Drohung mit Anzeige / Querfeldein- Wald- Biken

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Nabend zusammen!

Wollte mal wissen, was auf einen Biker zukommen könnte, falls dieser von einem Förster o.ä. beim Kreuz- und Quer- Durchkreuzen eines Waldes "erwischt" wird.

Ich meine, falls der Förster alleine ist, kann nicht viel passieren.
Aussage gegen Aussage. Und er hat ja auch kein Recht, jemanden in Gewahrsam zu nehmen.
Also ich würde sicherlich nicht anhalten und meine Personalien abgeben.

Aber was wäre, falls sich ein solcher Förster (o.ä.) nach einer ersten Begegnung Verstärkung mitbringt, und diese Leute dann tatsächlich (versuchen) einen Biker anzuzeigen?

1) Was blüht da einem (oder könnte einem blühen)?
2) Welche Mittel hätten mehrere Personen, um an meine Personalien zu kommen?
3) Darf mir von einem Förster die Weiterfahrt untersagt werden?

Sagen wir, ich kenne jemanden, der inmitten einer kleinen Abfahrt (querfeldein) plötzlich von der Seite auf angeschnauzt wurde, mit der Funzel beleuchtet wurde und aufgefordert wurde "da heraus zu kommen".
Am Ende mündet fast jeder "Trail" an einem breiten Kiessweg, wo die Person dann im Jeep sass und auf diese Person gewartet hatte.
Wüste Beschimpfungen, Autoscheinwerfer ins Gesicht und Blockieren des Weges mit dem Jeep.
Dann vorbeigelassen und hinter dieser Person her... im Vorbeifahren Scheibe runter und "bei nächsten Mal gibts ne Anzeige" zu hören bekommen.
 
Im schlimmsten Fall ist der Förster allein, nimmt dir dein Bike weg und sagt es wäre seins. --> Aussage gegen Aussage :D
 
Sagen wir, ich kenne jemanden, der inmitten einer kleinen Abfahrt (querfeldein) plötzlich von der Seite auf angeschnauzt wurde, mit der Funzel beleuchtet wurde und aufgefordert wurde "da heraus zu kommen".
Am Ende mündet fast jeder "Trail" an einem breiten Kiessweg, wo die Person dann im Jeep sass und auf diese Person gewartet hatte.
Wüste Beschimpfungen, Autoscheinwerfer ins Gesicht und Blockieren des Weges mit dem Jeep.
Dann vorbeigelassen und hinter dieser Person her... im Vorbeifahren Scheibe runter und "bei nächsten Mal gibts ne Anzeige" zu hören bekommen.

Mist, auch nach 4 mal lesen habe ichs nicht verstanden. Jetzt bin ich verwirrt.
 
Mist, auch nach 4 mal lesen habe ichs nicht verstanden. Jetzt bin ich verwirrt.

Du fährst n Waldstück bergab, wirst von der Seite aus angepöbelt und mit ner Funzel angeleuchtet... klar soweit?

Du fährst weiter bergab... am Ende dieses "Trails" (den nur Du selbst benutzt oder Freunde) steht serselbe Typ mit nem Jeep da und macht Dich wieder an. Klar soweit?

Du fährst an dem Jeep vorbei... wirst wieder beschimpft... der Jeep dreht und fährt Dir hinterher.... nachdem Du dann Platz gemacht hast auch an Dir vorbei und ruft auf gleicher Höhe durchs Fenster: Beim nächsten Mal gibts ne Anzeige. Klar soweit?

Der im Jeep wusste genau, wo Du rauskommen wirst, und hat Dich dort einfach "abgefangen".

Jetzt besser?
 
Dann vorbeigelassen und hinter dieser Person her... im Vorbeifahren Scheibe runter und "bei nächsten Mal gibts ne Anzeige" zu hören bekommen.
Tritt ihm halt beim Vorbeifahren den Außenspiegel vom Jeep...dann lohnt sich das wenigstens mit der Anzeige..
 
