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@Tilman
Es ist schon erstaunlich, wie hart Du hier die Skeptiker angehst und wie scharf Du hier die verteidigst, die sich wochenlang nicht zu schade waren einen schmutzigen Krieg (um bei Deinem martialischen Bild zu bleiben) gegen uns zu führen. Bisher habe ich Dich hier eigentlich anders wahrgenommen. Ich hoffe, Du weißt, was Du tust!
Ich habe hier nur ein paar banale politische Verhaltensmuster aufgezählt. Wenn Du darin eine Taktik findest, dann wirds mir wirklich Angst um unser Anliegen.
Im übrigen haben die, die Du jetzt als Kämpfer an Nebenschauplätzen abkanzelst durch ihren unermüdlichen Einsatz erst erreicht, daß man nun auf Deinem "Hauptschauplatz" kämpft!
Es kann keiner erwarten dass ihm dafür juristisch ein Freibrief ausgestellt wird. Egal ob für's reiten, biken oder selbst fürs zu Fuß gehen. Es wird immer Regeln geben an die man sich halten muss. Rücksichtnahme auf der einen, Toleranz auf der anderen Seite.... ich will nur weiterhin in den Wäldern (UNEINGESCHRÄNKT DORT AUF DEN WEGEN; WO ICH WILL!!!) biken.
Ich brauche keine besonders ausgewiesenen Strecken- das ist für die Abfahrtfraktion sicher notwendig- denn ich bewege mich bewußt mit dem Bike in der freien Natur und dort spielen variable Fakten eine Rolle, wenn ich mich für einen Weg entscheide. Ein vordiktiertes Wegenetz kommt einer Entmündigung gleich.
So sieht es aus.
So klar hätte ein Gesetzesteil aussehen können:
"Alle WEGE die von Fußgängern genutzt werden dürfen, dürfen auch uneingeschränkt von Radfahrern befahren werden.
Eine gegenseitige Rücksichtnahmen wird eingefordert. Keine der Parteien hat ein Vorrecht auf Waldwegen.
Besonders belastete Wege können zeitlich befristet gesperrt werden. Die Sperrungen müssen im Vorfeld von einer Kommission, die sich aus Personen von allen betroffenen Gruppen zusammensetzt, geprüft und genehmigt werden. Eine entsprechende Sperrung muss nach drei Monaten geprüft werden ansonsten ist die Sperrung automatisch aufgehoben.
Die Sperrungen müssen an den betreffenden Strecken deutlich sichtbar (mit Datumsangabe) für alle Personen erkennbar sein!
........................."
Und wo hat der Runde Tisch etwas von einem vordiktierten Wegenetz gesagt?
"befestigte und naturfeste Wege sollen dann als geeignet gelten, wenn ein Begegnungsverkehr gefahrlos möglich ist."
Auf keinem 50 cm breiten Weg ist eine Begegnung mit anderen Waldbesuchern gefahrlos möglich.
Wir haben wochenlang mit sehr viel Engagement dafür gekämpft, dass unsere Anliegen Ernst genommen werden, wir haben, was nicht gerade einfach war, viele Verbände davon überzeugt, unsere Positionen und Forderungen zu unterstützen und wir haben das Ministerium, die Politik und nicht zuletzt viele, wenn auch nicht alle, Organisationen, die zunächst das Waldgesetz begrüßt hatten, zu einem Umdenken bewegt. All dies hat zu dem Runden Tisch geführt.
Am Runden Tisch haben wir Leitlinien diskutiert und einen breiten Konsens auf Verbandsebene erreicht. Dieser Konsens deckt sich mit den Positionen, für die wir, nicht zuletzt auch ich, seitens der DIMB mit viel ehrenamtlichem Zeiteinsatz von Anfang an geworben haben:
"Der Wald soll für alle nutzbar sein." steht an erster Stelle und "alle" schließt auch Mountainbiker mit ein. Dafür haben wir gekämpft und das haben wir erreicht.
