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teufel781
Guest
Hi Leute.
Hab da mal´ne rechtliche Frage.
Bin gestern im Wald von´nem Hund gebissen worden. Nichts Schlimmes, nur in den Fuß und der Schuh hat das Meiste abgefangen. *******, das tat trotzdem weh.
Die Hundebesitzerin macht natürlich einen auf unschuldig. Ich hätte ihren armen Hund ja auch zu Tode erschreckt mit meinem MTB. Was ich wohl von absteigen und schieben halten würde. Immerhin hätte ich ja Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen. Ist das zu fassen???
Auf meine Frage, was sie von Hundeerziehung im Rahmen der Rücksichtnahme halten würde, ist sie mir eine Antwort schuldig geblieben.
Wollte keine große Sache draus machen und bin weitergefahren.
Wie sieht es aus, rein rechtlich mein ich. Hätte ich hier Schmerzensgeld o.ä. geltend machen können? Immerhin befanden wir uns im NSG, da gilt sowieso Leinenzwang für Hunde. Aber darf ich da mit´m Rad überhaupt rein?
Hab da mal´ne rechtliche Frage.
Bin gestern im Wald von´nem Hund gebissen worden. Nichts Schlimmes, nur in den Fuß und der Schuh hat das Meiste abgefangen. *******, das tat trotzdem weh.
Die Hundebesitzerin macht natürlich einen auf unschuldig. Ich hätte ihren armen Hund ja auch zu Tode erschreckt mit meinem MTB. Was ich wohl von absteigen und schieben halten würde. Immerhin hätte ich ja Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen. Ist das zu fassen???
Auf meine Frage, was sie von Hundeerziehung im Rahmen der Rücksichtnahme halten würde, ist sie mir eine Antwort schuldig geblieben.
Wollte keine große Sache draus machen und bin weitergefahren.
Wie sieht es aus, rein rechtlich mein ich. Hätte ich hier Schmerzensgeld o.ä. geltend machen können? Immerhin befanden wir uns im NSG, da gilt sowieso Leinenzwang für Hunde. Aber darf ich da mit´m Rad überhaupt rein?