit , auch später beim abschliessen.
Und die Komponenten sind teils immer noch gefährdet..
 
mir wär´s ehrlich gesagt sehr egal was der vermieter meint....
versucht wurde sowas hier auch schon, aber ich hab mich natürlich nicht drauf eingelassen.
ich sollte auch darauf verzichten meine bikes in der wohnung zu parken.

ich achte auf die wände, bzw. darauf das ich sie nicht mit absicht beschmutze...alles andere kann er mir nicht vorwerfen.
ich zahle jeden monat einen betrag für die putzfrau, dafür verlange ich auch das sie eventuell anfallende reifenspuren beseitigt.
wenn´s zu arg ist, putze ich´s auch mal selber weg.

kinderwagen, rollstühle, dreckige schuhe usw. hinterlassen bei entsprechendem wetter auch spuren...also sind mal ein paar leichte reifenspuren nix aussergewöhnliches und vertretbar.

durch umzüge, möbeltransporte, renovierungsarbeiten usw. kommt auch schonmal die ein oder andere macke in wände und decken...
dreckig wird so ne wand sowieso im laufe der jahre...
ein kleiner, unbeabsichtiger gummiabdruck ist also auch hier vertrebar und sowieso oft leicht zu entfernen......

die eigens vom vermieter eingerichtete gemeindschaftseinrichtung nutze ich nur für die bikes meiner kinder und meiner frau.
die waren nicht so teuer und in der vergangenheit wurde eines meiner teureren bike genau von dort gestohlen.....

er hat´s dann auch eingesehen, jetzt ist ruhe:D

lass dich nicht unterkriegen!!
 
Mein Vermieter hatte auch mal Stress gemacht. Nach Anuskunft vom Anwalt dasf ihn nicht interessieren was ich in der Wohnung habe, es sei denn, es stört andere Mieter. Da ein Bike niemanden stört, darf er dagegen auch nichts sagen. Er darf auch keine Einwände dagegen habe was ich im Treppenhaus rum trage. Es sei denn es stört andere Mieter. Wenn du also keine Streifen machst oder so, ist das kein Thema. Mein Anwalt hat das dem Vermiete bzw. der Genossenschaft geschrieben und danach war Ruhe. Kam nur noch ein Schreiben, dass wenn ich die Wände dreckig mache, das ich für die Beseitigung der Schäden aufkommen muss. Also habe ich immer ne Decke über die Reifen * gelegt. Fertig aus. Nie wieder Ärger ( 4 Jahre lang dann ).
 
Besten Dank erstmal an euch alle! Waren ja ein paar wirklich brauchbare und wertvolle Beiträge dabei. Fakt ist, daß die Komponenten innerhalb eines Tages abgebaut wären wenn das Gerät im allgemein zugänglichen Abstellraum geparkt werden würde. Fakt ist auch, daß ich mit dem Bock aus Eigeninteresse nirgendwo im Hausflur anstoße. Hab ich dem Besitzer ebenso erklärt... zwecklos. Da ich aber immer mal für lau und aus Spaß in nem Radladen arbeite und dort recht viele radbegeisterte Menschen ein und ausgehen, gehören da hin und wieder auch Anwälte dazu welche gute Kumpels des Besitzers sind und sollte sich die Situation nicht in Ruhe regeln lassen nimmt sich da gern mal jemand des Falls an. Ich hab keinen Bock für die Geschichte den Kadi zu bemühen und denke auch das ein (schriftlicher) Schuß vor den Bug im Ernstfall durchaus reichen sollte.

Besten Dank nochmal:daumen:

PS: @Zastafari

Selbst die Geschichte mit dem Evol würde die Banause nicht verstehen... könnte aber auch noch ein Carbo Fire werden... da bin ich mir noch nicht ganz schlüssig... nen Tommi solls aber sicher sein:love:
 
Hab ich mit meinem Vermieter ja richtig Glück gehabt.
Er meinte vorhin zu dem Thema wie wir ein Bierchen trinken waren, daß es ihm soweit egal ist. Und wenn Schäden am Treppenaufgang sind, dann ist das so wie mit den Kollateralschäden. Auf gut Deutsch. Schaden trägt der Vermieter.
 


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