Die Bundesregierungen hat für Anfang Mai einige der bisher strengen Ausgangsbeschränkungen gelockert und dafür eine Maskenpflicht eingeführt. Radfahren und anderer Sport an der frischen Luft ist und bleibt weiterhin explizit erlaubt – doch es herrscht immer noch große Verwirrung, was es dabei zu beachten gilt. So empfehlen belgische Aerodynamik-Forscher einen deutlich erhöhten Abstand – Virologen hingegen widersprechen.
Reichen 1,5 m Sicherheitsabstand?
Große Aufregung brachte in den letzten Wochen eine Untersuchung des belgischen Aerodynamik-Ingenieurs Bert Blocken von der Technischen Universtität Eindhoven. Mit seinem Team hat er untersucht, ob der empfohlene Sicherheitsabstand von 1,5 bis 2 m auch bei sportlicher Bewegung (Joggen, Radfahren, etc.) gilt oder ob sich virushaltige Atem-Tröpfchen durch den Fahrtwind weiter verteilen können. Blocken kam zu dem Ergebnis, dass man beispielsweise bei einer Geschwindigkeit von 14,4 km/h einen Abstand von 10 m zum Vordermann einhalten sollte – oder versetzt fahren muss.
Führende Virologen haben dem Aerodynamiker jedoch direkt nach Veröffentlichung widersprochen. So nannte der britische Epidimologe William Hanage die Studie dem Magazin Vice gegenüber „nicht wirklich nützlich“. Die Abstands-Empfehlung seien vor allem dazu gedacht, das Infektionsrisiko zu verringern und nicht komplett zu eliminieren. Zudem sei gar nicht bekannt, in welchem Maße Tröpfcheninfektion als Ansteckungsweg überhaupt eine Rolle spiele. Nur weil man ein Tröpfchen aus dem Atemstoß eines anderen abbekommt, muss man sich laut Hanage noch lange nicht anstecken. Das sieht auch Blocken so und legt Wert darauf, dass man sich weiter draußen sportlich betätigen sollte.
Was empfiehlt also die Bundesregierung? Da Ausgangsbeschränkungen Ländersache sind, haben wir euch in den letzten Wochen in diesem Artikel nach Bundesländern aufgeschlüsselte Updates zur Lage von Radfahrern während der Corona-Krise gegeben. Die jüngsten Lockerungsmaßnahmen sowie die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften wurden bundesweit beschlossen, können sich in Details jedoch unterscheiden. Eine Maskenpflicht beim Radfahren an der frischen Luft gibt es allerdings in keinem Bundesland. In der Regel ist es weiterhin gestattet, alleine oder mit maximal einer Begleitperson draußen Sport zu betreiben, solange Menschenansammlungen gemieden werden.
Corona & Radfahren – Was darf ich und was nicht?
Darf ich draußen weiter Radfahren?
Ja.
Wie viele Personen dürfen mich dabei begleiten?
Hier gilt in der Regel weiterhin der Grundsatz, dass man mit Personen aus dem eigenen Haushalt oder maximal einer weiteren Person Radfahren darf.
Welchen Sicherheitsabstand muss ich zu anderen halten
1,5 Meter bis 2 Meter.
Muss ich zum Radfahren eine Gesichtsmaske tragen?
Nein.
Habt ihr noch weitere Fragen oder Infos zu dem Thema? Postet es in die Kommentare!
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