"Gegenseitige Rücksichtnahme der Nutzer aufeinander und auf die Natur ist unerlässlich. Dem Schwächeren gebührt der Vorrang." sind für uns elementare Grundregeln eines Miteinander und unverzichtbar. Dafür stehen wir auf der Grundlage Satzung der DIMB und der DIMB Trailrules seit über zwanzig Jahren.
"Radfahren oder Reiten soll nur auf offiziell angelegten, befestigten oder naturfesten Wegen möglich sein, auf denen gefahrloser Begegnungsverkehr der Waldbesucher erfolgen kann." bedeutet zunächst, dass wir nicht mehr über Wegbreitenregelungen reden, sondern über die gemeinsame Nutzung von Wegen unter Beachtung des Rücksichtnahmegebots und des Prinzips der Gemeinverträglichkeit. Das war und ist der Konsens all derjenigen, die am Runden Tisch teilgenommen haben. Und wir werden uns seitens der DIMB dafür einsetzen und notfalls auch dafür kämpfen, dass das so im Gesetz umgesetzt wird, dass damit auch nicht durch die Hintertür wieder eine allgemeine Wegbreitenregelung oder sonstige, zu pauschalen Verboten führenden Regelungen eingeführt werden.
"Das illegale Anlegen von Wegen ist zu unterbinden." Das illegale Anlegen von Wegen war schon immer verboten. Aber genau so, wie wir akzeptieren und mittragen können, dass Wege nicht wild angelegt werden und auch nicht "querfeld" im Wald gefahren wird, so engagieren wir uns auch schon seit Jahren und glücklicherweise mit immer mehr Erfolg für legale Downhill- und Freeridestrecken.
"Zur Konfliktlösung ist die Besucherlenkung durch Ausweisung spezieller Reitwege oder Mountainbike-Strecken sinnvoll." gilt da, wo es tatsächlich Konflikte gibt und an solchen Stellen macht es eben Sinn, auch mal über Lenkungsmaßnahmen nachzudenken und diese umzusetzen. Und auch das war von Anfang an unsere Position. Keine pauschalen oder flächendenkenden Verbote oder Lenkungsmaßnahmen, sondern nur da, wo es notwendig ist und dann auch nur in dem erforderlichen Maße.
"Veranstaltungen, die nach Art und Umfang zu einer Beeinträchtigung des Waldes führen können, bedürfen der Zustimmung des Eigentümers. Dies gilt auch für kommerzielle Veranstaltungen." und " Der Begriff der Beeinträchtigung muss definiert werden." sowie "Auf eine Vorschrift, die das Betretungsrecht mehrerer Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks regelt, wird verzichtet." zeigt doch, dass unsere Kritik an dem § 15 Abs. 4, den ich seinerzeit unter der Überschrift "Die Rückkehr der Feudalherren" kommentiert hatte und der mittlerweile wohl in Hessen auch unter dem Schlagwort "Feudalparagraph" bekannt ist, verstanden wurde.
"Die beteiligten Verbände streben den Abschluss einer freiwilligen Vereinbarung zur Ausübung des Natursports in hessischen Wäldern an, um die notwendige lokale und regionale Verständigung zu fördern." ist meines Erachtens der größte Erfolg, denn damit können wir eine Grundlage dafür schaffen, dass wir in Zukunft in Planungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Wer unsere erste Stellungnahme, die wir schon wenige Tage nach Bekanntwerden des Gesetzesentwurfs veröffentlich haben, gelesen hat, dem ist auch bekannt, dass wir genau dafür geworben haben.
Das sind die vereinbarten Leitsätze, zu denen ich stehen kann und auch stehe. Warum sollte wir da den Runden Tisch für gescheitert erklären? Im Gegenteil: Das ist ein erster (Teil-) Erfolg und geht genau in die Richtung.
