Antwort Forstbetrieb/Forstamt Bonn

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Hallo zusammen,

heute hab ich die Antwort vom Forstamt Bonn bezüglich meiner Anfrage Wegeregelung FFH-Gebiet Kottenforst erhalten.

Man hat mir die Natura 2000 Leitlinien und das Amtsblatt für den Regierungsbezik Köln, G1294, 184 Jahrgang, Nummer 17 vom 26.04.2004 als Kopie beigefügt.
(Ordnungsbehördliche Verordnung über das Naturschutzgebiet Kottenforst)

Am interessantesten ist der §5(Verbote), (2) Absatz 11 :

Flächen außerhalb der befestigten oder gekennzeichneten Straßen und Wege sowie außerhalb von Park- bzw. Stellplätzen zu betreten, zu befahren oder auf Ihnen zu reiten.

......Außerhalb des Naturschutzgebietes, d.h. in den weiten Teilen des Bonner Stadtwaldes gelten die üblichen forstrechtlichen Regeln.


Damit ist meiner Meinung nach im FFH Gebiet das Befahren oder Betreten eines Singletrail rechtlich verboten worden. (Kein befestigter Untergrund)

Wie seht ihr das?
 
bode777 schrieb:
Damit ist meiner Meinung nach im FFH Gebiet das befahren oder betreten eines Singletrail rechtlich verboten worden. (Kein befestigter Untergrund)

Wie seht ihr das?
Sehe ich auch so. Ich habe kürzlich eine Anfrage beim Landesbetrieb Wald und Holz NRW getätigt, wie denn befestigter Weg auszulegen sei:

der Begriff "fester Weg" ist als "befestigter Weg" auszulegen. Befestigte Wege sind z.B. alle Teer- oder Schotterwege. Somit ist z.B. das Radfahren im Wald auf unbefestigten Pfaden und Holzrückewegen nicht gestattet.

Wobei sich das grundsätzlich auf "Radfahren im Wald" bezieht. Also nicht nur in FFHs!
 
XCRacer schrieb:
der Begriff "fester Weg" ist als "befestigter Weg" auszulegen. Befestigte Wege sind z.B. alle Teer- oder Schotterwege. Somit ist z.B. das Radfahren im Wald auf unbefestigten Pfaden und Holzrückewegen nicht gestattet.


Das ist ja der Knackpunkt, auf den u. a. der DIMB bereits hingewiesen hat: Es ist eine Auslegungssache, weil der Gesetzgeber offensichtlich gewollt diesen Spielraum offen gelassen hat, der nun durch Rechtsprechung zu füllen ist. M. E. bestehen jedoch gute Chancen, weil der Gesetzgeber eben nicht von "befestigten", sondern explizit von "festen" Wegen spricht - würde er befestigte Wege damit meinen, hätte er sich entsprechend ausgedrückt.

Hinsichtlich dem FFH-Gebiet werde ich morgen einmal das Amtsblättchen aufmerksam lesen.

Zudem lassen die Reaktionen zweier befreundeter Förster erkennen, dass längst nicht alles so heiß gegessen wird, wie es gekocht worden ist. ;) Es sind da wohl eher (selbsternannte?) Naturschützer, die gerne Palmen erklimmen.....
 
bode777 schrieb:
Flächen außerhalb der befestigten oder gekennzeichneten Straßen und Wege sowie außerhalb von Park- bzw. Stellplätzen zu betreten, zu befahren oder auf Ihnen zu reiten.
Erst mal, schöne Sch****!
Aber wenn mein Singeltrail nun zufällig als Wanderweg gekennzeichnet ist, wie ist es dann?

MfG Stoppelhüpfer
 
Stoppelhüpfer schrieb:
Aber wenn mein Singeltrail nun zufällig als Wanderweg gekennzeichnet ist, wie ist es dann?
Wanderweg heißt doch nur, das der Weg von einem Wanderverein, Gemeinde, Ortsgruppe oder von wem auch immer als bewanderbarer Weg gekennzeichnet ist. Wanderwege können auch abschnittweise auf Straßen verlaufen.
 
