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Naja, bei uns heist die Regel nicht 2m Regel kommt aber genau darauf raus....:(

Ein erschreckender Auszug aus dem Waldgesetz.....

Teil 1

Allgemeine Bestimmungen

§ 3

Begriffsbestimmungen

(7) Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft

angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege;Maschinenwege, Rückschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und -pfade sind keine Waldwege. 


Teil 6

Rechte und Pflichten der Waldbenutzenden

§ 22 

Betreten, Reiten, Befahren 

(3) Radfahren und Reiten sind im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaub...........


Und nun?

Petition?



Das Wort in Großbuchstaben aus entlastet, schwelgen oder KAMPAGNE ist?
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