Dass wir damit schon am Ziel wären, behauptet behauptet niemand in der DIMB. Ganz im Gegenteil: Wir werden bis zum 08.10.2012 noch viel Überzeugungsarbeit leisten müssen, um in diesem Termin eine vernünftige gesetzliche Regelung zu erreichen. Und auch in der Folge wird die Arbeit nicht aufhören.
Aber abgesehen von den Leitlinien haben wir mit dem Runden Tisch noch viel mehr erreicht. Wir haben als Mountainbiker gezeigt, dass wir viele sind und dass wir für unsere Interesse eintreten können und wir haben gezeigt, dass wir darin nicht alleine stehen, sondern von vielen weiteren Verbänden und Organisationen unterstützt werden. Was wir jetzt daraus machen, liegt an uns allen
"befestigte und naturfeste Wege sollen dann als geeignet gelten, wenn ein Begegnungsverkehr gefahrlos möglich ist."
Auf keinem 50 cm breiten Weg ist eine Begegnung mit anderen Waldbesuchern gefahrlos möglich.
Damit unterliegen -bezogen auf meine Wegewahl- 90% der Weg einer möglichen Sperre. Und der verbleibende Wegeanteil käme sehr deutlich einem vordiktierten Wegenetz gleich.
Neben der fragwürdigen Diskussion über den Begriff Weg (der eigentlich ganz eindeutig ist) wir es zukünftig dann eine Diskussion über den Begriff "gefahrlos" und dessen Bedeutungsauslegung geben, vermute ich.
Seh ich auch so. Wenn man sich mit Pferd in eine kleine Parkbucht quetscht, sind die Fußgänger beeindruckt über so gehorsame Pferde (manche mit Hunden auch ein bisschen beschämt...), und happy über die Höflichkeit. Dann bedarf es, selbst wenn der Entgegenkommer ein Grünrock ist, kaum mehr des Trentino-Wegbreitenbeweises (der bei uns Reitern schon die Runde gemacht hat): Einmal das Pferd im Kreis drehen -> Wegbreite okay, weil >2m.Wieso sollte auf einem 50 cm schmalen Weg kein gefahrloser Begegnungsverkehr möglich sein? Ich bin schon auf schmaleren Wegen gefahrlos Wanderern begegnet und wir sind aneinander vorbei gekommen. Nur weil der Weg nur 50 cm breit ist, heißt das doch noch lang nicht, dass es nicht rechts und links Platz gibt um zu passieren.
"befestigte und naturfeste Wege sollen dann als geeignet gelten, wenn ein Begegnungsverkehr gefahrlos möglich ist."
Auf keinem 50 cm breiten Weg ist eine Begegnung mit anderen Waldbesuchern gefahrlos möglich.
Damit unterliegen -bezogen auf meine Wegewahl- 90% der Weg einer möglichen Sperre. Und der verbleibende Wegeanteil käme sehr deutlich einem vordiktierten Wegenetz gleich.
Neben der fragwürdigen Diskussion über den Begriff Weg (der eigentlich ganz eindeutig ist) wir es zukünftig dann eine Diskussion über den Begriff "gefahrlos" und dessen Bedeutungsauslegung geben, vermute ich.
kritik und bedenken äußern ist natürlich ok, mache ich ja auch - ich bin mir auch sicher (mittlerweile), dass auch die offiziellen dimbos genau hinschauen und - hören, was wir anderen von draußen zu sagen haben.
Präsi,Also schreibt hier doch nicht so einen Quatsch, der mir am 08.10. beim nächsten Runden Tisch freudestrahlend unter die Nase gerieben wird. Zum Glück haben den Unsinn hier auch sehr nur wenige verzapft.
"Alle WEGE die von Fußgängern genutzt werden dürfen, dürfen auch uneingeschränkt von Radfahrern befahren werden.
Eine gegenseitige Rücksichtnahmen wird eingefordert. Keine der Parteien hat ein Vorrecht auf Waldwegen.
........................."