Glücklicherweise haben wir hier im Königsforst noch nicht das Problem. Dieser Wald ist gebietsweise aber auch sehr "überlaufen" und ein Naherholungsgebiet u.a. der Stadt Köln. Hier ist glücklicherweise noch einige städtische Toleranz zu erwarten. In abgelegeneren Naturschutzgebieten kann es aber bald sehr häufig zu den beschriebenen Problemen kommen. Auf der anderen Seite gibt es in strukturschwachen Gebieten wie z.B. im Südwesten neu enstandene MTB Bikeparks die auch mit Singletraildichte werben. Dort ist man über viele Besucher bzw. Befahrer dankbar und neben dem sinnvollem Sport und Naturschutzgedanken kommt dadurch auch etwas Geld für die Leute der Region in die Kasse. In der Eifel entsteht ebenfalls ein grosser Bikepark in der Gegend Daun / Manderscheidt / Gerolstein. Wir sind halt ein zahlungskräftiges Publikum in nahezu allen Altersklassen. Naturschutz muss aber auch wichtig bleiben. Daher sollten alle DIMB Mitglied werden - dann klappts auch weiter mit dem biken in der Natur. Kostet doch nur 10 € im Jahr (2 Schläuche)

Grüsse aus Köln

Guido (Montana)
 
Eifelwolf schrieb:
Das ist ja der Knackpunkt, auf den u. a. der DIMB bereits hingewiesen hat: Es ist eine Auslegungssache, weil der Gesetzgeber offensichtlich gewollt diesen Spielraum offen gelassen hat, der nun durch Rechtsprechung zu füllen ist. M. E. bestehen jedoch gute Chancen, weil der Gesetzgeber eben nicht von "befestigten", sondern explizit von "festen" Wegen spricht - würde er befestigte Wege damit meinen, hätte er sich entsprechend ausgedrückt.

Hinsichtlich dem FFH-Gebiet werde ich morgen einmal das Amtsblättchen aufmerksam lesen.

Zudem lassen die Reaktionen zweier befreundeter Förster erkennen, dass längst nicht alles so heiß gegessen wird, wie es gekocht worden ist. ;) Es sind da wohl eher (selbsternannte?) Naturschützer, die gerne Palmen erklimmen.....


Für den "normalen" forstwirtschaftlichen Bereich sehe ich das genau so. Die Forstverwaltungen legen gerne den festen Weg als befestigter Weg aus. Im Naturschutzgebiet(FFH) ist das durch die Verordnung jetzt -leider- eindeutig Geregelt.

Ich bin mal gespannt, ob es irgendwann zu einem Musterprozes kommt :confused: . Der Schuß könnte natürlich auch nach hinten losgehen!
 
Stoppelhüpfer schrieb:
Ja, dann müßte ich also über einen kennzeichnet Wanderweg fahren dürfen? Auch wenn er nicht befestigt ist? So würde ich das verstehen.

MfG Stoppelhüpfer


Stoppelhüpfer, es geht darum, das seitens der Behörden ein "fester Weg" gleichgesetzt wird mit "befestigtem Weg". Das hat absolut nichts mit einer Kennzeichnung eines Weges (z. B. als Wanderweg) zu tun, sondern mit dessen baulicher Beschaffenheit.
 
Montana schrieb:
Glücklicherweise haben wir hier im Königsforst noch nicht das Problem. ...
Grüsse aus Köln
Guido (Montana)
Seit gestern leider doch - zumindest für geführte Touren von SportsInTeam haben wir aufgrund des Zeitungsartikels im Kölner Stadtanzeiger (der wohl von einem Forstamtmitarbeiter gelesen wurde)in nächster Zeit einigen Klärungsbedarf bei der Unteren Landschaftsbehörde und dem Forstamt Königsforst. Die Folge könnte sein, dass es diese Form von Tourentagen 2006 nicht mehr gibt. Mal schauen, was die Gespräche ergeben ...
Als Einzelperson hat man es sicher einfacher, an das "Wegegebot" der Naturschutzgebietsverordnung (und damit an das Verbot, die meisten (unbefestigten) Singletrails zu befahren) sind jedoch alle gebunden. Bei Einzelpersonen wird's jedoch sicher nicht so heiß gegessen wie's gekocht wurde ...

