Haftung bei Reparaturbeschädigung durch Mechaniker

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HI!

Ich bin nicht ganz sicher, ob ich nicht eben gerade total abgezockt wurde. Ich habe bei meinem Bike durch eine Fachwerkstatt ein Air-Plug in meine Super T Gabel einsetzen lassen. Dabei ist dem Mechaniker beim Zusammenbauen das Gewinde meiner Zugstufendämpfung kaputt gegangen. Beim Abholen wurde mir nun zusätzlich zu den Kosten des Air-Plugs eine Rechnung über 125 Euro (!) für die neue Zugstufendämpfung und 20 Euro für deren Einbau präsentiert. Der Verkäufer sagte mir, dass der Besitzer, also ich, die Kosten für solche Fehler der Werkstatt tragen muss und verglich dieses mit einer Autowerkstatt (!). Was meint denn die juristische Fraktion dieses Forums dazu? Lohnt es sich, rechtliche Schritte gegen diesen Fahrradladen einzuleiten oder hat der Verkäufer recht? Ach ja, ich bin rechtsschutzversichert und auch gewillt diese zu nutzen.
 
Wenn du rechtsschutzversichert geh doch einfach zum Anwalt und lass dich von ihm beraten oder geht das nicht??
Meine Logik sagt mir dass der der es verbockt auch dafür haftet. Außerdem sollte ein halbwegs vernünftiger Händler in solch einem Fall kulant sein, das ist ja wohl allerschlechteste Werbung, die es nur gibt.
 
Meine Werkstatt hat vor Jahren mal eine Beule in einen Fahrradrahmen gehauen. Habe einen flammneuen Rahmen bekommen. Bezahlt wurde dieser von der Haftpflichtversicherung der Werkstatt. So erscheint es mir auch logisch.

Gruß
Micki
 
Mir wurde beim Ölwechel meiner Sherman die Dämpfereinheit zerstört :rolleyes:

Der Shop hat die Reparatur übernommen und ich habe für die Zeit sogar ein Ersatz-Bike bekommen :daumen:

Dafür ne Rechnung zu schreiben ist eine Frechheit :mad:
 
also ich hab mal ein praktikum in men radladen gemacht und sobald die was kaput gemacht ham, hamse sich überlegt ob der kunde das mit sich machen lassen würde wenn die ihm ne rechnung schreiben. und eigentlich alle kunden haben es hingenommen (auch wenn es nur n schlauch war dense zerstocken haben). deswegen frag den deppen ein loch in den bauck und sag dasses so nicht geht. und ich würde an deiner stelle zu deinem anwalt gehen...
aber in zukunft würd ich meine reperaturen lieber selber machen! egal wases ist man lernt alles. seit dem praktikum mach ich bei mir auch alles selber und ich weiß immer genau bescheit was meinem rad fehlt und kann es schnell und mit wenig geld reperieren. :daumen:
 
Der Händler haftet für den durch seinen Angestellte herbeigeführten Schaden, ausgenommen von grober Fahrlässigkeit :mad: (liegt nicht vor) des Gesellen, dann mußt du gegen ihn (Geselle) klagen.
Alles ohne Gewähr. :eek:

Gruß

razor67
 
Ganz einfach der Händler hat dafür zu haften. Dafür hat er ja auch eine Versicherung.
Mach dem Händler klar das du nicht zahlen wirst und falls er darauf besteht droh im mit weiteren Schritten, also nutze deine Rechtsschutzversicherung.
 
Danke schon mal für die vielen und schnellen Antworten. Ärgere mich gerade, dass ich die "Reparatur" schon bezahlt habe! War einfach zu geschockt von der Geschichte. Werde mich da mal rechtlich Beraten lassen. Ach ja, der Händler nennt sich selbst als kompetentester Bike-Laden in ganz Kölle und schreit immer wieder, sie seien der grösste Cannondale Händler... ich weiss ja nicht!!!!
 
auf jedenfall soltest du mindestens zum anwalt gehen und dich beraten lassen. dürfte ja nix kosten. Wenn er sagt - du bist im racht, dann schreiben an firma aufsetzen, wenn es nix bringt - klagen.
 
ciao heiko schrieb:
Das ist wäre Prinzip richtig §831 Verrichtungsgehilfe ist weisungsgebunden. Aber bei Vertragsverhältniss oder PVV greift §278 Erfüllungsgehilfe, so das der Händler als Vertragspartner doch haften muss.

