Die Gemeinde bei Felgen/Reifenschäden zur Haftung ziehen?

hm, da wird ja so ziemlich zu werke gegangen und über sehr unterschiedliche sachverhalte diskutiert und meist auch unsauber vermischt, sorry für meine ansicht.

jede kommune hat eine verkehrssicherungspflicht für die freigegebenen wege.
inwieweit der schaden dann auch zu ersetzen ist, wird dabei im einzelfall zu klären sein. meist haben die komunen dafür eine versicherung laufen, sind sich also bewusst, dass selbst bei penibelster betreuung des wegenetzes einfach immer unfälle geben kann.
insofern ist da auch kein unterschied, ob es sich um flaschenscherben oder eingebaute metallteile handelt, entscheidend ist das verursacherprinzip, das hier greift.
also warum andere massstäbe gegen 3. ansetzen als gegen einen öffentlichen träger?

vor jeder aktion würde ich mir allerdings selbstkritisch die frage stellen, ob der schaden durch mein mitdenken hätte vermieden werden können und ob sich der aufwand auf entschädigung rentiert.
aber diese kostennutzenbewertung ist dann wieder subjektiv.
wer viel zeit hat, ist da wahrscheinlich stressfähiger, als einer mit wenig zeit, und deswegen verabschiede ich mich jetzt auch wieder aus diesem thema :rolleyes:

schönes philosophieren
florian

ps: immer :daumen: unabhängig vom schaden, die kommune etc. auf die gefahrenquelle hinweisen
 
Thema Scherbentelephon: Wer sol ldas denn zahlen? Und wenn diese Frage nicht zu beantworten ist: siehe oben, das hatten wir schon angesprochen, versteckt sich im Problem der Sozialisierung/Individualisierung der Freiheiten. Das Problem wird wohlwollend umgeschichtet, das am besten solange, bis es ad absurdum geführt ist! Genau das ist das Problem, das ich angesprochen habe, leider liest da wer nicht richtig mit und meint, seine Tollkühnheiten auch noch durch Bezichtigung unterstreichen zu müssen.

Hillkiller soll, wie jeder andere hier auch, den Vorfall als Erfahrung (die ist pekunär nicht bezifferbar!!) abspeichern und Ruhe ist! Es gehört zu den Fertigkeiten im Leben aus Schaden klug zu werden. Wenn er dann noch eine Note an die Verwaltung sendet, in der er auf den Umstand aufmerksam macht, dient er der Gesellschaft sehr gut und, allen ernstes!, wenn er höflichst fragt, ob er den Schaden zumindest teilweise ersetzt bekommt, denke ich wird er sehr viel mehr offene Ohren vorfinden als wenn er mit der Tür ins Haus bricht und gleich den Rechtsanwalt mitbringt!

Gruß und Kuß,
Eisenfaust
 
helgeg schrieb:
Hi Hillkiller,

wo biste denn da rumgefahren, etwa am Kanal ?

zum Thema:
daran sieht man, daß Fahrradwege für Mensch und Material gefährlich sind.
Hier in Ratingen z.B. stehen die Glaskontainer gerne direkt an den Fahrradwegen und ich wechsle dann vorsorglich auf die Straße.
Die Sache mit den Metallstücken solltest Du aber trotzdem melden, schon wegen der Verletzungsgefahr.

Hier in Mainz gibt es Straßenzüge, da ist nach Einsatz der Müllabfuhr soviel Glas auf den Geh- und Radwegen, daß diese einfach unbefahrbar sind. Radwege werden, meiner Ansicht nach, in manchen Städten zwar gemäß Auflage gebaut, aber irgendwie nicht ganz ernstgenommen. Zum einen ist es meist eine Zwangsjacke/Zwangsmaßnahme, die seitens einer gewissen beflissenen politischen Coleur oktroyiert wird und auch als solche empfunden wird, zum anderen ist die überwiegende Mehrheit aller mündigen Alt- und Jungmitglieder in einer solchen städtischen Gesellschaft motorisiert, verpulvert lieber fossile Energieresourcen und kümmert sich wenig um Radwegangelegenheiten.