Der Beitritt zur DIMB ist definitiv zu empfehlen! Je stärker unsere Interessen vertreten werden können, desto besser für unseren Sport.

Ride On!
Stefan
 
bode777 schrieb:
Am interessantesten ist der §5(Verbote), (2) Absatz 11 :

Flächen außerhalb der befestigten oder gekennzeichneten Straßen und Wege sowie außerhalb von Park- bzw. Stellplätzen zu betreten, zu befahren oder auf Ihnen zu reiten.

......Außerhalb des Naturschutzgebietes, d.h. in den weiten Teilen des Bonner Stadtwaldes gelten die üblichen forstrechtlichen Regeln.


Damit ist meiner Meinung nach im FFH Gebiet das Befahren oder Betreten eines Singletrail rechtlich verboten worden. (Kein befestigter Untergrund)

Wie seht ihr das?


Deutsche Sprache, schwere Sprache. Also ich lese da ein oder und kein und. Also wenn man alleine diesen Satz nimmt, ist das Benutzen jedweder Art von gekennzeichneten Wanderwegen gestattet. :D
 
on any sunday schrieb:
Deutsche Sprache, schwere Sprache. Also ich lese da ein oder und kein und. Also wenn man alleine diesen Satz nimmt, ist das Benutzen jedweder Art von gekennzeichneten Wanderwegen gestattet. :D

Genau, und weil im ersten Teilsatz es so steht:

"Flächen außerhalb der befestigten oder gekennzeichneten Straßen und Wege sowie außerhalb von Park- bzw. Stellplätzen zu betreten, zu befahren oder auf Ihnen zu reiten."

ist das Befahren von gekenntzeichneten Wegen, die nicht befestigt sind, trotzdem erlaubt. Dies bedeutet, dass alle Wanderwege, die als solche gekennzeichnet sind, unabhängig ihrer Beschaffenheit befahren werden können.

Z.B. Wahner Heide = Naturschutzgebiet

Die Mehrzahl der Wege (Straßen, Wege, Wanderwege, Singletrails und rotmarkierte Wege) sind nicht befestigt. Für die Wahner Heide gilt ein Betretungverbot nur für die Flächen, die außerhalb der rotmarkierten (Wander)Wege liegen.

VG Martin
 
Wenn man den von bode777 zitierten Satz für sich alleine sieht, könnte man auf diese Idee kommen. Nach dieser Logik dürfte aber auch auf Wanderwegen geritten oder mit dem Auto gefahren werden - dem ist aber nicht so.

Gleichzeitig ist nämlich das Landschaftsgesetz NRW (auf das die Verordnung auch verweist) zu beachten:

§ 49 Betretungsbefugnis

(1) In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade, der Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Böschungen, Öd- und Brachflächen und anderer landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Abschnitts oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Für das Betreten des Waldes gelten die Bestimmungen des Landesforstgesetzes.

(2) Absatz 1 gilt sinngemäß für das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen in der freien Landschaft. Das Radfahren ist jedoch nur auf privaten Straßen und Wegen gestattet. Radfahrer und Reiter haben auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen.


Werfen wir also einen Blick in das Landesforstgesetz:

§ 2 (2) ...gilt sinngemäß auch für das Rad fahren..... auf Straßen und festen Wegen.

Über den Passus wurde hier im Forum ja schon genug gepostet. Zurück zum Landschaftsgestz NRW. Das hier wird die Reiter freuen:

§ 50 Reiten in der freien Landschaft und im Walde

(1) Das Reiten in der freien Landschaft ist über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus auf privaten Straßen und Wegen gestattet.

(2) Das Reiten im Walde ist auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung als Reitwege gekennzeichneten privaten Straßen und Wegen (Reitwege) gestattet.