So wie sich das liest dürfte es sich um Nötigung (§ 240 StGB) handeln, evtl. auch Freiheitsberaubung (§ 239 StGB).
 
Wieso? Er hat ja nicht quer auf dem Kiessweg geparkt oder irgendwelche Anstalten gemacht um mich aktiv am Weiterfahren zu hindern.
Er wollte einfach nur sehen, wer da durch den Wald fährt.

Selbst wenn es im gröbsten Sinne Nötigung ist... mann hätte nichts von einer Anzeige... ( der Biker kann ja leicht ne Anzeige erstatten, da die meisten Jeeps in D n Kennzeichen haben). Dann gibts ne Gegenanzeige und die Identität des Bikers wäre geklärt.
Wäre es ein Festhalten vom Förster oder wirklich etwas was man einen Angriff nennen könnte, wäre eine Anzeige natürlich in Betracht zu ziehen.
Aber so schiesst sich der Biker selbst ins Bein.
 
Gegen einen Förster oder Jäger Anzeige zu erstatten, ist ohne ganz handfeste Beweise und ohne ein wirklich dramatisches körperliches Vergehen sinnlos, da diese Personengruppe mit sehr, sehr vielen Amtspersonen schon per Du sind :rolleyes:

Ich stelle mir das grad so vor:
Beim Förster Maier klingelt das Telefon. Er geht ran. "Maier!" Am anderen Ende der Leitung Polizist Müller, ein alter Skatkumpel: "Hier Karl-Heinz! Du, da hat so ein Mauntenbaiker sich wieder bei mir ausgeheult. Wegen gestern." Maier:"Ja, da war irgendwas. Ist halt wieder in der Botanik rumgebrettert." Müller: "In den Papierkorb das Ganze?" Maier: "Logisch. Ach du was ich fragen wollte, kommst heut abend zum Stammtisch?"
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mag ja sein. Wenn dem Biker allerdings wirklich "schlimmeres" passieren würde, hätte auch ein per-Du-Förster dicke Probleme.
Der Biker kennt evtl. auch den einen oder anderen.
Das ist dörfliches Gebiet hier.

Trotzdem wäre ich noch über weitere hilfreiche Posts froh...
Was zahlt n Biker (theoretisch) beim durchqueren von Waldstücken, in denen das Biken ausser auf breiten Wegen verboten ist?

Was kann so jemand gegen einen Biker machen?
Evtl. reale Erfahrungsberichte von Euch?
etc...

Hab so ein Thema hier auch noch nicht finden können... daher wärs sicher auch für andere User interessant.
 
Wieso? Er hat ja nicht quer auf dem Kiessweg geparkt oder irgendwelche Anstalten gemacht um mich aktiv am Weiterfahren zu hindern.
Er wollte einfach nur sehen, wer da durch den Wald fährt.
Dann ignorier ihn doch einfach.

Selbst wenn es im gröbsten Sinne Nötigung ist... mann hätte nichts von einer Anzeige... ( der Biker kann ja leicht ne Anzeige erstatten, da die meisten Jeeps in D n Kennzeichen haben). Dann gibts ne Gegenanzeige und die Identität des Bikers wäre geklärt.
Anzeige? Du begehst höchstens eine Ordnungswidrigkeit - er würde dann eine Straftat begehen. Hast du dich schonmal über den Unterschied informiert?
 
Ein Biker macht sich halt so seine Gedanken nach solch einer Begegnung und möchte gerne mehr Infos, Erfahrungsberichte etc Sammeln, um beim nächsten Treffen (und das ist nicht unwahrscheinlich) etwas gelassener an die Sache rangehen zu können.
Sowas stresst schon... auch wenn man keine 12 mehr ist.

Beispiel: Bau 1 bis 2 Jumps, jemand bekommt das mit und Du zahlst, um den entstandenen Schaden zu begleichen... etc etc...

