Am Zebrastreifen Angefahren

CombiS

DownDirtCrossBiker
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Also wollt nur mal Fragen wie des von meiner Lage ist,
Also heute Nachmittag nach einer Dirt Tour bin ich durch die Stadt heimgetrödelt und wollte über den Zebrastreifen.
Ich kam recht langsam und sah das ein älteres Ehepaar über den ZS ging
Sie waren noch nicht ganz drüber als ich darüber FUHR,der Merzedes Fahrer gab aber schon gas und ich bin am Auto entlang gerutscht.
Dem Bike geht es gut es hat nur einen kleinen Schock aber sonst ok,das Auto hat vorne einen 1cm² großen Kratzer.
Er hat jetzt meine Nummer und ich warte was jetzt passiert.

Was hab ich zu erwarten?Ich hab ja nicht geschoben,welche Versicherung zahlt das? Polizei einschalten?Mir ist nichts passiert,deswegen seh ich keinen Grund für mich was zu machen. Was Ratet ihr mir?

JULS
 
Ich hätte gleich die Polizei geholt und das ältere Ehepaar als Zeugen genommen. Weil wenn er jetzt sagt, dass der Unfall nicht an einem Zebrastreifen, sondern an einer Kreuzung passiert ist und du die rechts-vor-links Regel missachtet hast, dann hast du keine Zeugen und es ist schwer ihm das Gegenteil zu beweisen.
 
http://www.adfc.de/3131_1

Ich würde jetzt einfach mal garnix machen und abwarten. Wenn er was ersetzt haben will stehst Du halt dazu das Du im die Vorfahrt genommen hast und zahlst die Hälfte, die andere Hälfte übernimmt er als Teilschuld selbst. Wenn er sich darauf nicht einlassen will soll er halt vor Gericht ziehen.
 
Grundsätzlich hast du kein Recht den Zebrastreifen mit dem Rad zu befahren. Schuld habt ihr aber beide, du bist verbotswidrig über einen Zebrastreifen gefahren. Der Autofahren haftet warscheinlich aus § 1 II StVO da er ja zur Unfall Vermeidung verpflichtet ist, so wie aus der Verschuldensunabhängigen Betriebsgefahr seines KFZ (§ 7 StVG). Das dürfte zu einer Mitschuld des PKW-Fahrers führen. Dich dürfte aber so wie sich die Sache darstellt warscheinlich die größere Schuld treffen, da du ja zur Benutzung des Zebrastreifens nach § 26 StVO nicht berechtigt warst. Die Schuldverteilung lässt sich aber jetzt nur sehr schwer beurteilen, da sie sich immer am konkreten Fall bestimmt.
 
Mir ist einmal ein Radler ins Auto gefahren, obwohl ich von rechts gekommen bin und meine Geschwindigkeit im Einmündungsbereich auf Schrittgeschwindigkeit gedrosselt hatte.
Die gegnerische Versicherung hat dann versucht, mir 75% des entstandenen Schadens "aufzubrummen", da beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges eine erhöhte Gefahr ausgeht.
Mein Anwalt von den "Gelben Engeln" war nicht der Meinung und nach langem hin und her wurde der Schaden dann (3 Tage vor dem anberaumten Gerichtstermin) von der gegenerischen Versicherung komplett übernommen.
Ich würde auch erst einmal eine "gütliche" Einigung anstreben, wobei die Zeugen wichtig gewesen wären.

Gruß Carsten
 
Hallo,

wenn es um Geld geht, zahlt deine Privathaftpflicht (falls du eine hast). Hast halt das Auto gerammt, das es auf dem
Zebrastreifen passiert ist! Wie war das mit der Gedächtnislückke nach einem Sturz???

Aber wart erstmal ab.
 
Simmt nur zur Benutzung fahrenderweise war er nicht berechtigt, schieben darf man schon. Er darf auch über den Zebrastreifen fahren, hatt allerdings dann keinen Vorrang sowie Fußgänger. Ich glaube es reicht auch schon wenn er sich mit den Füßen abstößt und nicht in die Pedale tritt, dann gilt er schon als Fußgänger. (Bin mir da aber nicht mehr sicher) Aber ich glaube die Erkenntnis bringt ihm jetzt auch nichts mehr.
 
Zebrastreifen heissen auch "Fußgängerüberweg". :rolleyes:
Und das sagt uns? :rolleyes:
Natürlich darfst Du auch auf einem Fussgängerüberweg auf dem Rad fahrend die Strasse überqueren, im entspr. §26 steht nix gegenteiliges. Allerdings hast Du dort, anders als Fussgänger, keinerlei Sonderlocken. Die Streifen kannst Du Dir als Radfahrer also quasi einfach wegdenken.
 
So ich bedanke mich erstmal für alles und ich denke das da jetzt nichts großartiges passiert

Naja,ich bin langsam rangefahren und hab gedacht das das Auto noch ne Weile steht,was es aber nicht tat.

Ich melde mich nochmal falls sich was neues ergibt

Und noch mal Dnke für die Antworten
 
Und das sagt uns? :rolleyes:
Natürlich darfst Du auch auf einem Fussgängerüberweg auf dem Rad fahrend die Strasse überqueren, im entspr. §26 steht nix gegenteiliges. Allerdings hast Du dort, anders als Fussgänger, keinerlei Sonderlocken. Die Streifen kannst Du Dir als Radfahrer also quasi einfach wegdenken.