Das bricht uns Bikern das Kreuz (oder Herz):

§ 54a Radfahr- und Reitverbote

In Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Nationalparken und geschützten Biotopen nach § 62 sowie innerhalb geschützter Landschaftsbestandteile ist das Radfahren und Reiten außerhalb von Straßen und Wegen verboten. Die untere Landschaftsbehörde kann allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen zulassen, soweit hierdurch der Zweck der Schutzausweisung nicht beeinträchtigt wird oder Verbote nach anderen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.


Damit fängt allenfalls wieder die leidige Diskussion bezüglich der Definition eines "Weges" an (siehe Regelung im Siebengebirge).

Und: Nach § 5 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Naturschutzgebiet Kottenforst vom 11.04.1004 sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können. Spezifiziert wird diese Aussage dann mit 37 Spiegelstrichen, wozu auch der von bode777 zitierte Satz gehört.

§ 6 regelt dann noch "nicht betroffene Tätigkeiten" (für Biker leider uninteressant).

Heißt im Klartext: Die Diskussion fängt schon damit an, als Biker nicht gegen den Grundgedanken der Verordnung ("...alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können...") zu verstoßen. Alleine das Merkmal "nachhaltige Störung" (z. B. des Wildes als schützenswertes Gut des FFH-Gebietes, dem gewisse Ruhezonen zugebilligt werden, durch den aber ein Singletrail führt) kann zu endlosen Diskussionen führen.

Zudem: In der Amtssprache heißt "gekennzeichneten Straßen und Wege" nicht die Kennzeichnung durch irgendwelche bunte Wegmarkierung, sondern eine amtliche Ausweisung. Das kann natürlich auch die Ausweisung eines Wanderweges z. B. durch den Eifelverein (in Abstimmung mit der jeweiligen Behörde) sein. Heißt im Umkehrschluss aber auch, dass die Mehrzahl der Singletrails im Kottenforst für Biker (aber auch für Fußgänger) nicht zugelassen sind, da eine entsprechende Ausweisung/Markierung fehlt. Trotzdem erfreuen sich diese Trampelpfade bester Gesundheit - sie werden also fleißig genutzt. Obwohl nach § 8 (2) solche Ordnungswidrigkeiten mit bis zu 50.000 € geahndet werden können.

Resumee: An der konsequenten Umsetzung der Verordnung scheint es noch zu hapern... kommt uns ja nicht ganz ungelegen.
 
Montana schrieb:
In der Eifel entsteht ebenfalls ein grosser Bikepark in der Gegend Daun / Manderscheidt / Gerolstein.
Na ja, die haben auch massive Probleme. Bis jetzt gibt es noch keine ausgeschilderten Strecken. Die Eröffnung des Parks soll jetzt erst im September 2006 erfolgen. Grund: Probleme bei den Genehmigungsverfahren. Mal sehen was daraus wird :(
Aber insgesamt gebe ich Dir Recht. Die Toleranz da unten ist wesentlich größer.
So ist z.B. der allseits geliebte Lieserpfad sogar als GPS-Download für MTBler auf der Homepage Lieserpfad verlinkt :daumen:
Wanderer trifft man in der Region bei weitem nicht so häufig. Ist wohl zu weit weg von der nächsten Großstadt.

VG
 
Stefan_SIT schrieb:
Seit gestern leider doch - zumindest für geführte Touren von SportsInTeam haben wir aufgrund des Zeitungsartikels im Kölner Stadtanzeiger (der wohl von einem Forstamtmitarbeiter gelesen wurde)in nächster Zeit einigen Klärungsbedarf bei der Unteren Landschaftsbehörde und dem Forstamt Königsforst. Die Folge könnte sein, dass es diese Form von Tourentagen 2006 nicht mehr gibt. Mal schauen, was die Gespräche ergeben ...
Als Einzelperson hat man es sicher einfacher, an das "Wegegebot" der Naturschutzgebietsverordnung (und damit an das Verbot, die meisten (unbefestigten) Singletrails zu befahren) sind jedoch alle gebunden. Bei Einzelpersonen wird's jedoch sicher nicht so heiß gegessen wie's gekocht wurde ...