Korrekt, :daumen: Schuldner (Händler) wird das Verschulden seines Erfüllungsgehifen nach §278 zugerechnet (Fall PVV), wonach es naturgemäß keine Exkulpationsmöglichkeit besteht. :heul:

Gruß

razor67
 
kekseis schrieb:
HI!

Ich bin nicht ganz sicher, ob ich nicht eben gerade total abgezockt wurde. Ich habe bei meinem Bike durch eine Fachwerkstatt ein Air-Plug in meine Super T Gabel einsetzen lassen. Dabei ist dem Mechaniker beim Zusammenbauen das Gewinde meiner Zugstufendämpfung kaputt gegangen. Beim Abholen wurde mir nun zusätzlich zu den Kosten des Air-Plugs eine Rechnung über 125 Euro (!) für die neue Zugstufendämpfung und 20 Euro für deren Einbau präsentiert. Der Verkäufer sagte mir, dass der Besitzer, also ich, die Kosten für solche Fehler der Werkstatt tragen muss und verglich dieses mit einer Autowerkstatt (!). Was meint denn die juristische Fraktion dieses Forums dazu? Lohnt es sich, rechtliche Schritte gegen diesen Fahrradladen einzuleiten oder hat der Verkäufer recht? Ach ja, ich bin rechtsschutzversichert und auch gewillt diese zu nutzen.


grins. sorry, aber genau das ist mir vor 4 wochen passiert. ich habe meine komplettes rad abgegeben, da meine skareb leicht öl verloren hatte und ich das vor dem urlaub behoben haben wollte.
nach drei tagen fragte ich telefonisch an.
die gute nachricht: es wäre auf grund der hohen hitze etwas schmieröl ausgetreten und nicht weiter tragisch.
die schlechte: beim zusammenbauen funzte die zugstufe nicht mehr. er mußte sie mehrmals ein- und ausbauen. nach dem zigten versuch ist die blaue stellschraube abgebrochen.
tausend entschuldigungen. zwei wochen warten und das rad mit reaparierter schraube bekommen.
bonus wegen der wartezeit: gabel komplett überholt, inspektion am rad (stand ja eh dort rum :D ) und ein neues innenleben der rechten gabelseite (wurde von importeur spendiert).

zu deinem händler: absoluter käse. er trägt die verantwortung für die FACHGERECHTE reparatur. macht er was kaputt, muss er dafür gerade stehen.
geh zum anwalt, dürfte kein großes problem werden.

kh-cap

ach ja, deinen händler möchte ich mal erleben, wenn IHM sowas in einer autowerkstatt passieren würde. er wäre bestimmt derjenige der am lautesten schreien würde ;)
 
Wie bereits oben angeführt haftet dein händler dann, wenn er bei der reparatur nicht die nötige sorfalt hat walten lassen. dein anspruch ergibt sich aus §§ 631 II, 280, 241 II BGB.
auch wenn du das geld bereits gezahlt hast, würde ich es zurückfordern. fordere deinen händler schriftlich, unter setzung einer frist, auf den von dir überzahlten betrag zurückzuzahlen und drohe gleich damit, dass bei erfolglosem fristablauf ein anwalt sich der sache annimmt und hierdurch zusätzliche kosten, die er zu tragen hat, entstehen. Wenn er dann nicht bezahlt, befindet er sich mit der rückzahlung in verzug und du wirst nicht mit den anwaltskosten belastet, da er diese als weiteren verzugsschaden ebenfalls zu tragen hat.
 
Hingehen Geld zurück verlangen. sonst mit Brief vom Anwalt holen, am besten Du sagt er hat Dir das geraten.
Ich bin kein jurist, aber so habe ich das bei A.T.U gemacht die mein Auto kaputt repariert haben. Hat gewirkt. Wurde alles behoben ohne einen Cent zu bezahlen.


Und das wichtigste: NIEEEE WIEDER ZU DEM HINGEHEN!!!!
 
