Die Kolben-Besitz-GmbH & Co. KG hat die Doppelsesselbahn und die Liftanlagen mit allem Zubehör und die Kolbensattelhütte von der Gemeinde Oberammergau erworben. Eigentumsübergang ist der 01. November 2011. Die Fa. beabsichtigt umfangreiche Investitionen zu tätigen, um das Gebiet im Sommer und Winter attraktiver zu gestalten. Mit den Investitionen soll im Frühjahr 2012 begonnen werden. U.a. soll ein Bikepark erstellt und betrieben werden.
ï Die Erstellung des Bikeparks soll ab dem Frühjahr/Frühsommer 2012 unter der Regie und auf Kosten der Kolben-Besitz-GmbH & Co. KG erfolgen. Der künftige Betreiber wird eng in die Planung und den Bau eingebunden.
ï Der Betrieb der Bikestrecken soll vertraglich auf einen Betreiber übertragen werden. Dieser Betreiber ist für den Betrieb und die Verkehrssicherheit der Strecken verantwortlich.
ï Den Unterhalt der Strecken übernimmt der Betreiber.
ï Das Material für den Unterhalt wird von der Kolben-Besitz-GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellt. Bei gröÃeren Unterhaltsaufwendungen, z.B. infolge eines Unwetters stellt die Kolben-Besitz-GmbH & Co. KG auch Arbeiter zur Verfügung. Ziel ist die schnellstmögliche Wiederinbetriebnahme der Bikestrecken.
ï Der Betreiber erhält den Aufwärmraum im Kassengebäude an der Talstation (Ende der Bikestrecken) für den Zeitraum der Ãffnung des Bikeparks mietfrei zur Verfügung gestellt. Er kann dort einen Bikeverleih und/oder eine Bikewerkstatt einrichten. Alle Nebenkosten wie z.B. Strom, Wasser etc. sind vom Betreiber für den Zeitraum der Ãffnung zu tragen. Eine Untervermietung ist nur mit Zustimmung der Kolben-Besitz-GmbH & Co. KG zulässig.
ï Als Beteiligung erhält der Betreiber 30% der Bruttoeinnahmen die durch Biker bezahlten Beförderungsentgelte der Doppelsesselbahn und/oder der Schlepplifte.
ï Der Betreiber ist verpflichtet eine eigene Internetseite, mit der Werbung für den Bikepark betrieben wird, zu unterhalten.
ï Der Betreiber ist bereit, auf dieser Internetseite Werbung für das Gesamtangebot am Kolben einstellen zu lassen und auf die Internetseite Kolben-Besitz-GmbH & Co. KG zu verlinken. Die Inhalte der Werbung stellt die Kolben-Besitz-GmbH & Co. KG zur Verfügung.
ï Bei einem Beförderungsengpass durch unterschiedliche Nutzergruppen (z.B. lange Wartezeiten) entscheidet die Kolben-Besitz-GmbH & Co. KG über die Reihenfolge der Beförderung bzw. hat das Recht hierfür Regeln aufzustellen.
ï Der Vertrag soll am 01. Mai 2012 beginnen und soll zunächst bis zum 30.12.2014 geschlossen werden. Danach ist er mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Jahresende kündbar.
ï Der Vertrag mit dem gilt mit sofortiger Wirkung gekündigt, wenn der Betreiber nicht mehr Betreiber ist. Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber ohne Genehmigung des Vertragspartners weitere Partner privat oder in eine Firma hereinnimmt.
Interessenten melden sich bitte bei:
Kolben-Besitz-GmbH & Co. KG, c/o WarbergstraÃe 28, 82487 Oberammergau. Vertreten durch: Kolben-Besitz-Beteiligungs-GmbH
c/o WarbergstraÃe 28, 82487 Oberammergau
Klement Fend, Geschäftsführer. Dr. Markus Gerold, Geschäftsführer
Email:
[email protected]
ï Die Erstellung des Bikeparks soll ab dem Frühjahr/Frühsommer 2012 unter der Regie und auf Kosten der Kolben-Besitz-GmbH & Co. KG erfolgen. Der künftige Betreiber wird eng in die Planung und den Bau eingebunden.
ï Der Betrieb der Bikestrecken soll vertraglich auf einen Betreiber übertragen werden. Dieser Betreiber ist für den Betrieb und die Verkehrssicherheit der Strecken verantwortlich.
ï Den Unterhalt der Strecken übernimmt der Betreiber.
ï Das Material für den Unterhalt wird von der Kolben-Besitz-GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellt. Bei gröÃeren Unterhaltsaufwendungen, z.B. infolge eines Unwetters stellt die Kolben-Besitz-GmbH & Co. KG auch Arbeiter zur Verfügung. Ziel ist die schnellstmögliche Wiederinbetriebnahme der Bikestrecken.
ï Der Betreiber erhält den Aufwärmraum im Kassengebäude an der Talstation (Ende der Bikestrecken) für den Zeitraum der Ãffnung des Bikeparks mietfrei zur Verfügung gestellt. Er kann dort einen Bikeverleih und/oder eine Bikewerkstatt einrichten. Alle Nebenkosten wie z.B. Strom, Wasser etc. sind vom Betreiber für den Zeitraum der Ãffnung zu tragen. Eine Untervermietung ist nur mit Zustimmung der Kolben-Besitz-GmbH & Co. KG zulässig.
ï Als Beteiligung erhält der Betreiber 30% der Bruttoeinnahmen die durch Biker bezahlten Beförderungsentgelte der Doppelsesselbahn und/oder der Schlepplifte.
ï Der Betreiber ist verpflichtet eine eigene Internetseite, mit der Werbung für den Bikepark betrieben wird, zu unterhalten.
ï Der Betreiber ist bereit, auf dieser Internetseite Werbung für das Gesamtangebot am Kolben einstellen zu lassen und auf die Internetseite Kolben-Besitz-GmbH & Co. KG zu verlinken. Die Inhalte der Werbung stellt die Kolben-Besitz-GmbH & Co. KG zur Verfügung.
ï Bei einem Beförderungsengpass durch unterschiedliche Nutzergruppen (z.B. lange Wartezeiten) entscheidet die Kolben-Besitz-GmbH & Co. KG über die Reihenfolge der Beförderung bzw. hat das Recht hierfür Regeln aufzustellen.
ï Der Vertrag soll am 01. Mai 2012 beginnen und soll zunächst bis zum 30.12.2014 geschlossen werden. Danach ist er mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Jahresende kündbar.
ï Der Vertrag mit dem gilt mit sofortiger Wirkung gekündigt, wenn der Betreiber nicht mehr Betreiber ist. Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber ohne Genehmigung des Vertragspartners weitere Partner privat oder in eine Firma hereinnimmt.
Interessenten melden sich bitte bei:
Kolben-Besitz-GmbH & Co. KG, c/o WarbergstraÃe 28, 82487 Oberammergau. Vertreten durch: Kolben-Besitz-Beteiligungs-GmbH
c/o WarbergstraÃe 28, 82487 Oberammergau
Klement Fend, Geschäftsführer. Dr. Markus Gerold, Geschäftsführer
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