Der Biker will sich evtl. nur absichern und die Meinung von anderen Bikern hören.

Einem aufzulauern etc. ist sicher nicht ne Anzeige wert... auch das Anpöbeln nicht... aber nicht jeder kennt sich so perfekt mit dem Gesetz aus und weiss immer, was in solch einer Situation passieren kann / könnte... etc

Edit: Ausserdem könnte der Jeep- Fahrer / Förster auch so gewirkt haben, dass er es mit dem Versuch, ne Anzeige aufzugeben, durchaus erfolgreich sein könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Irgendwas im Wald bauen ist ein ganz anderes Thema!
Je nach Schutzgrad (ungeschützter Forst, Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet, Biotop) kann das ein Vergehen oder gar eine Straftat sein und wird mit entsprechenden Geldstrafen geahndet.

Das hat aber nichts mit dem Betreten oder unmotorisiertem Befahren des Waldes zu tun. Das kann zwar auch verboten sein (z.B. im Naturschutzgebiet), aber eine Strafe würde sich immer am angerichteten Schaden orientieren, der ziemlich genau 0 sein dürfte, wenn man auf einem existierenden Singletrail unterwegs ist. Und im ungeschützten Wald ist es einfach eine Ordnungswidrigkeit, genauso wie Radfahren auf einem leeren Gehweg.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hat aber nichts mit dem Betreten oder unmotorisiertem Befahren des Waldes zu tun. Das kann zwar auch verboten sein (z.B. im Naturschutzgebiet), aber eine Strafe würde sich immer am angerichteten Schaden orientieren, der ziemlich genau 0 sein dürfte, wenn man auf einem existierenden Singletrail unterwegs ist. Und im ungeschützten Wald ist es einfach eine Ordnungswidrigkeit, genauso wie Radfahren auf einem leeren Gehweg.

Es ist - so weit ich das weiss- ein Naturschutzgebiet.
Das fängt quasi schon an, wenn man den Wald betritt.
Der Schaden?
Nun... da es ein "Trail" ist, der vorher nicht existent war, und durch häufigeres Nutzen schon ein paar Reifenspuren zu sehen sind... ist das mit Schaden gleich null auch nicht soooo 100%ig richtig.
Allerdings nicht vergleichbar mit wirklicher Erosion o.ä.
 
Im Detail hängt es vom Bundesland ab, was man genau darf und was nicht. Du könntest mal bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde anfragen, was du genau in welchem Wald darfst und was nicht. Die müßten es dir genau sagen können.
 
In der Zeit, in der Ihr Euch nen Kopf über irgendwelche Wald- und Wiesenmärchen macht, gehe ich lieber Biken. Und halte mich dabei an Wege und ackere nicht sinnlos in Naturschutzgebieten rum.
Somit trotzdem Spaß und keine Anzeige.
 
Wie oft machst Du das Thema noch auf?

Respekt für die Durchleuchtung von allen Seiten!!!

Ich hab den Thread genau 2 Mal eröffnet, da sicher nicht jeder in der Rubrik "Open Trails" nachschaut.

Ich denke, das ist kein Problem.

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Ob man querfeldein fahren sollte?
Ob man nur auf normalen Wegen unterwegs sein sollte?

Das ist hier nicht die Frage und sollte jeder für sich selbst entscheiden.
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Und viel Spass beim Popcorn- Mampfen.
Ich hoffe, es bleibt denjenigen in der falschen Röhre stecken ^^
 
Ich meine, falls der Förster alleine ist, kann nicht viel passieren.
Aussage gegen Aussage. Und er hat ja auch kein Recht, jemanden in Gewahrsam zu nehmen.
Also ich würde sicherlich nicht anhalten und meine Personalien abgeben.

