Rolle rückwärts beim BDR – nach dem Aufruhr um die umstrittene Regelung zur kostenpflichtigen Trikotgenehmigung hat der BDR heute eine vorläufige Korrektur vorgenommen und die Regelung für die Gravity-Disziplinen bis zur Jahreshauptversammlung erstmal ausgesetzt. Dort soll dann im März neu über die Trikotregelung abgestimmt werden.
Hier die Meldung im Wortlaut – Hervorhebung durch uns:
Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 14. Dezember 2015
Werbung im Bereich MTB (WB MTB Ziffer 4.3) in 2016
In der WB MTB Ziffer 4.3.1 Bekleidung/Allgemeine Bestimmungen ist in der Ziffer (3) seit der Bundeshauptversammlung März 2015 geregelt:
(3) Bei MTB Veranstaltungen des BDR- oder Landesverbands-Kalenders dürfen nur genehmigte Trikots getragen werden.
Die Genehmigung für nationale MTB-Teams erteilt der BDR.
Vereinstrikots müssen vom zuständigen Landesverband genehmigt werden.
Diese Regelung wurde mit der Amtlichen Mitteilung vom 21. April 2015 für das Jahr 2015 ausgesetzt.
Die Ziffer 4.3.1 (3) tritt nun für die Rennen der Lizenzsportler im Bereich Cross Country zum 01. Januar 2016 in Kraft.
Für alle weiteren Bereiche im MTB wird diese Bestimmung überprüft und bis zur Sitzung des BDR-Hauptausschuss am 09. April 2016 ausgesetzt.
gez.:
Günter Schabel, Kommission Leistungssport Rennsport; Patrick Moster, Leistungssportdirektor; Falk Putzke, Referat Leistungssport; Bernd Potthoff, Koordinator Reglements
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