Hallo zusammen,
heute hab ich die Antwort vom Forstamt Bonn bezüglich meiner Anfrage Wegeregelung FFH-Gebiet Kottenforst erhalten.
Man hat mir die Natura 2000 Leitlinien und das Amtsblatt für den Regierungsbezik Köln, G1294, 184 Jahrgang, Nummer 17 vom 26.04.2004 als Kopie beigefügt.
(Ordnungsbehördliche Verordnung über das Naturschutzgebiet Kottenforst)
Am interessantesten ist der §5(Verbote), (2) Absatz 11 :
Flächen außerhalb der befestigten oder gekennzeichneten Straßen und Wege sowie außerhalb von Park- bzw. Stellplätzen zu betreten, zu befahren oder auf Ihnen zu reiten.
......Außerhalb des Naturschutzgebietes, d.h. in den weiten Teilen des Bonner Stadtwaldes gelten die üblichen forstrechtlichen Regeln.
Damit ist meiner Meinung nach im FFH Gebiet das Befahren oder Betreten eines Singletrail rechtlich verboten worden. (Kein befestigter Untergrund)
Wie seht ihr das?
heute hab ich die Antwort vom Forstamt Bonn bezüglich meiner Anfrage Wegeregelung FFH-Gebiet Kottenforst erhalten.
Man hat mir die Natura 2000 Leitlinien und das Amtsblatt für den Regierungsbezik Köln, G1294, 184 Jahrgang, Nummer 17 vom 26.04.2004 als Kopie beigefügt.
(Ordnungsbehördliche Verordnung über das Naturschutzgebiet Kottenforst)
Am interessantesten ist der §5(Verbote), (2) Absatz 11 :
Flächen außerhalb der befestigten oder gekennzeichneten Straßen und Wege sowie außerhalb von Park- bzw. Stellplätzen zu betreten, zu befahren oder auf Ihnen zu reiten.
......Außerhalb des Naturschutzgebietes, d.h. in den weiten Teilen des Bonner Stadtwaldes gelten die üblichen forstrechtlichen Regeln.
Damit ist meiner Meinung nach im FFH Gebiet das Befahren oder Betreten eines Singletrail rechtlich verboten worden. (Kein befestigter Untergrund)
Wie seht ihr das?