Hab mal bei nem Anwalt nachgefragt. Da ich leider so blöde war und die "Reparatur" bezahlt habe, habe ich quasi sein Vorgehen akzeptiert. Ansonsten hätte ich etwas machen können... Werde aber nochmal zum Händler gehen und mit Ihm über die ganze Geschichte reden. Vielleicht checkt er ja noch selber, was für nen Mist die da produziert haben. Kann ich mir aber leider nicht vorstellen... Werde wohl danach einfach nicht mehr hingehen und dafür sorgen, dass es andere Leute auch nicht mehr tun!
 
kannst du denn zu 100% sagen, dass kein vorschaden vorhanden war und weisst du genau ob dein händler fahrlässig gehandelt hat. es kann immer mal sein, dass bei der reparatur was kaputt geht. bestes bsp. irgendwelche planlosen hobbyschrauber aus der steinzeit, die alle schrauben so fest anziehen wie es geht. muss dann mal ne leitung der bremse erneuert werden, so hat man beim herausdrehen der leitung schnell mal das gewinde in der hand. in solchen fällen liegt die schuld wohl beim besitzer. :D
 
als ich mal neue laufbuchsen für ne psylo brauchte ham die im laden beim auspressen der buchsen die tauchrohreinhet beschädigt (bikeside) kann wohl mal passieren. Ich hab ne leihgabel bekommen bis meine neuen tauchrohre kamen, welche bikeside oder deren versicherung bezahlt hat. :daumen:
man war ich froh... ich hatte schon drüber nachgedacht den laufbuchsenwechsel selbst vorzunehmen. :D
der laufbuchsenwechsel wurde mir auch nicht berechnet, denn meine neuen tauchrohre hatten bereits welche :lol:

du musst nochmal in den Laden, und denen sagen dass es so nicht geht!
 
Hi,

will es mal nicht zu juristisch ausdrücken, sondern so, dass es der normale Bürger auch noch versteht.

Fakt ist, du hast keinen Schaden verursacht, richtig ?
Dann sagt einen schon der normale Menschenverstand, dass du die Kosten nicht zu tragen hast.
Haften muß für die Schäden die der Angestellte in Ausübung seiner Verrichtung tätigt die Firma in der der Held angestellt ist (dagegen sollten die auch versichert sein).
Handelt derjenige vorsatzlich oder grob fahrlässig ist der Mitarbeiter selbst drann. Kurz um, du mußt nicht zahlen.

Wenn du dir das nächste mal nicht sicher bist , ob es hier mit rechten Dingen zugeht, zahle nur unter Vorbehalt ( auf jeden Fall auf der Rechnung vermerken lassen !!!!!!). Denn die werden dir ansonsten mit dem Argument kommen, ihnen stünde ein Werkunternehmerpfandrecht zu und geben dir deshalb dein Bike ohne Kohle nicht raus.

Dann hol dir Rat und steig den Leuten mit nachdruck auf die Füße. leider ist diese vorgehensweise kein Einzelfall............ :(

Klagen wegen 100 €, zugegeben viel Geld, aber ich würde es erstmal unter die Rubrik Lebenserfahrung einordnen und einen anderen Laden suchen.....

trotzdem noch viel fun.... :)
 
Naja, gehört zu der ausgeführten Tätigkeit z.B. das Heraus- und Hereinschrauben der Zugstufeneinheit, so ist die Beschädigung dieser niemals durch eine Versicherung gedeckt...daher auch die Dünnhäutigkeit des Händlers.
Dennoch hat er für diesen Schaden zu haften....es sei denn, es liegt ein Vorschaden vor oder die Zugstufe war auch unter Einhaltung größter Sorgfalt nicht mehr zu montieren. Das muß ER aber nachweisen....
 
hab ma ne frage, die nur so halb ins thema passt, aber doch verwandt is. keinen bock nen extra thread zu öffnen.
wie siehts denn bei magelhafter reparatur oder montage aus, die in nem unfall resultiert (zb. sturz wegen mangelhaft eingestellter bremse)? wer kommt für eventuelle schäden auf, die aus nem sturz resultieren könnten? die meisten hersteller schließen ja garantie bei sturz aus. hat man einfach pech, kann man die werkstatt belangen?
 
Aehm ich denke das du da Pech hast ;) Weil man ja nach/vor jeder Fahrt gucken soll das die Bremsen korrekt eingestellt sind und ob "wichtige" schrauben fest sind. Ausser du kannst halt nachweisen das es Absicht war blablabla ..... ;)
 
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