2. Besitzer und trotzdem Garantie?

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hallo leute

Ich möchte mir ein gebrauchtes Canyon Bike kaufen.

Hab ich dann als 2. Besitzer eigentlich auch noch Garantie oder fällt diese dann weg?


danke schonmal im vorraus.

Mbike10
 
Frage

Welche Garantieleistungen bietet Canyon an?

Antwort

Über den gesetzlichen Zeitraum hinaus geben wir freiwillig eine Garantie von insgesamt
6 Jahren auf die diesjährigen Rahmen und Gabeln der Renn- und Triathlonmaschinen, sowie auf Mountainbikerahmen (ausgenommen Lagerungen und Federbeine). Unsere Garantie gilt ab Verkaufsdatum und nur für den Ersterwerber des Fahrrades. Schäden an der Lackierung sind davon ausgenommen. Wir behalten uns vor defekte Rahmen oder Gabeln zu reparieren oder durch ein entsprechendes Nachfolgermodell zu ersetzen. Dies ist der einzige Garantieanspruch, weitergehende Kosten wie Montage, Transport etc. werden nicht übernommen.

Ausgeschlossen von der Garantie sind Schäden durch unsachgemäßen bzw. nicht bestimmungsgerechten Gebrauch, z.B. Vernachlässigung (mangelnde Pflege und Wartung), Sturz, Überbelastung sowie durch Veränderung am Rahmen oder der Gabel oder durch An-und Umbau zusätzlicher Komponenten. Bei Sprüngen oder Überbeanspruchungen anderer Art besteht ebenfalls kein Garantieanspruch.

Auf sonstige Teile bieten wir 2 Jahre Herstellergewährleistung.
 
7. Garantie
Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus erhalten Sie freiwillig eine Garantie auf die Canyon Rahmen und Canyon Gabeln der Renn- und Triathlonmaschinen, sowie auf Mountainbikerahmen. Ausgenommen hiervon sind Lagerungen und Federbeine. Die Garantiedauer beträgt ab dem Modelljahr 2008 6 Jahre, für frühere Modelljahre 5 Jahre. Unsere Garantie gilt ab Verkaufsdatum und nur für den Ersterwerber des Fahrrades. Schäden an der Lackierung sind davon ausgenommen. Wir behalten uns vor defekte Rahmen oder Gabeln zu reparieren oder durch ein entsprechendes Nachfolgemodell zu ersetzen. Bei einem erforderlichen Ersatz von Rahmen und/oder Gabeln ersetzen wir diese nach Verfügbarkeit in der gleichen Farbe. Bei Nichtverfügbarkeit kann es zu Abweichungen von der Ursprungsfarbe kommen. Dies ist der einzige Garantieanspruch, weitergehende Kosten wie Montage, Transport etc. werden nicht übernommen..
Ausgeschlossen von der Garantie sind Schäden durch unsachgemäßen bzw. nicht bestimmungsgerechten Gebrauch, z.B. Vernachlässigung (mangelnde Pflege und Wartung), Sturz, Überbelastung sowie durch Veränderung am Rahmen oder der Gabel (wie z.B. Gravuren oder Lackierungen) oder durch An-und Umbau zusätzlicher Komponenten. Bei Sprüngen oder Überbeanspruchungen anderer Art besteht ebenfalls kein Garantieanspruch.
aus .... http://www.canyon.com/agb_popup.html
 
Falls es kaputt geht kannst du es ja an den Erstbesitzer zurückschicken, so dass dieser dann den Rahmen reklamieren kann.
 
Falls es kaputt geht kannst du es ja an den Erstbesitzer zurückschicken, so dass dieser dann den Rahmen reklamieren kann.
Ich lese das glaub ich eher so, dass die "Garantie" welche über die 2 gesetzlichen Jahre hinaus geht nur auf den Ersterwerber gilt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die in den ersten 2 Jahren eine Wahl haben. Es ist ja eine gesetzliche Garantie auf das Produkt ab Kaufdatum.
Falls ich mich irre, kann man es eh über den Erstbesitzer lösen. Muss der ja nicht mal wissen, hast eh die Rechnung und du musst ja nicht deinen Ausweis vorlegen bei einer Reparatur. Dann änderst du einfach die Lieferadresse wo es nach der Reparatur hin gehen soll.
Falls ich gerade eine Kurzanleitung für betrügerisches Handeln verfasst haben sollte tut es mir von Herzen leid. Bitte verpfeift mich nicht bei den Cops.

Mfg

Anonymer Cheater 83
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die in den ersten 2 Jahren eine Wahl haben. Es ist ja eine gesetzliche Garantie auf das Produkt ab Kaufdatum.

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Garantie (siehe unten).

In diesem konkreten Fall hat Canyon die Wahl, weil Canyon gleichzeitig als Händler (Gewährleistung) und Hersteller (Garantie) fungiert.

Du darfst die gesetzliche Gewährleistung, auf die der Käufer gegenüber dem Händler einen Anspruch hat, nicht mit der freiwilligen Garantie des Herstellers verwechseln. Diese Garantiebedingungen können an beliebige Bedingungen geknüpft sein.

Die gesetzliche Gewährleistung betrifft übrigens nur Fehler, die beim Kauf vorhanden waren. Nach dem 6. Monat muß der Käufer dieses gegebenenfalls beweisen, was in der Regel nur mit einem teuren Gutachten möglich ist. Insofern ist die gesetzliche Regelung weniger wert als viele annehmen.

Gruß

Rainer
 


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