Bike darf nicht in Wohnung!

_DrJekyll_

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Kennt ihr das Problem auch? Wie habt ihr es gelöst?

Fange demnächst an zu studieren und habe auch schon ein Platz im Studentenwohnheim. Das hat zwar einen Radkeller, der Mietvertrag verbietet jedoch ausdrücklich Fahrräder in den Zimmern.

Ein ziemliches Problem für mich da ich ohne Biken nicht auskomme und ein Rad von dessen Wert man auch einen Kleinwagen kaufen könnte ungern unbewacht in leicht zugänglichen Räumen abzustellen :heul:

Was also tun? Wie sichern? Gibt es sowas wie sichere Bikeparkplätze?

:confused:
 
Wo kein Kläger, da kein Richter...;)
Will sagen., achte drauf wenig Dreck zu machen, dass dich nicht unnötig wer sieht und keine Spuren an Wänden etc zu hinterlassen, dann sollte es doch sicher keinen kümmern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich musste 2011 für 6 Wochen zur Schulung nach Grimma, da wurde mir auch gesagt das es nicht gestattet sei, sein Rad mit aufs Zimmer zu nehmen, da es zuviel Platz in Anspruch nehmen würde. Leider hatte ich das Rad zu dem Zeitpunkt schon dabei und wollte es nicht im Auto bzw. im Radkeller lassen. Ich habe es dann grob zerlegt und unters Bett geschoben. Am zweiten Tag wurde ich darauf angesprochen und mir wurden die Regeln noch einmal erläutert. Ich habe da meinem Standpunkt erklärt und gesagt das ich das Rad jeden Tag unter meinem Bett verstaue und für Sauberkeit sorge. Ich habe dann das OK bekommen und hatte die restlichen 6 Wochen meine Ruhe.
 
Neben dem Fenster eine Winde anbringen und Rad hoch ziehen,
je nach Gusto per Fernbedienung oder manuel, über dem Räd-
chen ein schräges Panél oder so zum Schutz gegen Taubenkot
und mancherlei Unbill des Wetters und der 4 Jahreszeiten montieren
 
Das is ja eigentlich die Frage...Dir kann ja niemand vorschreiben was Du mit in DEINE Wohnung zu nehmen hast. Einzig der Flur kann tabu sein. Was in deinen 4 Wänden, für die Du bezahlst und quasi bürgst, lagerst, geht keinen was an. Wenn Du nicht gerade feststellst das da jemand im Foyer sitzt, würd ichs einfach drauf ankommen lassen. :D
 
Nimm einfach mit. Falls jemand fragt erkläre den Wert und dann is meistens Ruhe. Frei nach dem Motto na dann würde ichs auch nich da unten stehen lassen:)
 
Einfach mitnehmen, das mit deinen Mitbewohnern abklären und darauf achten das der Hausmeister oder ähnliche es nach Möglichkeit nicht selbst sieht.
Wenn du zum ersten Mal ermahnt wirst kannste weiterdenken :).
 
Wenn es im Mietvertrag so steht einfach andere Wohnung suchen, das Leben ist eben kein Frotteeschlafanzug. Ich würde das Bike trotzdem mit auf die Bude nehmen und das Risiko eingehen. Für sein Baby ist man doch zu Opfern bereit;)
 
Studentenwohnheime sind ohnehin angewandte Forschungszentren, um heraus zu finden, wie weit man Mieter reglementieren kann. Dass das Studentenwerk Vermieter ist und der Mieter in seiner Wohnung machen kann, was er will, leuchtet ihnen selten ein. Ganz klassisch wäre das da "Schraub- und Nagelverbot" an sämtlichen Wänden. Oder das Verbot, an der Raumbeleuchtung etwas zu ändern.
Ich bin zwar kein Jurist, aber ich bezweifle stark, dass solche Vertragsklauseln wirksam sind. Genauso wie die Frage, was du in deinem Zimmer unterbringst und was nicht.

Für alle Schäden, die du im Treppenhaus verursachst, solltest du natürlich aufkommen! Für alle Schäden, die in deiner Wohnung passieren, haftest du ohnehin. Ganz egal, ob durch ein Fahrrad oder durch den Uniordner verursacht.
Probier' einfach aus, wie der Hausmeister drauf ist. Wenn er ein feiner Pinkel ist, bekommst du zwei Abmahnungen und musst in drei Monaten wieder ausziehen. Danach suchst du dir was Neues mit Privatperson als Vermieter. Kann man auch Pech haben, aber das Risiko einer Gängelung ist geringer als bei Studentenwerk oder irgendwelchen Wohnbaugesellschaften.
 
So ärgerlich wie es ist, aber der Vermieter kann jedenfalls dann die Fahrradmitnahme in die Wohnung ausschließen, wenn wie hier ein Fahrradkeller vorhanden ist.
Verschiedene Gerichte (AG Charlottenburg, AG Münster) haben diese Klauseln in den Mietverträgen bzw Hausordnungen bestätigt.
@dickerbert: Ein Blick über den Tellerrand würde dir nicht schaden um zu erkennen, dass das Wohnobjekt nicht dem Mieter, sondern dem Eigentümer gehört. Und wer die vorher bekannten Räumlichkeiten und die Hausordnung doof findet, muss keinen Mietvertrag eingehen. Einfach mal neutral sein, und das ganze auch aus Sicht der Vermieters sehen, der absolut berechtigt ein großes Interesse am Werterhalt seiner Wohnung hat!
P.s. Ich würde das Rad auch möglichst heimlich mit in die Wohnung nehmen.
 