Übrigens ist ein Forum dieser Art gewiß auch als Plattform zur Ausuferung von Grundsatzdiskussionen geeignet, oder? Und wie war das gleich noch mal mit dem Stein des Anstoßes ... Als man 1618 zwei Leute aus dem Prager Rathaus geworfen hat, wußte auch niemand, da sich daraus ein 30 Jahre währender Krieg entwickeln würde ...
 
Eisenfaust schrieb:
Hier in Mainz gibt es Straßenzüge, da ist nach Einsatz der Müllabfuhr soviel Glas auf den Geh- und Radwegen, daß diese einfach unbefahrbar sind.
Das Attribut 'unbefahrbar' zeichnet die allermeisten innerstädtischen Radwege aus. Zumindest ist das meine Erfahrung in Frankfurt. Das System des Radwegs ist einfach Blödsinn und kreuzgefährlich.
Scherbentelefon? Ja das braucht dieses Land dringend.
@HILLKILLER ist das auf der Strasse passiert oder auf dem Radweg?
ciao
matthias
 
wo biste denn da rumgefahren, etwa am Kanal ?
Nö, da ist eh nen neuer Schotterweg... :daumen:
Bin auf dem Marienberg gefahren...nicht weit vom Biergarten...
ist das auf der Strasse passiert oder auf dem Radweg?
Es ist auf einer ruhige schmalen öffentl. Straße...bzw. an der Abbiegung zu einem Asphaltierten Weg (min. 3m breit) :cool:
Wenn er dann noch eine Note an die Verwaltung sendet, in der er auf den Umstand aufmerksam macht, dient er der Gesellschaft sehr gut und, allen ernstes!, wenn er höflichst fragt, ob er den Schaden zumindest teilweise ersetzt bekommt, denke ich wird er sehr viel mehr offene Ohren vorfinden als wenn er mit der Tür ins Haus bricht und gleich den Rechtsanwalt mitbringt!
So hatte ich es eigentlich auch gemeint... :daumen:

HK
 
Das mit der Haftplichtversicherung der Gemeinde ist nicht so einfach. Ich kenne eine Fall, da hat sich ein Autofahrer zweimal im Abstand von ein paar Wochen die Ölwanne auf einer öffentlichen Gemeindestraße aufgerissen. Das erste mal hat ers nicht sofort gemerkt und der Motor war hin. Erst beim zweiten mal hat der dann auch feststellen können, an welcher Stelle die Gefahr lauerte: Ein etwas herausragender Gullideckel von Spurrillen umgeben, schon mit etlichen Kratzspuren von weiteren Fahrzeugen versehen. Weder Gemeinde noch gerade deren Versicherer haben in der Sache eingesehen, daß sie irgendeiner (auch nur teilweisen) Verpflichtung unterliegen könnten... Zu diesem Zeitpunkt war die Sache an einem deutschen Landgericht mit drei Anwälten schon in zwei Terminen verhandelt worden,... was sicher nicht billig war.
 
Eisenfaust schrieb:
Hillkiller soll, wie jeder andere hier auch, den Vorfall als Erfahrung (die ist pekunär nicht bezifferbar!!) abspeichern und Ruhe ist! Es gehört zu den Fertigkeiten im Leben aus Schaden klug zu werden.
Richtig. Aber beim Thema Radfahren (hier ungleich Mountainbiking) werden Probleme offensichtlich nicht nach Ursache und Wirkung analysiert sondern kollektiv verdrängt. Das Prinzip Radweg ist krank, alle Verschlimmbesserungen nach dem Motto "unser Ghetto soll schöner werden" helfen da leider nicht weiter (danke Eisenfaust für die Bestätigung).