Der Beitritt zur DIMB ist definitiv zu empfehlen! Je stärker unsere Interessen vertreten werden können, desto besser für unseren Sport.

Ride On!
Stefan

Tja, macht mans richtig, schon ists falsch!:rolleyes:

In meinen Gesprächen mit Institutionen und Behörden (Rheinisch Bergischer Kreis) ist mir klar geworden, dass zwar viel über Tourismuserschließung und Förderung von Freizeitaktivität geredet wird, sobald es aber konkret wird, sich alle hinter Gesetze und Verordnung zurückziehen.
Während private Touren relativ (unabhängig von ihrer tatsächlichen Teilnehmeranzahl) unbehelligt durch die Lande fahren können, scheint sich die Aufmerksamkeit auf professionelle (gewerbliche) Anbieter zu fokussieren.

Nach dem Motto, Initiative zeigen ja, aber bitte doch nicht als "Massen"Event.

Wenn dann noch, wie bei Eurem Tourentag, die Presse anwesend ist und einen interessanten Bericht darüber veröffentlich, der durchaus geeignet ist, mehr Leute aufs MTB zu bringen, dann werden abhängig von politischer und sozialgesellschaftlicher Einstellung schnell mal die Gesetze und Verordnungen gezogen.

Denn machen wir uns nichts vor: Trotz aller versuchter Beachtung von Gesetzen und Verordnungen läßt es sich nicht ausschließen, dass auch mal ein nicht erlaubnisberechtigter "Weg" befahren wurde.

Z.B. letzte Tage in der Hardt wurde durch Fäll- und Rückearbeiten ein ausgewiesener Wanderweg für längere Zeit unbetretbar gemacht (mehrere große Fichten 'kreuz- und quergefällt'). Da bin ich auf einen nicht gekennzeichneten und nicht befestigten parallel verlaufenden Singletrail ausgewichen. Und jetzt?:rolleyes: Todesstrafe?:confused:

D.h. es läuft auf "Wo kein Kläger, da kein Richter" hinaus.

Offensichtlich sollte man also alles vermeiden, was geeignet ist, der Gegenseite argumente in die Hand zu spielen. Daher sollten wir uns ernsthaft fragen, ob die Veröffentlichung einer genaue Dokumentierung per Karte/GPS-Track auch bei privaten Touren so sinnvoll ist.

Schließlich lassen sich durch Auswertung von hier veröffentlichten Karten und GPS-Tracks durchaus ein Befahrmuster und Lieblingsstrecken ableiten. Sollten diese nicht konfrom mit geltenden Gesetzen und Verordnung sein, liessen sich schnell explizite Verbotsschilder an diesen Spots aufstellen.

Dann hat genau diesem Punkt die Diskussion ein Ende über z.B. "mehr als 20% und schmäler als ein quergestelltes Fahrrad (siehe Gardaregion)".

VG Martin
 
spitfire4 schrieb:
Na ja, die haben auch massive Probleme. Bis jetzt gibt es noch keine ausgeschilderten Strecken. Die Eröffnung des Parks soll jetzt erst im September 2006 erfolgen. Grund: Probleme bei den Genehmigungsverfahren. Mal sehen was daraus wird :(
Aber insgesamt gebe ich Dir Recht. Die Toleranz da unten ist wesentlich größer.
So ist z.B. der allseits geliebte Lieserpfad sogar als GPS-Download für MTBler auf der Homepage Lieserpfad verlinkt :daumen:
Wanderer trifft man in der Region bei weitem nicht so häufig. Ist wohl zu weit weg von der nächsten Großstadt.

VG

Da ist genau der Grund. Daher sollten die Veröffentlichung und Dokumentierung von Touren in Großstadtnähe (z.B. Königsforst und Wahner Heide, beide bei/in Köln) wohl überlegt sein.

Solange die MTB-Bewegung in der Öffentlichkeit als Randsportart mit vermeidlich spektakulären Ausübungen (Downhill, Freeride, Dirt, Streeten, ...) w ahrgenommen wird, werden die etablierten Benutzergruppen (Wanderer und Reiter) "ihren" Erholungsraum schützen wollen.