Meine Erfahrung war bisher auch, dass man keine Probleme bekommt, wenn man dem Hausmeister/Hausverwalter/Vermieter klar macht, welchen Wert so ein Rad hat und eben aufpasst, dass man sich nichts zu schulden kommen lässt.

Sprich: Fahrrad einigermaßen saubermachen, bevor man es durch das Haus schleppt, auf Wände achten etc.
 
Die Unterbringung eines Rades in der Wohnung kann nur ausgeschlossen werden, wenn der vorhandene Fahrradkeller auch die nötigen Sicherheitsoptionen bietet. Tut er das nicht und man legt es drauf an, wird ein solches Urteil, dass den Eigentümer eines 2000€ Rades zwingt, dieses leichtfertig in einer unsicheren Umgebung abzustellen, schneller kassiert, als die Herren Richter vom AG ihre Robe ausziehen können.


Ferner ist zu fragen, wofür diese Klausel im Mietvertrag steht:

a) die Hälfte aller Mieter betreffend, damit diese nicht mit ihrem rostigen Damenrad von Diamant durch den Flur schrammen, das ihr tägliches Vehikel darstellt?

b) 5 Personen aus 300 betreffend, damit diese nicht ihre hochwertigen Sportgeräte in die Wohnung tragen?
 
C)

Der Eigentümer versucht genau so sein Eigentum, nämlich die Wohnung, zu schützen, wie ihr Hobbyjuristen euer achso so wertvolles Sport- und Trainingsgerät.
 
Wie oft trägst du deinen Kleiderschrank in der Woche durch den Hausflur? Und was genau trainierst du auf, in oder mit deinem Kleiderschrank?
 
@dickerbert: Ein Blick über den Tellerrand würde dir nicht schaden um zu erkennen, dass das Wohnobjekt nicht dem Mieter, sondern dem Eigentümer gehört. Und wer die vorher bekannten Räumlichkeiten und die Hausordnung doof findet, muss keinen Mietvertrag eingehen. Einfach mal neutral sein, und das ganze auch aus Sicht der Vermieters sehen, der absolut berechtigt ein großes Interesse am Werterhalt seiner Wohnung hat!
P.s. Ich würde das Rad auch möglichst heimlich mit in die Wohnung nehmen.

Klar hat er das Recht dazu! Ist ja auch verständlich. Aber dazu gibt es die Endabnahme bei Auszug. Entweder es wurde fein säuberlich alles ausgebessert was kaputt ging (und nicht normalem Verschleiß unterlag) oder es wird ein entsprechender Teil der Kaution einbehalten! Diese Gängelei von vornherein, wo man noch nichts verbrochen hat, geht mir auf den Keks. Und diese Praxis ist gerade bei Studentenwohnheimen sehr ausgeprägt!
Der Vermieter verbietet hat auch nicht, Stühle mit ins Zimmer zu nehmen. Dabei verschleißen Stühle den Boden viel mehr als ein Fahrrad?!
Zum Thema Schrank: Eine Freundin von mir darf keine eigenen Möbel ins Zimmer stellen, weil es vom Studentenwerk möbliert wurde. Ist dieses Verbot auch gerechtfertigt, nur um den Wert seines Eigentums zu schützen?
 
Da fände ich es viel schlimmer wenn der Mieter zu selten lüftet, in der Bude qualmt (nikotinschleier & Geruch!), oder einfach ein Dreckschwein ist....Und ganz ehrlich, Wer sich als Vermieter darauf einlässt, Studenten bei sich im Haus unterzubringen,.... hat eeeh schon verloren :D

Also ich würd mein "baby" auch in die Whg mitnehmen...das kann ich wirklich selbst entscheiden, was in meinem Zimmer Platz wegnimmt... bei den Damen sind es 173 Paar schuhe, bei anderen eben ein schickes Bike!
 
Ich als Vermieter würde mir vertraglich sogar ausbedingen lassen, dass ich täglich zu einer nicht näher bestimmten Zeit mit einem Zweitschlüssel die Wohnung betrete, um die nötige Durchlüftung selbst zu veranlassen.

Nur zum Schutze meines Eigentums selbstverständlich :p .
 
Ich als Vermieter würde mir vertraglich sogar ausbedingen lassen, dass ich täglich zu einer nicht näher bestimmten Zeit mit einem Zweitschlüssel die Wohnung betrete, um die nötige Durchlüftung selbst zu veranlassen.

Nur zum Schutze meines Eigentums selbstverständlich :p .



:lol: das wär ja n gau:lol:

huuups, ich wollte euch zwei nicht beim coitus stören bei meinem täglichen rundgang:D
 
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