Und die Ergebnisse der Unfallforschung seit mehr als einem Jahrzehnt werden schlichtweg ignoriert: Radwege erhöhen das Unfallrisiko, und zwar drastisch - Faktor 3 bis 12 für die "guten Radwege", die schlechten hat man gleich gar nicht erst untersucht. Umso perfider, wenn einem diese Schikanen dann auch noch als "Förderung des Radverkehrs" verkauft werden :(

Ich habe jedenfalls meine Konsequenzen gezogen und meide Radwege wie die Pest wo es nur geht. Zusammen mit einer deutlichen Fahrweise konnte ich so in den letzten Jahren meine Gefahrensituationen als Alltags- und Rennradfahrer auf ein absolutes Minimum reduzieren.




Verkehrsicherungspflichten im Wald – schwieriges Thema.

Für manche endet die Eigenverantwortung halt dort, wo der persönliche Vorteil anfängt. Menschlich?

Bezüglich "typischer Gefahren" sind solche Schadensersatzklagen für den Wegehalter dann nur lästig (wenn sie sich vor Gericht verantworten müssen). Mir ist jedenfalls kein einziger Fall bekannt, dass jemals ein Wegehalter zu Schadensersatz verdonnert worden wäre, wenn ein Biker in einem Schlagloch oder an einem Ast hängen geblieben ist.


Bei "atypischen Gefahren", also Gefahrenpunkten die vom Wegehalter selbst verursacht werden (Schranken, Weidezäune, quer gespannte Drähte, tiefe Gräben, Baustellen usw.) sowie der Totholzproblematik (vgl. das sehr informative Skript "Verkehrssicherungspflicht in Großschutzgebieten" vom BfN zum Download auf http://www.bfn.de/09/090203.htm#recht) wird die Angelegenheit schon sehr viel schwieriger. Die Grenzen zwischen Eigenverantwortung der Besucher und Verantwortung der Wegehalter sind hier fließend. Wegehalter können sich hier durch entsprechende Kennzeichnungen absichern, wie es auch von Versicherungsgesellschaften und Berufsgenossenschaften gefordert wird:

"Neue Rechtsprechung: Landwirte müssen sich auf geändertes Freizeitverhalten
der Bevölkerung einstellen. Die Verkehrssicherungspflicht regelt das Verhalten der Menschen gegenüber Gefahrenquellen.
Gerade durch neue Entwicklungen können auch neue Gefahrenquellen entstehen, vor allem im technischen Bereich, aber ebenso durch neue Verhaltensmuster der Menschen. Bisher unauffällige Zustände können sich plötzlich als Gefahrenquelle erweisen, wenn durch das Freizeitverhalten der Menschen neue Spielarten erwachsen. Wie sich dies auf Anforderungen für Schutzvorkehrungen auswirkt, zeigt der folgende Fall:
Ein Mountainbike-Fahrer befährt einen entlegenen Waldweg, als er plötzlich gegen einen dünnen, schwer erkennbaren Weidedraht prallt, der in einer Höhe von einem Meter quer über den Weg gespannt ist. Er erleidet dabei schwere Verletzungen (u.a. inkomplettes Querschnittsyndrom). Der Weidedraht sollte die Kühe beim täglichen Weidetrieb daran hindern, in den Wald zu laufen. Am Unfalltag hatte entweder die Frau des Landwirtes vergessen, den Draht nach dem Abtrieb der Kühe abzunehmen, oder ein Unbekannter hatte den wie üblich auf den Weg geworfenen Draht wieder über den Weg gespannt. Das Gericht verurteilte den Landwirt zu einer Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Mark. Der Landwirt berief sich darauf, dass der Waldweg seit jeher beim Weidetrieb mit einem Draht abgesperrt worden war und sich noch nie ein Unfall ereignet hatte. Diese vielfach übliche Praxis mag früher als gefahrlos erachtet worden sein, ist es inzwischen aber nicht mehr. Denn hier kommt das veränderte Freizeitverhalten der Menschen ins Spiel. Kam früher höchstens mal ein "langsamer" Wanderer vorbei, für den ein solcher Draht kaum eine Gefahr darstellte, werden heutzutage vereinsamte Wald- und Wiesenwege von Joggern, Radfahrern und Mountainbike-Fahrern bevorzugt benutzt. Hierauf haben sich die betroffenen Landwirte einzustellen.
Die Umsetzung ist denkbar einfach. Anstatt eines dünnen Drahtes sollten Landwirte eine überall erhältliche, rot-weiße Plastikkette beim Viehtrieb aufspannen. Diese ist anschließend wieder mit nach Hause zu nehmen. Bleibt sie liegen, wird damit Unbefugten die Möglichkeit für Streiche gegeben, indem sie den Weg sperren und dadurch eine Gefahrenquelle für
Freizeitsportler schaffen."