Fazit: Entweder "klein und still" oder "groß und laut". D.h. wir müssen über die gemeinsamen Aktivitäten eine gemeinsame Interessenvertretung (DIMB) stützen und mit naturkonformen Verhalten werben. Allerdings ist es schwer, sich mit/gegen eine Bewegung (Wandern) zu positionieren, in deren Gedankengut oft ein Ausschließlichkeitsanspruch der Naturnutzung zu finden ist.

Wer sich nicht nachhaltig mit diesen Aspekten beschäftigt und für den MTB-Sport eintritt, kann, wie bereits beschrieben, bald mit dem Rennrad um die naturbelassenen Flächen herumfahren.

VG Martin
 
Eifelwolf schrieb:
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß für das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen in der freien Landschaft. Das Radfahren ist jedoch nur auf privaten Straßen und Wegen gestattet. Radfahrer und Reiter haben auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen.[/I]

Werfen wir also einen Blick in das Landesforstgesetz:

§ 2 (2) ...gilt sinngemäß auch für das Rad fahren..... auf Straßen und festen Wegen.

Wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt sattel ich um :D


DHR1.JPG



Oder steht irgendwo, daß Rollerfahren verboten ist :( ;)
 
Ich möchte mal wissen wer mich auf die Idee mit dem Geko gebracht hat. :D
Leider lässt mein Gedächnis nach :o Es geht nicht ohne genaue Kalibrierung und stundenlange Plannung , Auswertung und Veröffentlichung der Touren .

Im Ernst : Ich sehe da (noch) kein Problem. Wir fahren nahezu auschliesslich die Wege die auch von Nordic Walkern , Joggern und Wanderen genutzt werden. Die wenigen :heul: Singletrails die es im KF gibt werden selbstverständlich nach Regeln der DIMB befahren.

VG Guido

juchhu schrieb:
Da ist genau der Grund. Daher sollten die Veröffentlichung und Dokumentierung von Touren in Großstadtnähe (z.B. Königsforst und Wahner Heide, beide bei/in Köln) wohl überlegt sein.


VG Martin
 
Montana schrieb:
Ich möchte mal wissen wer mich auf die Idee mit dem Geko gebracht hat. :D
Leider lässt mein Gedächnis nach :o Es geht nicht ohne genaue Kalibrierung und stundenlange Plannung , Auswertung und Veröffentlichung der Touren .

Im Ernst : Ich sehe da (noch) kein Problem. Wir fahren nahezu auschliesslich die Wege die auch von Nordic Walkern , Joggern und Wanderen genutzt werden. Die wenigen :heul: Singletrails die es im KF gibt werden selbstverständlich nach Regeln der DIMB befahren.

VG Guido

Ähm, vielleicht hätte ich ein paar mehr von diesem ";) " und jenem ":D "hier setzen sollen.:D

Spass bei Seite. :o Sobald das Ganze in ein dokumentierten "Massen"event wie z.B. der zitierte SIT-Tourentag 'ausartet', werden wohl Offizielle unruhig, da offenbar eine 'neue' Naturnutzergruppe 'ihre' Betretungsrechte wahrnimmt.
Zwar sind diese Betretungsrechte dieser Naturnutzergruppe schon lange zuerkannt worden, aber jetzt erst werden die größeren Gruppen von organisierten MTB-Fahrer wahrgenommen statt der bisher vereinzelten und 'geduldeten' Tourenradfahrern.

VG Martin

PS: Wir sollten ernsthaft über einen Beitritt zum DIMB nachdenken bzw. ihn vollziehen, eine Untersektion "Bergisches Land" gründen und Gespräche mit Offiziellen führen. Regelmäßig und medienwirksam.:o

PPS: Versuche gerade die Winterpokalaktion und das KFL-Team :D in WDR-Redaktionen (wahrscheinlich Hörfunk, lieber aber TV) zu platzieren.
 
