Naja, bei uns heist die Regel nicht 2m Regel kommt aber genau darauf raus....
Ein erschreckender Auszug aus dem Waldgesetz.....
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 3
Begriffsbestimmungen
(7) Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft
angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege;Maschinenwege, Rückschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und -pfade sind keine Waldwege.
Teil 6
Rechte und Pflichten der Waldbenutzenden
§ 22
Betreten, Reiten, Befahren
(3) Radfahren und Reiten sind im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaub...........
Und nun?
Petition?