Also. Der Förster darf das. Auch "Jedermann" darf nach Paragraph 127 StPO jemand festhalten wenn er diesen direkt einer Straftat/Ordnungswidrigkeit betrifft oder verfolgt, bis dessen Personalien zweifelsfrei feststehen. Und bei Gegenwehr auch Gewalt anwenden.
Also Förster im Recht !!
Und wenn...