XCRacer schrieb:
Sehe ich auch so. Ich habe kürzlich eine Anfrage beim Landesbetrieb Wald und Holz NRW getätigt, wie denn befestigter Weg auszulegen sei:

der Begriff "fester Weg" ist als "befestigter Weg" auszulegen. Befestigte Wege sind z.B. alle Teer- oder Schotterwege. Somit ist z.B. das Radfahren im Wald auf unbefestigten Pfaden und Holzrückewegen nicht gestattet.

Wobei sich das grundsätzlich auf "Radfahren im Wald" bezieht. Also nicht nur in FFHs!

Dies ist eine Auslegung eines Forstamtes und somit noch nicht Gesetz. Es scheint so als hätte bisher noch kein Gericht sich um die Auslegung des Begriffes '"fester Weg" kümmern müssen. Dh. wer andere Infos hat bitte posten.

Darüber hinaus gibt es im Bereich des Forstamtes Schnorrenberg (Brühl) einen als Radweg (Wasserburgen-Route) ausgewiesenen "Singeltrail", daher einer Holzrücklinie die Stellenweise sicher auch eine 2 bzw. 3 m Regel unterschreiten würde. Was gilt also?
 
Die hier angestoßene Diskussion bezieht sich primär auf das FFH-Gebiet Kottenforst, also ein Naturschutzgebiet, und die hierzu erlassene, über das Landschaftsgesetz NRW hinausgehende Verordnung.

Solange der KF nicht auch ein solches Naturschutzgebiet ist, gelten "nur" die Regelungen des Landschaftsgesetzes NRW, womit sich u. a. auch die leidliche Frage nach dem Landesforstgesetz -> "fester Weg = befestigter Weg" wieder einmal stellt.
 
Eifelwolf schrieb:
Die hier angestoßene Diskussion bezieht sich primär auf das FFH-Gebiet Kottenforst, also ein Naturschutzgebiet, und die hierzu erlassene, über das Landschaftsgesetz NRW hinausgehende Verordnung.

Solange der KF nicht auch ein solches Naturschutzgebiet ist, gelten "nur" die Regelungen des Landschaftsgesetzes NRW, womit sich u. a. auch die leidliche Frage nach dem Landesforstgesetz -> "fester Weg = befestigter Weg" wieder einmal stellt.

Die Wahner Heide ist in ihrer Gesamtheit als Naturschutzgebiet ausgewiesen, im Königsfort sind einzelne Teilbereiche als Natur- bzw. Landschaftschutzgebiet ausgewiesen.

Diese ganze Diskussion um feste und befestigte Wege ist ein Witz, wenn man sich mal die traditionellen Handelsrouten (Salzweg/Pilgerwege) des Mittelalters ansieht. So ist der allseitsgeschätzte (echter) Singletrail durchs Linnefetal (NO von Altenberg, Bergisches Land) zwar ein ausgewiesener Wanderweg, der aber nur naturfest ist (weitesgehend steiniger/felsiger Untergrund), welcher aber schon im Mittelalter als Pilgerweg benutzt wurde, um aus den nördlichen Bereichen zum Altenberger Dom zu gelangen.

Wie ein anderer Forumsuser so richtig und zugleich provokativ feststellt:

"Weg ist bereits dauerhaft zerstörte Natur!"

Jede unüberlegte Sperrung führt nur zu Nutzung von stärker frequentierten Wanderwegen/Ausweichrouten. Interessanterweise treffe ich die wenigsten Nutzer auf den Singletrails. Wahrscheinlich wollen aber einige Interessengruppen die MTB-ler einfach nur dauerhaft aus der Natur verbannen.

VG Martin
 
juchhu schrieb:
Die Wahner Heide ist in ihrer Gesamtheit als Naturschutzgebiet ausgewiesen, im Königsfort sind einzelne Teilbereiche als Natur- bzw. Landschaftschutzgebiet ausgewiesen.

Dann wurden zu diesen Gebieten ebenfalls Verordnungen erlassen - die können, müssen aber inhaltlich nicht identisch mit der des FFH-Gebietes Kottenforst sein.
 
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