Quelle "Sicher Leben", Mitteilungsblatt der Land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, 4/2000

Vgl. auch:

Mit einem lange erwarteten Urteil hat das Kölner Oberlandesgericht endlich für klare Verhältnisse in Wald und Flur gesorgt. Das OLG gab einem Mountainbiker Recht, der beim Abbiegen von einer Gemeindestraße in einen Waldweg über einen in ca. einem Meter Höhe quer über den Weg gespannten Weidezaun gefahren und gestürzt war.
In der Berufungsinstanz - das Landgericht Kön hatte die Schadensersatzforderungen des Gestürzten noch abgewiesen - gab das Oberlandesgericht an, daß auch Landwirte das Freizeitverhalten von Radfahren zur Kenntnis zu nehmen hätten. Der verklagte Landwirt hatte sich damit verteidigt, daß er den Draht nach dem Viehauftrieb abgenommen und ins Gras gelegt habe. Dies war nach Auffassung des OLG nicht ausreichend. Der Bauer habe keine Sicherung dagegen getroffen, dass andere Personen den Draht mißbräuchlich über den Weg spannten, was in der Vergangenheit schon vorgekommen sei.

(OLG Köln, Az. 19 U 109/97).


Dass mit diesem Haftungsthema auch sehr viel Schindluder getrieben wird um uns Biker aus dem Wald zu bekommen, sollte jedem klar sein.

Armin
--
"Gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht"
 
Also in Deinem Fall würde ich auch einmal zur Gemeinde gehen, ein einbetoniertes Metallstück das herauschaut ist nicht unbedingt mit ein paar Schrauben oder Scherben zu vergleichen. Letzteres ist dann halt Pech. Mache aber die Gemeinde auf alle Fälle auf die Gefahr darauf aufmerksam...

Gruß... Thai

P.S. Jetzt können sich die ganze Juristen wieder weiter machen
 
Thaischarf schrieb:
Mache aber die Gemeinde auf alle Fälle auf die Gefahr darauf aufmerksam...
Absolut! Das wäre auch die richtige Vorgehensweise, wenn jemand im Wald ungesicherte, atypische Gefahrenstellen bemerkt.



Thaischarf schrieb:
P.S. Jetzt können sich die ganze Juristen wieder weiter machen
not me - ich bin Biker! :)

Armin
 
Eins vorweg, ich bin keine Juristin, aber hab beruflich u.a. mit Verkehrsplanung zu tun. Ich möchte auch gerne meine Meinung zum Thema MTB und Schadensersatz äußern:

Zum konkreten Fall:
Es ist zwar echt bitter mit dem angesägten Verkehrsschild, aber zunächst mal ist es ja überhaupt die Frage, ob das die Gemeinde zu verantworten hat. Vielleicht hat die Nacht vorher einer auf seiner Promilletour das Schild mit dem PKW umgefahren? Man kann nicht von der Gemeinde verlangen, dass die jeden Morgen das gesamte Rad- und Gehwegenetz kontrollieren. Und nicht umsonst werden die Rad- und Landwirtschaftswege auch Promillemeilen genannt. Nur bekanntgeben sollte man solche Mängel der Gemeinde sofort, dann ist die Gemeinde nämlich am Zuge, was umgehend zu unternehmen.

