[Bayern] Gesetze und "inoffizielle Regelungen"

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22. April 2012
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Hey Leute,

habe vor kurzem erst mit dem Biken angefangen. Momentan wohne ich noch mitten im Ruhrpott und dackel eher noch unbeholfen durch die örtlichen Wälder oder kleineren, künstlichen "Berge". Nicht so das wahre aber eigentlich optimal um ein wenig Kondition aufzubauen und sich mit Grundlagen vertraut zu machen.

Aus beruflichen Gründen habe ich das unglaubliche Glück, dass ich ab Juli 12 in Bayern (genauer: Füssen) direkt an der Grenze wohnen werde.

Da mich nun einige Gesetze, insbesondere diese 2, bzw stellenweise sogar 3m Regelungen in einigen Bundesländern erschrocken hat wollte ich mich vorab informieren. Habe im Internet einige Infos gefunden und so wie es aussieht, gibt es in Bayern diese 2m Regelung nicht?

Ist aber alles ein wenig schwammig formuliert. Da steht zwar man soll nach Möglichkeit gekennzeichnete Wege nutzen aber naja.. auf Dauer woll nicht das Wahre. Klar, ausdrückliche Verbote oder Sperrungen meiden. Das ist verständlich. Wie schauts sonst so aus?

Kommt jemand aus Bayern und hat Erfahrungen? Möchte mich nicht gleich unbeleiebt machen und den so wie es ausschaut doch sehr guten Ruf der Biker in Bayern ruinieren. Für Tipps und Ratschläge wäre ich dankbar :)
 
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