Das ist Quatsch. Natürlich gibt es auch in der Konstellation Aussage-gegen-Aussage Verurteilungen und das tausendfach jeden Werktag bei den Amts- und Landgerichten in Deutschland. Wenn der Förster vor Gericht glaubwürdig versichert, dass du das warst, macht es "rumms".

Er ist auch berechtigt, dich festzuhalten, um deine Personalien festzustellen. Maßgebend ist § 163 b StPO, der im Owi Verfahren entsprechend gilt. Forstbeamte sind in allen Bundesländern Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft http://de.wikipedia.org/wiki/Ermittlungsperson_der_Staatsanwaltschaft und haben daher die notwendige Eilkompetenz. Ergänzend kommt sogar noch das Jedermann Festnahmerecht nach § 127 StPO in Betracht.

Welche Geldbuße droht (Straftat ist es nicht, sondern nur Owi) hängt vom Waldgesetz ab, das ist Ländersache und daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
 
nun, wenn es sich um einen trail handelt, der - wie Du schreibst - vorher nicht existent war, dann würd ich den an Deiner Stelle in Zukunft einfach meiden. Und über den Forstschrat brauchst Du Dir auch keine Gedanken mehr machen. Hätte er Dich anzeigen wollen, hätte er es getan! PUNKT!

Ehrlich gesagt kann ich manche BIKER auch nicht verstehen, die sich der Rechtslage ihres Bundeslandes eigentlich bewusst sind, aber sich dann doch anders verhalten und dann pipi in die augen kriegen, weil se für ihr Fehlverhalten belangt werden.

Wenn Dein Bundesland vorsieht, dass Radstrecken mindestens 2m breit sein sollen, dann benutz diese. Und/oder fahr Trails von denen Du gaaanz sicher weisst dass es da keinen Förster gibt. Lebe aber mit den Konsequenzen falls doch. Wobei die "Strafe" beim Befahren einen Pfades kein Dilemma ist.

Sich selbst einen Trail anzulegen, ist da schon ne andere Hausnummer. Da hätte der Förster ganz anders reagieren können und dürfen. Sei froh dass er noch so kulant war. Vor Gericht zieht dann die Aussage "aber, den hab ich garnicht angefangen" nicht. Bleib dem fern und gut is.
 
Das ist Quatsch. Natürlich gibt es auch in der Konstellation Aussage-gegen-Aussage Verurteilungen und das tausendfach jeden Werktag bei den Amts- und Landgerichten in Deutschland. Wenn der Förster vor Gericht glaubwürdig versichert, dass du das warst, macht es "rumms".

Er ist auch berechtigt, dich festzuhalten, um deine Personalien festzustellen. Maßgebend ist § 163 b StPO, der im Owi Verfahren entsprechend gilt. Forstbeamte sind in allen Bundesländern Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft http://de.wikipedia.org/wiki/Ermittlungsperson_der_Staatsanwaltschaft und haben daher die notwendige Eilkompetenz. Ergänzend kommt sogar noch das Jedermann Festnahmerecht nach § 127 StPO in Betracht.

Welche Geldbuße droht (Straftat ist es nicht, sondern nur Owi) hängt vom Waldgesetz ab, das ist Ländersache und daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Thx für die Infos.

Nur sag mir bitte, welche Mittel er einsetzen darf, um Personalien festzustellen?

Würd mich so ein grüner Hampelmann versuchen aufzuhalten würde ich einfach weiterfahren.
Würde er handgreiflich werden, müsste er mit nem Echo rechnen und ich würd trotz allem weiterfahren.
Was darf ein Förster nun genau in solch einem Falle machen? Das ist ja meine Kernfrage.
 
kann es sein das du bei dämmerung im wald unterwegs warst??
die meisten förster wollen keinen mehr im wald sehen wenns dunkel wird,wegen dem wild und so.
ich glaub wenn es vor gericht gehen würde könnte es passieren das man dich dran bekommt!aber kommt drauf an in welchem bundesland du unterwegs warst(wie meine vorredner schon sagte!)
 
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