Zum Fall Bauer und Weidedraht:
Ich habe von dem Fall auch gehört. Der Aufschrei unter den MTBlern war damals echt groß "wie kann so ein Depp (der MTBler) nur den Bauern verklagen, wenn er zu blöd zum Radfahren ist". Das sehe ich hier etwas anders. Man hat keine Chance, die weit verbreiteten dünnen Weidedrahtzäune rechtzeitig zu sehen. Und schon gar nicht, wenn man gerade in den Weg einbiegt. Den Draht über den Weg spannen und anschließend einfach zu vergessen ist m. E. schon echt fahrlässig. Es ist nicht auszudenken, wenn da eine Familie mit Kindern langgefahren wäre. Ein Draht in einem Meter Höhe ist gerade in Halshöhe des Kindes. Denken wir hier nicht weiter. Ich bin auch mal gegen so einen Draht gelaufen und war ZU FUSS unterwegs (nicht lachen - das war so) Man sieht nix, wenn der Untergrund dunkel ist und ich hab einen riesen Stromschlag bekommen. Der Strom war wohl auf die Fettmasse eines Bullen eingestellt. Hier denke ich schon, dass da der Bauer eine besondere Verantwortung hat und das hat nichts mit herabgestützten Zweigen, Schlaglöcher oder Kuhfladen zu tun.

easy
 
Nun, ganz so einfach wie sich das so mancher Hobbyjurist

ooch, hier gibts bestimmt auch Berufsjuristen ;)


Schadenersatz kann nur verlangt werden, wenn eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegt

zwar muss die entsprechende Behörde die Straßen für den Verkehr möglichst gefahrlos gestalten - doch auch nur im Rahmen des Zumutbaren

allerdings müssen selbst öffentlich feldwege verkehrssicher sein

gruß
 
Fragt sich wohl wer für das dämliche Metallstück verantwortlich ist...

Ich bin (schon etwa zehn/fünf Jahre her) schon zwei mal bei Dunkelheit/Dämmerung in ungesicherte Bauzäune gefahren. Ich bin nämlich ein bisschen 'Nachtblind' ;) . Die Bauzäune haben in beiden Fällen einfach so auf dem Fahrradweg gestanden - ohne Flatterleine, ohne Barke - nichts. Wenn man schnell ist schaut man einfach durch einen solchen Zaun durch und konzentriert sich auf Dinge die wesentlich weiter weg sind. In beiden Fällen habe ich den Unfall von der Polizei aufnehmen lassen, Schadenersatz und Schmerzensgeld von den Versicherungen der jeweiligen Bauunternehmer bekommen und die Stellen waren auch in beiden Fällen am nächsten Tag schon bestens gesichert (Lampen, Barken, einfach alles was da war) :) . Bei Bauunternehmern habe ich da keine Skrupel - aber BERLIN??? Wir sind doch soooo arm :heul:
Schadenersatz kann nur verlangt werden, wenn eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegt
...hmm...genau das lag wohl vor.
edit: Ich fahre bei Dunkelheit übrigens inzwischen wesentlich vorsichtiger ;)
 
Ganz meine Meinung!

Lasst den Unsinn, passt nächstes Mal besser auf und nehmt den Schaden halt so hin. Geht zur Gemeinde, sagt denen wo die Straße Fehler hat, aber verklagt sie nicht.