Stimmt genau.
Stellt sich allerdings noch die Frage ob er dem PKW wirklich die Vorfahrt genommen hat. Immerhin stand der PKW noch als der Radfahrer auf den Zebrastreifen fuhr. So nach dem Motto "Ich hab Vorfahrt, also halte ich drauf" geht es auch nicht.
 
vielleicht hat dich dieser prolet absichlich angefahren, weil er durch dich gezwungen war noch länger zu warten und sein ego nervlich nicht mehr halten konnte.

solch ein verhalten ist mir auch schon öfters entgegengekommen, wenn man da als radfahrer nicht die richtigen reflexe hat, wird man ganz schnell mal richtig angefahren.
 
Prinzipiell ist der Zebrastreifen nicht existent, solange Du auf dem Rad fährst.

Als Autofahrer hat man aber auch ein großes Problem, wenn der Radfahrer vor Gericht behauptet, er hätte geschoben...

Braunbär.
 
WOW,ich hab noch nie so viele Paragraphen gesehen.Der Fahrer hat sich noch nicht gemeldet.
Mal sehen wie lange der wartet,ich weiß net.
Vieleicht meldet er sich nicht weil er Angst hat das ich ihn anzeige,oder es intressiert ihn nicht.
So wie es aussieht wird laut den Gesetzen da der Schaden verteilt,den übernimmt dann aber die Haftpflicht.

Ist alles ok



PS:Mein Bike hat sich von dem Unfall erholt und hat keine bleibenden Schäden davon getragen:daumen:
 
mit dem rad darf man nicht über einen zebrastreifen fahren, nur schieben. allerdings muss man als autofahrer warten bis die fußgänger die straße vollständig!!!! überquert haben(wie in deinem fall).also versuch dieses ältere ehepaar als zeuge heran zuholen. zudem gibt es wohl eine "5 meter" regel,worauf man als autofahrer auch auf fußgänger/radfahrer in diesem bereich um einen zebrastreifen achten muss(potentielle straßenüberquerer).
 
mit dem rad darf man nicht über einen zebrastreifen fahren, nur schieben.
Unsinn
allerdings muss man als autofahrer warten bis die fußgänger die straße vollständig!!!! überquert haben(wie in deinem fall).
Ebenfalls Unsinn
§ 26 Fußgängerüberwege
(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
 
Wo wir gerade beim Unsinn sind...
hier ist noch mehr davon:

Grundsätzlich hast du kein Recht den Zebrastreifen mit dem Rad zu befahren. Schuld habt ihr aber beide, du bist verbotswidrig über einen Zebrastreifen gefahren. Der Autofahren haftet warscheinlich aus § 1 II StVO da er ja zur Unfall Vermeidung verpflichtet ist, so wie aus der Verschuldensunabhängigen Betriebsgefahr seines KFZ (§ 7 StVG). Das dürfte zu einer Mitschuld des PKW-Fahrers führen. Dich dürfte aber so wie sich die Sache darstellt warscheinlich die größere Schuld treffen, ...

Du bemühst richtigerweise den § 7 StVG und schreibst - auch richtig -, daß dort die verschuldensUNabhängige (!) Haftung geregelt ist.
Gerade weil das so ist, kommt es auf ein Verschulden gar nicht an. Deine weiteren rechtlichen Ausführungen zum Verschulden sind deshalb falsch.
Eine direkte Haftung aus § 1 II StVO kommt auch nicht in Betracht, weil es sich bei dieser Vorschrift nicht um eine Anspruchsgrundlage handelt.

Wie wäre es denn, wenn die beteiligten Personen erstmal miteinander sprechen würden, bevor hier (falsche !) rechtliche Gutachten geschrieben werden ?

Gruß

kogafreund
 
@ The Body

Danke für das aufschlußreiche Zitat !
Wichtig ist besonders der letzte Absatz:

"Kommt es beim Fahren auf dem Zebrastreifen zum Zusammenstoß,
weil der Radfahrer vielleicht ein herannahendes Kraftfahrzeug übersehen hat,
dann verliert er trotzdem nicht alle Ersatzansprüche.
Die Amtsgerichte Köln (266 C 135/83) und Brakel (7 C 676/95) haben in
solchen Fällen dem Radfahrer immerhin noch den halben Schadensersatz zugesprochen..."


Der Autofahrer zahlt trotzdem, weil seine Haftung eben aus der höheren Betriebsgefahr seines
Fahrzeugs resultiert.
Deshalb kommt es hier auf ein Verschulden grundsätzlich nicht an.
Daneben ist zu erwähnen - und das wird oft übersehen -,
daß es für vergleichbare Fälle vollkommen egal ist,
wie z.B. ein Amtsgericht in Köln oder in Brakel entscheidet.
Das Amtsgericht Frankfurt z.B. mag vielleicht vollkommen anders geurteilt haben.
Das Urteil in einem Rechtsstreit bindet nur die an ihm beteiligten Parteien.
Das gilt um so mehr, wenn "nur" ein Amtsgericht geurteilt hat.

kogafreund
 
Eine direkte Haftung aus § 1 II StVO kommt auch nicht in Betracht, weil es sich bei dieser Vorschrift nicht um eine Anspruchsgrundlage handelt.

Stimmt!

Da hab ich mich wohl unklar ausgedrückt, mit ging es eigentlich um die Haftung nach § 823 II BGB i.V.m. § 1 II StVO. Der Haftung aus der Verletzung eines Schutzgesetzes (des § 1 II StVO). Das der § 1 II StVO als Anspruchsgrundlage nur zusammen mit § 823 II BGB verwendet werden kann hätte ich wohl dazu schreiben sollen und mich nicht nur auf die Verhaltensvorschrift beschränken.

So macht das was ich geschrieben hatte halt auch wirklich keinen Sinn.
 


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