Denn wenn Wege gesperrt werden, dann finde ich das einfach nur traurig. Und wenn ich irgendwo reinramme oder runterfalle mach ioch ja auch keine anderen für den Schaden verantwortlich, sondern ziehe daraus für mich selbst eine Lehre.
 
rofl....
manche leute haben echt ma derbe probleme. :D ne ma im ernst, das is schon nen bischen lächerlich oder !?! wegen nem bordstein/ schlagloch die komplette felge zu schrotten ist doch sehr sehr unwahrscheinliich. ne felge zentrieren kostet nur ein paar €, wenn man es nicht selber macht. ein bordstein als grund für eine zerlegte felge ist wie gesagt sehr unwahrscheinlich und wenn jemand echt die ganze felge plättet, dann liegt dies doch sicherlich an dem unvermögen des fahrers und bei einem "normalen" und nicht extrem großen schlagloch, so eines sieht man eigentlich auch, wäre dies auch eher unwahrscheinlich. wenn man dann wenn man es wirklich erkennt schon so spät ist, dass man nicht mehr reagieren kann, dann sollten sich gewisse leute überlegen, ob sie vlt. ihren fahrstil mal anpassen sollten und ma nenn gang rausnehmen.
außerdem ein rechtsstreit ist viel zu teuer, es sei denn man ist rechtsschutz versichert und hat endlos zeit. der aufwand ist so unendlich größer als der nutzen dieser aktion.
so long bata :D
 
hab jetz irgendwo auf der ersten seite aufgehört zu lesen, kam irgendwie nichts neues mehr.
das is hier echt typisch deutsch. hierzulande machts den leuten scheinbar echt spaß, auf ihrem recht zu beharren und sich bei anderen zu beschweren und entschädigung zu verlangen. wenn wir nich aufpassen sind wir bald soweit, wie in amiland, wo die leute fast food restaurants verklagen, weil sie durch deren essen fett geworden sind. mann ey...
 
Heizerer schrieb:
allerdings müssen selbst öffentlich feldwege verkehrssicher sein

Verkehrssicher ja, aber nur für den zweckbindungskonformen Verkehr (Landwirtschaft etc.). Auch wenn Wegweiser für Radfahrer vorhanden sind, so bleibt der Weg ein Wirtschaftsweg, auf dem man als Radfahrer mit Matsch usw. rechnen muß.
 
Ich bin (schon etwa zehn/fünf Jahre her) schon zwei mal bei Dunkelheit/Dämmerung in ungesicherte Bauzäune gefahren. [...] Die Bauzäune haben in beiden Fällen einfach so auf dem Fahrradweg gestanden - ohne Flatterleine, ohne Barke - nichts.
Das ist "normal" - bei Radwegen nämlich prinzipbedingt.



Wenn man schnell ist...
Das ist auf Radwegen leichtsinnig bis lebensmüde, nicht nur bei Dunkelheit.



Ich fahre bei Dunkelheit übrigens inzwischen wesentlich vorsichtiger ;)
Ich meide Radwege wie die Pest, nicht nur bei Dunkelheit.

Armin
 
hmm, ich find du solltest einfach mal zur gemeinde gehen, den eisenpflock "anzeigen" also sagen das da was ist und vielleicht höflich nach schadensersatz fragen...

ich versteh gar nicht wiso ihr damit so viele probleme hat. scherben und so zeug ignorier ich meistens, und außer bei einem extrem abgefahrenen reifen hat ich damit noch nie probleme...

jaja, die zäune. wir ham ja auch nen bauernhof daheim, und wo´s da über die straße geht sind überall so blaue "strohballenschnüre", die sollte man schon sehen. ok, stellenweise ist auch nur draht, aber da ist meist wer oder irgendwas sichtbares ist an den draht gebunden...
aber eins versteh ich nicht so ganz: wiso reicht es nciht den draht auf die seite zu legen? ne "wegsperre" aus nem intakten zaun (neben dem weg) zu bauen ist nicht schwieriger als aus einem zur seite gelegten draht :confused:
 
@ kalimero
Geh doch mal ins Techtalk/elektronikforum und bastel dir so ne Lampe :lol:
P.S. Bei hereinbrechender Nacht ist mit stellenweise unvermittelt auftretender Dunkelheit zu rechnen!!!! :D
Tobias
 
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